Merseburger Straße Mitte, Verkehrsanlagen und Kanalbau Referenznummer der Bekanntmachung: A 2021/05
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Merseburger Straße Mitte, Verkehrsanlagen und Kanalbau
Im Zuge der Fortführung des Stadtbahnprogrammes wird die Merseburger Straße anschließend an dem Nordteil mit dem Vorhaben 14.2 Merseburger Straße Mitte weiter ausgebaut und die Anlagen der HAVAG erneuert. Das Vorhaben ist in zwei voneinander getrennten Bauabschnitten gegliedert. Der erste Bauabschnitt BA 1.1 beginnt 220 m nördlich der Huttenstraße und endet 80 m südlich hinter der Anliegerstraße Am Bergmannstrost. Der zweite Bauabschnitt BA 1.2 beginnt an der Albert Ebert-Straße und endet an der Bunastraße.
BTG 001 Gleis
* ca. 710 m² Rückbau Gleiseindeckplatten
* ca. 2465 m Rückbau Bordeinfassung Gleiskörper
* ca. 2552 m Rückbau Querschwellengleis Vignol auf Betonschwellen einschl. Schotterbettung und Unterbau
* ca. 20 m Rückbau Querschwellengleis Vignol auf Holzschwellen einschl. Schotterbettung und Unterbau
* ca. 2575 m Neubau Gleisdränage DN150 (160)
* ca. 430 m Neubau Anschlussleitungen DN/OD160
* ca. 8000 m² hydraul. gebundene Tragschicht als Bodenstabilisierung
* ca. 2800 m³ Frostschutzschicht
* ca. 5200 m² Betontragplatte Gleis aus Stahlfaserbeton
* ca. 2572 m Rahmengleis, elastische Lagerung, Rillenschienen
* ca. 2100 m Gleiskörperborde GBL650 setzen
* ca. 960 m² Pflastereindeckung Gleisbereich
* ca. 235 m2 Asphalteindeckung Gleisbereich
* ca. 5150 m² Rollraseneindeckung, Oberboden/Substrat
BTG 004/010/011 Haltestellen/Straßenbau/Rad/Gehwege
* ca. 14950 m² Straßenaufbruch Asphalt u. verschiedene Pflaster einschl. Unterbau
* ca. 3250 m Borde Naturstein/Beton aufnehmen
* ca. 17500 m² Straßenneubau Asphalt einschl. Entwässerung, Markierung und
Beschilderung
* ca. 6800 m Bordsteine aus Beton versetzen
* ca. 12400 m² Gehwegaufbruch verschiedene Beläge
* ca. 12200 m² Gehwegneubau Betonsteinpflaster/-platten, Mosaikpflaster
* 3 St Haltestellenausstattung FGU/Geländer/AFI/OFI
BTG 016/050 Freianlagen/Ersatzpflanzungen
* ca. 7200 m² Verkehrsbegleitgrün (Rasen, Stauden)
* 54 St Baumpflanzungen
* 10 St Baumumpflanzungen
BTG 022 Straßenentwässerungskanäle
* ca. 14950 m² Straßenaufbruch Asphalt u. verschiedene Pflaster einschl. Unterbau
BTG 013 Lichtsignalanlagen
* Außerbetriebnahme und Neubau von 4 St Lichtsignalanlagen einschl. Steuerung
BTG 02 Fahrleitungsanlagen
* 53 StMastgründungen
BTG 03/05 Bahnstromanlagen/Kommunikation
* 60 St Kabelziehschächte
* ca. 1750 m Rückbau Bahnstromkabel
* ca. 2500 m Kabeltrassen
* 9 St Baugruben und Fundamente für Kabelverteiler
BTG 14 Straßenbeleuchtung
* ca. 7000 m Kabel einschl. Erdarbeiten
* 8 St Baugruben und Fundamente für Kabelverteiler
* 93 Lichtmaste mit Mastansatzleuchten
* 4 Lichtmaste mit Kombination LSA
* 17 Mastansatzleuchten an Fahrleitungsmasten
BTG 60 Verkehrsführung und Umleitung (Fahrsignalanlagen)
* 2 bauzeitliche Fahrsignalanlagen für Absicherung von eingleisigem Betrieb
BTG 025 /125 Gasversorgung
* ca. 1.270 m Gas Niederdruckleitung DN 100 bis DN 300 PE-HD
* ca. 17 St. Hausanschlussleitungen anschließen
* ca. 40 m Gashochruckleitung Stahl im PP Schutzrohr als grabenlose Straßen-/Gleisquerung
BTG 024/124 Eltversorgung NSP
* ca. 5.400 m Verlegung Niederspannungskabel im Erdreich einschließlich Erdarbeiten und Anschlussarbeiten
BTG 026/126 Wärmeversorgung
* Erweiterung Sekundärnetz, Kunststoffmantel Einfachrohrsystem, DN 40 bis DN 150, Länge ca. 600 m, einschließlich Erneuerung der Straßenquerung im vorhandenen Schutzrohr. 10 St. Hausanschlüsse
