Rahmenverträge Verkehrssicherung 2022-2024 Los 1-4 Referenznummer der Bekanntmachung: B1000500580
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge Verkehrssicherung 2022-2024 Los 1-4
RV für die Verkehrssicherung 2022-2024 auf BAB TH. Aufteilung in 4 Lose. Los 1 AM Erfurt, Los 2 AM Hermsdorf, Los 3 AM Breitenworbis, Los 4 AM Zella-Mehlis
AM Erfurt
Bereich der Autobahnmeisterei Erfurt
85 Verkehrssicherungen im Zeitraum 2022 - 2024
AM Hermsdorf
Bereich der Autobahnmeisterei Hermsdorf
42 Verkehrssicherungen im Zeitraum 2022 - 2024
AM Breitenworbis
Bereich der Autobahnmeisterei Breitenworbis
26 Verkehrssicherungen im Zeitraum 2022 - 2024
AM Zella-Mehlis
Bereich der Autobahnmeisterei Zella-Mehlis
42 Verkehrssicherungen im Zeitraum 2022 - 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. (Der AG behält sich vor, ab einem Auftragswert von 30.000 € einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Angaben über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. § 44 Abs. 1 VgV)
Zertifikat nach MVAS (Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen inkl. BAB) für alle Personen die eingesetzt werden sollen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (§ 42 VgV i. V. m. § 125 GWB)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das FA derartige Bescheinigungen ausstellt)
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Mit dem Angebot:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren." (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)
Mit dem Angebot:
Angaben über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
Auf Verlangen der Vergabestelle:
Bescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
entsprechende Nachweise zur Beschäftigtenzahl (falls erforderlich)
Benennung der Unterauftragnehmer
Abschnitt IV: Verfahren
ein Wirtschaftsteilnehmer pro Los
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Akzeptiert werden Rechnungen im XRechnungsformat, PDF-Rechnungen sowie Papierrechnungen.
Der Auftragnehmer hat auf der Rechnung zwingend Folgendes einzutragen:
- Leistungszeitraum Teilauftrag
- Teilauftragsnummer
- Maßnahmennummer entsprechend dem jeweiligen Los:
-B1000500581 RV Verkehrssicherung 22-24 - Los 1 AM EF
-B1000500582 RV Verkehrssicherung 22-24 - Los 2 AM HDF
-B1000500583 RV Verkehrssicherung 22-24 - Los 3 AM BRW
-B1000500584 RV Verkehrssicherung 22-24 - Los 4 AM ZMH
- Lieferantennummer
- Vertragsnummer / Bestellnummer
Die Abrechnung hat getrennt für jedes Los zu erfolgen.
Die Rechnungsanschrift für Verträge im Namen der Autobahn GmbH lautet:
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Ost, Magdeburger Straße 51, 06112 Halle (Saale)
Papierrechnungen sind an die o.g. Adressen zu adressieren.
Rechnungen per E-Mail senden Sie bitte im PDF an folgende Adressen:
[gelöscht] und zusätzlich an [gelöscht]
Ein PDF-Dokument darf nur aus einer Rechnung bestehen (1 zu 1-Beziehung).
In einer E-Mail darf nur eine PDF angehängt sein (1 zu 1-Beziehung).
Dateien dürfen nicht verschlüsselt und nicht in Zip-Dateien verpackt werden.
Übermittelte Rechnungen werden nur bei Verwendung dieser E-Mail-Adressen anerkannt.
Die Rechnung darf Daten nach dem ZUGFeRD Standard enthalten. Sind den-noch weitere Informationen und Texte enthalten, werden diese vom Leistungs-empfänger überlesen und gelten als nicht empfangen.
Für die Übermittlung von E-Invoicing-Daten werden generell keine Empfangs- oder Lesebestätigungen versendet.
Mahnungen senden sie an das Postfach: [gelöscht]
Rechnungen als X-Rechnung senden Sie bitte an:
[gelöscht] (Leitweg-ID: 992-00133-64)
Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungs-Verordnung - E-Rech-VO).
Die Rechnungen müssen auf das OZG-RE-Portal hochgeladen (erreichbar unter https://xrechnung-bdr.de/portal#/Welcome) oder dort erzeugt werden. Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema X-Rechnung finden Sie unter https://www.e-rechnung-bund.de/faq-e-rechnung/faq-ozg-re/?cli_ac-tion=1619613906.565
Soweit Rechnungen digital eingehen, bitten wir auf den zusätzlichen Versand von Papierrechnungen zu verzichten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Sollten Sie zu den vorgenannten Punkten Rückfragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich gerne direkt an Herrn Häfner oder Herrn Meiners.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de