NB Flutungspolder Rösa - Geotechnischer Bericht Baugrund Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0349/WB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
NB Flutungspolder Rösa - Geotechnischer Bericht Baugrund
NB Flutungspolder Rösa - Polderdeich, Steuerpegel und Einlaufbauwerk - Geotechnischer Bericht Baugrund
Rösa / Brösa
Folgende Grund- und Besonderen Leistungen nach Anlage 1.3.3 HOAI (2021) sind im Zuge der Bearbeitung zu erbringen:
- Fachtechnische Begleitung der Felduntersuchungen,
- Örtliche Bauüberwachung zum VOB-Vertrag,
- Veranlassung und Ausführung von bodenmechanischen sowie boden-, wasser- und
abfallanalytischen Laboruntersuchungen,
- Geotechnische Berichte für die einzelnen Teilvorhaben.
EFRE - Aktenzeichen LVwA: 15.05asz12.01.1./00487/16/
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 (1) und (2) VgV 2016:
1) Nachweis Eintragung in ein Berufs-/ Handelsregister, falls nicht vorliegend: Begründung.
Mindeststandards: Der Nachweis muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älterals 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
1) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt.
2) Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung.
Zu 2.) Deckungssummen: 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 75 T EUR für Sachschäden.
1.) Angabe von mindestens 5 Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre zu Grundleistungen für Geotechnik gemäß Leistungsbild 1.3.3 HOAI, Teilleistungen b) und c) für Ingenieurbauwerke des Wasserbaus, Fluss- oder Polderdeiche bzw. Deichneubaustrecken, die mindestens der Honorarzone III nach HOAI sowie für den Baugrund der Geotechnischen Kategorie GK 3 zuzurechnen sind.
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Für die vorstehend genannten Referenzen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle Nachweise mit folgenden Mindestangaben in Anlehnung an das Formblatt 124 vorzulegen:
- Auftraggeber,
- Art der ausgeführten Leistung (inkl. Angabe zur HZ/GK),
- Auftragssumme,
- Ausführungszeitraum.
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2.) Nachweis der Akkreditierung der boden-, abfall- und wasseranalytischen Untersuchungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17025.
zu 1.):
- mindestens 5 Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre,
Der erfolgreiche Bieter muss den Vertragsbedingungen § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und §13 Abs. 2 und 4 LVG LSA zustimmen.
Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
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Vermeidung von Interessenkonflikten:
Zur Vermeidung eines Interessenkonfliktes nach § 6 VgV i.V.m. § 7 VgV ist zu beachten, dass der dort genannte Personenkreis nicht am Vergabeverfahren teilnehmen kann und ggf. ein entsprechendes Angebot ausgeschlossen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Vergabestelle Nord
Otto-von-Guericke-Str. 5
39104 Magdeburg
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU) bestehend aus den Teilen A bis F, usw.).
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2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
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3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren, werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
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4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog ("Infokatalog") über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
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5) Nachfoderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
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6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
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7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
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8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet;
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9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
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10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.