Böllberger Weg Süd und Südstadtring, Verkehrsbau, Tiefbau, VU-Maßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: A 2021/17
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Böllberger Weg Süd und Südstadtring, Verkehrsbau, Tiefbau, VU-Maßnahmen
Stadtbahnprogramm Halle, Vorhaben 5.2/17.3 Böllberger Weg Süd und Südstadtring, Verkehrsbau, Tiefbau, VU-Maßnahmen
BTG 001 Gleis
* ca. 1700 m² Oberflächenaufbrüche unterschiedliche Beläge
* ca. 1580 m Rückbau Querschwellengleis einschl. Unterbau
* ca. 880 m Neubau Rahmengleis auf Betontragplatte einschl. Unterbau und Entwässerung
* ca. 700 m Neubau Querschwellengleis einschl. Unterbau und Entwässerung
* ca. 265 m² Gleiseindeckung Asphalt (SMA, MA) einschl. Fugen, Kammersteine
* ca. 270 m² Gleiseindeckung Pflaster einschl. Fugen, Kammersteine
* ca. 6300 m² Gleiseindeckung Rasen (Nassansaat) einschl. Substrat, Kammersteine
BTG 010/011 Straßenbau / Rad/Gehwege
* ca. 15500 m² Straßenaufbruch Asphalt u. verschiedene Pflaster einschl. Unterbau
* ca. 2600 m³ zusätzlicher Aufbruch HGT
* ca. 3000 m Borde Naturstein/Beton abbrechen
* ca. 9100 m² Grünflächen beseitigen
* ca. 16000 m² Straßenneubau Asphalt mit HGT, einschl. Straßenentwässerung
* ca. 850 m Entwässerungskanäle bis DN/OD 315 aus PP einschl. Schächten,
* ca. 2820 m Bordsteine Beton/Sonderborde versetzen
* ca. 4770 m² Gehwegaufbruch verschiedene Beläge
* ca. 5800 m² Gehwegneubau Betonsteinpflaster/platten, Mosaikpflaster
* ca. 1970 m Betontiefborde
BTG 016/050 Freianlagen, Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen
* ca. 13100 m² Grünflächen herstellen
* ca. 165 St Baumpflanzungen
* 30 St Ausgleichsmaßnahmen Nisthilfen
BTG 03 Bahnstromanlagen
* 6600 m Verlegung Kabelschutzrohr DN 110 einschl. Erdarbeiten
* 16 St Kabelschächte in den Abmessungen 1780x960 mm
BTG 005 Kommunikationsanlagen
* 6100 m starres Kabelschutzrohr DN 110/100 einschließl. systemzugehöriger Formteile und Schutzrohrabdichtungen und Erdarbeiten
* 1900 m Einzug Mehrfachrohrsystem (4fach) einschließlich systemzugehöriger Formteile und Schutzrohrabdichtungen und Erdarbeiten
* 20 St Kunststoffkabelschächte unterschiedlicher Dimensionierung einbauen einschl. Erdarbeiten
BTG 14 Straßenbeleuchtung
* 2900 m Kabelgraben
* 106 St Lichtmaste mit Leuchten
* ca. 4850 m Kabel Typ NYY-J5x16RE/NYM-J 3x1,5RE verlegen
Elektrotechnik (BTG 024 NS/035 MS)
* ca. 95 m Neubau Niederspannungskabel für Versorgung LSA - Schrank
* ca. 35 m Umverlegung Niederspannungskabel in Höhe Emil-Grabow-Straße
* ca. 75 m Rückbauarbeiten eines außer Betrieb befindlichen Niederspannungskabels
* ca. 325 m Rückbauarbeiten eines außer Betrieb befindlichen Mittelspannungskabels
* ca. 40 m3 Grabenherstellung für Kabellegung (Tiefe bis 1,00 m)
Fernwärmeversorgung (BTG 028)
* ca. 75 m Schutz/ Sicherungsmaßnahme FW-Sekundärtrasse der Medienleitungen bei Erfordernis im Bauzustand
* ca. 75 m Betoninstandsetzung FW-Kollektor (Breite 2,50 m, Höhe 2,00 m), einschließlich Schadenslokalisierung, Schadensfreilegung, Schadensanierung
Abwasserkanäle (BTG 021/121/221)
* Mischwasserhaltungsarbeiten Kanalneubau/ Sanierung (Abwasserumleitung) durch Pumpbetrieb
* 2 St Leitungsbrücken für Abwasserumleitung
* ca. 1665 m2 Verbau für Kanal und Abwasserdruckleitung bis DN 400 und Schachtbauwerke
* ca. 1650 m3 Erdaushub bis 9,00 m Tiefe, Auffüllungen und Felsersatz, für Kanalbau und Schachtbauwerke
* ca. 21 m Verlegung Steinzeugrohre DN 300 bis 400 einschl. Bestandseinbindungen
* ca. 340 m Druckrohr PE 100, DN 400 (da 450 x 26,7), offene Verlegung einschließlich Bestandseinbindungen
* ca. 200 m Sanierungsarbeiten Kanal DN 1000 bis 1200 mit Schlauchrelining
* 5 St Schachtbauwerke aus Betonfertigteilen DN 1000 bis 6,00 m Tiefe
* ca. 30 St Schachtanpassung
* 2 St Be- und Entlüftungsbauwerke aus Betonfertigteilen DN 1200 bis 3,00 m Tiefe
* ca. 300 m Kanal in Teilabschnitten verdämmen bis DN 600
* ca. 320 m Abwasserdruckrohrleitung in Teilabschnitten verdämmen DN 400
Markierung
* 660 m2 Markierungsfläche reinigen und trocknen
* 140 m Schmalstrichmarkierung als Vor-/Dauermarkierung
* 1750 m Breitstrichmarkierung als Vor-/Dauermarkierung
* 55 m Quermarkierung 0,50 m breit als Vor-/Dauermarkierung
* 210 m Furtmarkierung als Vor-/Dauermarkierung
* 75 St Pfeile/Symbole als Vor-/Dauermarkierung
Wegweisung
* 4 St. Tabellenwegweiser/Pfeilwegweiser, Seitenaufstellung, abbauen, aufbauen
Lichtsignalanlagen
*1 St. Knotenpunkt-Lichtsignalanlage einschl. Rammrohrgründungen/Fundamenten
