Strukturkartierung Fließgewässer Projekt iV Los 6 und 7 Kartierung / Begutachtung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0373/MD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strukturkartierung Fließgewässer Projekt iV Los 6 und 7 Kartierung / Begutachtung
Gewässerstrukturkartierung und Erfassung der Wanderhindernisse in den Fliessgewässern in Sachsen-Anhalt.
Landkreise: Burgenlandkreis, Saalekreis, Anhalt-Bittrerfeld, Mandfeld-Südharz
Das Projekt umfasst die Kartierung der Gewässerstruktur nach einer vereinheitlichten Methode für kleine und große Fließgewässer und die Erfassung der Wanderhindernisse in einem Teil des Landes Sachsen-Anhalt. Hierzu wurden die zu kartierenden Teileinzugsgebiete der Gesamtlandesfläche in neun räumliche Lose in Form in sich geschlossener Bearbeitungsgebiete unter Beachtung von Betrachtungsräumen und Oberflächenwasserkörper nach EU-WRRL eingeteilt. Die Auftragsvergabe zur Bearbeitung der einzelnen Bereiche erfolgt in voneinander unabhängigen Projekten.
Das hier thematisierte Projekt IV beinhaltet dabei das Los 6 (Betrachtungsräume SAL 03, SAL 04, SAL 05, SAL 06 und SAL 07) sowie das Los 7 (Betrachtungsräume SAL 08, SAL 10, SAL 11, SAL 12 und SAL 15) mit einer zu kartierenden Gewässergesamtstrecke von ca. 1.870 Fließkilometern.
Hinweis: Beginn der Leistung sofort nach Auftragserteilung,frühstens am 03.01.2022 jedoch spätestens am 24.01.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Einreichung Kalkulation entsprechend Anlage 7,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
- Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Angabe der Deckungssummen
- Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig,
- Refenzliste vergleichbarer Leistungen,
- Nachweis der erfolgreiche Abwicklung mindestens eines vergleichbaren Projektes ähnlicher Größenordnung, nicht älter als 5 Jahre mit folgedem Mindestinhalt:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges,
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
-Nachweis der erfolgreichen Abwicklung mindestens eines vergleichbaren Projektes ähnlicher Größenordnung, aber in jedem Fall Nachweis dass das in dem Projekt eingesetzte leitende Personal die Verfahren der vom Auftraggeber geforderten Methoden der Gewässerstrukturkartierung und Querbauwerkserfassung insgesamt beherrschen und einschlägige Kartiererfahrung haben.
Die Qualifikation der Kartierer selbst kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einschlägigen Lehrgängen (z. B. Kartierkurs der DWA) nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
- Vergabestelle Nord
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg
Keine Bieter zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzend zur vorliegenden Bekanntmachung wird auf alle weiteren Ausführungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind verwiesen.
HINWEIS: Ein Versand der Unterlagen per E-Mail oder Post ist nicht vorgesehen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bei der Abgabe von Eigenerklärungen sind die Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenenen Wirtschaftsjahre eindeutig einer Jahreszahl zuzuordnen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist enstprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.