BTG 035/135 Eltversorgung MSP
* ca. 14.490 m Verlegung Kabelschutzrohr im Erdreich einschließlich Erdarbeiten, Kabelschächten und Anschlussarbeiten
BTG 034/134 Infotechnik
* ca. 3.850 m Verlegung Niederspannungskabel im Erdreich einschließlich Erdarbeiten, Kabelschächten und Anschlussarbeiten
BTG 021/121 Abwasserkanäle
* ca. 80 m Sanierung mittels Liner Ei-Profil 1000/1500
* ca. 210 m Sanierung mittel Liner Ei-Profil 600/1000
* ca. 40 m Sanierung mittels Liner DN 300
* ca. 130 m offene Verlegung DN 200 Steinzeug einschl. Erdarbeiten
* ca. 80 m offene Verlegung DN 400 Steinzeug einschl. Erdarbeiten
* ca. 390 m GAK DN 150, Neubau offen einschl. Erdarbeiten
* ca. 40 m GAK DN 200, Neubau offen einschl. Erdarbeiten
* ca. 30 m GAK DN 250, Neubau offen einschl. Erdarbeiten
* ca. 245 m GAK DN 150, Sanierung mittels Schlauchliner
* ca. 90 m GAK DN 200, Sanierung mittels Schlauchliner
* ca. 30 m GAK DN 300 m, Sanierung mittels Schlauchliner
* ca. 50 m GAK DN 400 m, Sanierung mittels Schlauchliner
* ca. 195 m GAK DN 200, Ersatzneubau grabenlos
* Stahlbetonbauwerk mit PE-Auskleidung, Tiefe ca. 2,0, Anschluss von 2 x Eiprofil 1300/1940 und 1 x Eiprofil 600/1000
BTG 023/123 Trinkwasser
* ca. 540 m Neubau TWL DN 100 GGG
* ca. 590 m Neubau TWL DN 150 GGG
* ca. 730 m Neubau TWL DN 300 GGG
* ca. 30 m Straßenquerung im grabenlosen Rohrvortrieb St DN 350 für TWL 280 x 25,4 PE 100
* ca. 200 m Rohrrelining 125 x11,4 PE 100 in GGG DN 150
* Herstellung von ca. 22 St. Knotenpunkten DN 100 bis DN 300
* ca. 1.330 m Rückbau /Verdämmung Trinkwasserleitung DN 600 im Bereich Westgleis
* ca. 26 St. Hausanschlüsse umschließen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a)
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (Anlage A10)
- Eigenerklärung zu: Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Anlage A11)
- Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage A12)
- aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 1 Jahr, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote), (Anlage A19)
Eignungsnachweise, welche über entsprechende Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden zugelassen, der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen.
b) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A13 die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.
c) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer III. für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A14 sowie Nachunternehmerverzeichnis nach Anlage A15 mit dem Angebot vorgelegt werden.
d) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber für notwendig erachtete Nachweise nach Ziffer III.einschließlich der Verpflichtungserklärung nach Anlage A14 in Bezug auf Nachunternehmer vom Bieter nachfordern, die in die engere Auswahl kommen.
e) Bieter, die in die engere Auswahl kommen, haben auf Anforderung (innerhalb der dann gesetzten Frist),
- die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen
- die Urkalkulation, Urkalkulation von Nachunternehmern einzureichen
f) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des Ordners A zu entnehmen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre unter Verwendung Formblatt 124
Angabe in Anlage A10 (Formblatt 124) bzw. Nachweise als A 10.1 einzureichen
a) Sparte Elektrotechnik:
An Elektroanlagen der Energieversorgung Halle Netz GmbH dürfen Kabelmontagear-beiten nur von Personen durchgeführt werden, welche eine gültige Zulassung auf Grundlage einer erfolgreich abgelegten Prüfung nachweisen können.
