Rahmenvertrag Netzwerktechnik des Herstellers Lancom Referenznummer der Bekanntmachung: KID_NSL_01/2021

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 189-490950)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kid-magdeburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Netzwerktechnik des Herstellers Lancom

Referenznummer der Bekanntmachung: KID_NSL_01/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung von Netzwerk- und WLAN-Technik, Service, Dienstleistungen, Software und Zubehör des Herstellers Lancom Systems zu decken. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.

Hintergrund

Die Hard- und Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.

Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem so genannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der DigitalPakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus soll die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert werden.

Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:

• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)

• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)

• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)

• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)

• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)

• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 189-490950

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/1f450d3e-3e38-45a2-8a10-1c809c4a8071

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/209dfa15-4cc8-495f-9353-8326df9c4397

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:

Tag: 25.10.2021

Ortszeit: 23:59

muss es heißen:

Tag: 01.11.2021

Ortszeit: 10:00

Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:

Tag: 25.10.2021

Ortszeit: 23:59

muss es heißen:

Tag: 01.11.2021

Ortszeit: 10:00

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 01.11.2021, 10:00 Uhr und Streichung der Anforderung ISO27017-Zertifizierung/Leistungskriterium 7.5.