* 1 St Bahnübergangs-Signalanlage einschl. Rammrohrgründungen/Fundamenten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a)
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (Anlage A10)
- Eigenerklärung zu: Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Anlage A11)
- Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage A12)
- aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 1 Jahr, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote), (Anlage A19)
Eignungsnachweise, welche über entsprechende Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden zugelassen, der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen.
b) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A13 die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.
c) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer III. für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A14 sowie Nachunternehmerverzeichnis nach Anlage A15 mit dem Angebot vorgelegt werden.
d) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber für notwendig erachtete Nachweise nach Ziffer III.einschließlich der Verpflichtungserklärung nach Anlage A14 in Bezug auf Nachunternehmer vom Bieter nachfordern, die in die engere Auswahl kommen.
e) Bieter, die in die engere Auswahl kommen, haben auf Anforderung (innerhalb der dann gesetzten Frist),
- die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen
- die Urkalkulation, Urkalkulation von Nachunternehmern einzureichen
f) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des Ordners A zu entnehmen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre unter Verwendung Formblatt 124
Angabe in Anlage A10 (Formblatt 124) bzw. Nachweise als A 10.1 einzureichen
Elektrotechnik:
An Elektroanlagen der Energieversorgung Halle Netz GmbH dürfen Kabelmontagear-beiten nur von Personen durchgeführt werden, welche eine gültige Zulassung auf Grundlage einer erfolgreich abgelegten Prüfung nachweisen können.
Details zum Prüfungsgegenstand und zur Durchführung der Überprüfung regelt die Weisung NE-01 WN 40.2000 der Energieversorgung Halle Netz GmbH.
Die Zulassungen werden für Anlagen =/< 1kV und für Anlagen bis 20 kV erteilt und sind personenbezogen.
Die Zulassung in der Stufe bis 20 kV (Mittelspannung) schließt gemäß WN 40.2000 die Zulassung für die Stufe =/< 1 kV (Niederspannung) ein.
DIE DIN 1998 Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen,
Zulassungen zur Durchführung Kabelmontagearbeiten gem. „Prüfungsordnung zur Zertifizierung von Kabelmonteuren" der Energieversorgung Halle Netz GmbH sind zu beachten.
Abwasser:
- Nachweis des Gütezeichens der RAL-Güteschutzgemeinschaft Kanalbau AK 1, S 10, S 27
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach RAL-GZ961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ961 Abschn. 4.1 für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung RAL-GZ961 entsprechend Abschn. 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Ab-schn. 4.2 durchführt.
Der AN muss den Befähigungsnachweis gem. DIN EN 1090 und Schweißnachweis gem. DIN EN 729 besitzen.
Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen vor.
- Gewerbezentralregisterauszug (Anlage A20)
- Anlagen A11 und A12
ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des Ordners A zu entnehmen.
a) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage A21)
Mindestdeckungssumme über je mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend.
b) Vertragserfüllungs-und Gewährleistungsbürgschaft gemäß Formblättern 421 (Anlage A22), 422 (Anlage A23) , soweit zutreffend: Abzahlungs- /Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Formblatt 423 (Anlage A24)
Vergabeunterlagen (insbesondere Ordner A), VOB
Im Fall einer Bietergemeinschaft:
- gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
- zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft unter Angabe der Rechtsform im Original unter Verwendung der Anlage A9 eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die
Bietergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Diese Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich
über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
h) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den
Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale
der eingereichten Kopien zu verlangen.
k) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
l) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.