Details zum Prüfungsgegenstand und zur Durchführung der Überprüfung regelt die Weisung NE-01 WN 40.2000 der Energieversorgung Halle Netz GmbH.
Die Zulassungen werden für Anlagen =/< 1kV und für Anlagen bis 20 kV erteilt und sind personenbezogen.
Die Zulassung in der Stufe bis 20 kV (Mittelspannung) schließt gemäß WN 40.2000 die Zulassung für die Stufe =/< 1 kV (Niederspannung) ein.
b) Sparte Gastechnik:
Voraussetzung für die Zulassung zu Arbeiten im Gasversorgungsnetz der Energiever-sorgung Halle Netz GmbH ist ein erfolgreich abgeschlossenes Zertifizierungsverfahren des DVGW. Deren Inhalte sind im DVGW Arbeitsblatt GW 301 "Qualitätskriterien für Rohrleitungsbaufirmen" festgelegt.
Zu beachten ist, dass bei größeren Konzernen die DVGW-Zulassung auf das für die Energieversorgung Halle Netz GmbH arbeitende Tochterunternehmen ausgestellt sein muss.
Für die Zertifizierung wird mindestens die Stufe G 2 gefordert.
c) Sparte Info-Technik:
Das bauausführende Unternehmen hat die Fachkunde des zum Aufbau und Betrieb von Kommunikationsnetzen beschäftigten Personals und das Vorhandensein der tech-nischen Ausrüstung zur Ausführung der Leistungen nachzuweisen. (Gefordert werden: Kalibrierungstechnik zum Nachweis der bestimmungsgerechten Funktion der Kabel-schutzrohranlagen).
d) Sparte Fernwärme:
AGFW-Zulassung gemäß Arbeitsblatt FW 601, Klasse FW 2
e) allgemein
Für die Arbeiten an Installationsanlagen in Gebäuden (Umbindung von Hausanschlüs-sen in Gebäuden) muss eine gültige Zulassung und die Eintragung im lnstallateurver-zeichnis der Energieversorgung Halle Netz GmbH vorliegen bzw. ein Subunternehmen mit dieser Zulassung und Eintragung verbindlich für den Vertragszeitraum benannt sein.
f) Nachweis des Gütezeichens der RAL-Güteschutzgemeinschaft Kanalbau AK 1, Rohrvortrieb VP, für Kanalsanierungsarbeiten ein Gütezeichen gemäß den vom Bie-ter/AN eingesetzten Reinigungs-, Inspektions- und Sanierungsverfahren.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach RAL-GZ961 mit dem Besitz des ent-sprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfül-lung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbe-stimmungen RAL-GZ961 Abschn. 4.1 für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung RAL-GZ961 entsprechend Abschn. 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Ab-schn. 4.2 durchführt.
g) DVGW-Zulassung gemäß DVGW 301 Gruppe W 3
h) Zusatzgruppe R 2 nach DVGW 302
i) Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen vor.
- Gewerbezentralregisterauszug (Anlage A20)
- Anlagen A11 und A12
ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des Ordners A zu entnehmen.
a) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage A21)
Mindestdeckungssumme über je mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend.
b) Vertragserfüllungs-und Gewährleistungsbürgschaft gemäß Formblättern 421 (Anlage A22), 422 (Anlage A23) , soweit zutreffend: Abzahlungs- /Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Formblatt 423 (Anlage A24)
Vergabeunterlagen (insbesondere Ordner A), VOB
Im Fall einer Bietergemeinschaft:
- gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
- zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft unter Angabe der Rechtsform im Original unter Verwendung der Anlage A9 eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die
Bietergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Diese Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich
über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
h) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den
Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale
der eingereichten Kopien zu verlangen.
k) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
l) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.