Abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 07_AZS_05-2021-0007-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petersberg, OT Gutenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06193
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wazv-saalkreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wazv-saalkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen
Abfuhr von Fäkalschlamm und Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen
Bereich Ost
Saalkreis
Der WAZV Saalkreis ist eine körperschaft des öffentlichen Rechts, dem die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung von rund 86.000 Einwohnern für 12 Verbandsmitglieern obliegt. Im Rahmen seiner Abwasserbeseitigungssatzung ist der WAZV Saalkreis verpflichtet, die Entsorgung von Fäkalschlamm und Schmutzwasser aus den auf seinem Gebiet befindlichen Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben durchzuführen. Die Durchführung soll dabei durch externe Firmen erfolgen, wobei das Verbandsgebiet in einen Ostbereich (Los 1) und einen Westbereich (Los 2) aufgeteilt ist. Aufgabe der Firmen ist es dabei, die Entleerung selbstständig in Abstimmung mit den Kunden des WAZV Saalkreis zu disponieren. Weitere EInzelheiten sind den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn der WAZV Saalkreis den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf kündigt.
Bereich West
Saalkreis
Der WAZV Saalkreis ist eine körperschaft des öffentlichen Rechts, dem die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung von rund 86.000 Einwohnern für 12 Verbandsmitglieern obliegt. Im Rahmen seiner Abwasserbeseitigungssatzung ist der WAZV Saalkreis verpflichtet, die Entsorgung von Fäkalschlamm und Schmutzwasser aus den auf seinem Gebiet befindlichen Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben durchzuführen. Die Durchführung soll dabei durch externe Firmen erfolgen, wobei das Verbandsgebiet in einen Ostbereich (Los 1) und einen Westbereich (Los 2) aufgeteilt ist. Aufgabe der Firmen ist es dabei, die Entleerung selbstständig in Abstimmung mit den Kunden des WAZV Saalkreis zu disponieren. Weitere EInzelheiten sind den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn der WAZV Saalkreis den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer muss eine entsprechende Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW/AbfG sowie einen aktuellen Sachkundenachweis für die Schlammentnahme aus Kleinkläranlagen
(z.B. DWA-Sachkundenachweis) für mindesten 2 Mitarbeiter nachweisen.
Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebene Leistung gemäß § 53 KrWG der zuständigen Behörde angezeigt bzw. verfügt über eine Erlaubnis nach § 54 Absatz 1 KrWG.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petersberg, OT Gutenberg
Postleitzahl: 06193
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wazv-saalkreis.de
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten Stelle für Nachprüfverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg, 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petersberg, OT Gutenberg
Postleitzahl: 06193
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wazv-saalkreis.de