Stromausschreibung Landkreis Stendal 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021LF000013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Landkreis Stendal 2022/2023
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Landkreises Stendal
Lieferzeitraum: 01.01.2022 - 31.12.2023
Liefermenge: ca. 2.693.586 kWh/Jahr
Teillos 1 Landkreis Stendal RLM
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Landkreises Stendal
Lieferzeitraum: 01.01.2022 - 31.12.2023
Liefermenge: ca. 1.596.785 kWh/Jahr
Teillos 2 Landkreis Stendal SLP
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Landkreises Stendal
Lieferzeitraum: 01.01.2022 - 31.12.2023
Liefermenge: ca. 1.096.801 kWh/Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Landkreis Stendal RLM
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Landkreis Stendal SLP
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt.
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
IV.1.9)
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt.
Nähere Information sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
IV.2.6)
Die Bindefrist endet maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. Das Ende der Bindefrist wird durch Angabe der
Kalendertages mit der Aufforderung, neue Preise vorzulegen, bezeichnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die elektronischen Auktion im Zeitraum
vom 24.08. - 29.10.2021 durchzuführen.
Angaben zu:
- Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).