Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Landes Sachsen-Anhalt Neubau der Straßenmeisterei Bernburg einschließlich einer Fernmeldemeisterei, der Verkehrsmanagementzentrale sowie eines 3. Brückenprüftrupps. Die verantwortliche Elektrofachkraft wird aus fachtechnischer Sicht räumlich beim 3. Brückenprüftrupp angeordnet. Referenznummer der Bekanntmachung: SM Bernburg OP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://blsa.sachsen-anhalt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Landes Sachsen-Anhalt Neubau der Straßenmeisterei Bernburg einschließlich einer Fernmeldemeisterei, der Verkehrsmanagementzentrale sowie eines 3. Brückenprüftrupps. Die verantwortliche Elektrofachkraft wird aus fachtechnischer Sicht räumlich beim 3. Brückenprüftrupp angeordnet.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, nach den §§ 33 bis 37 und An-lage 10 sowie Besondere Leistungen für den Neubau einer Landes-Straßenmeisterei und ergänzender Funktionsbauten (Fernmeldemeisterei, Verkehrsmanagementzentrale, 3. Brückenprüftrupp mit Klein-KFZ-Halle, Verantwortliche Elektrofachkraft mit Klein-KFZ-Halle). Für diese zusätzlichen Nutzungen sind neben Büroflächen auch Unterstellmöglichkeiten für Betriebsfahrzeuge zu schaffen.
Claude-Breda-Straße
06406 Bernburg (Saale)
Da am Standort Bernburg die Straßenmeisterei als eine Landes-Straßenmeisterei entstehen wird, sollen dort auch weitere Nutzungen für den Landesbedarf untergebracht werden. Aus diesem Grund ist der Raumbedarf für die Landes-Aufgaben der Fernmeldemeisterei und der Verkehrsmanagementzentrale auf dieser Liegenschaft zu realisieren. Weiterhin wird für das Bauwerksmanagement perspektivisch ein 3. Brückenprüftrupp aufgebaut, der dann aus territorialen Erwägungen in Bernburg angesiedelt wer-den soll. Die Verantwortliche Elektrofachkraft wird aus fachtechnischer Sicht räumlich beim 3. Brückenprüftrupp angeordnet. Für diese zusätzlichen Nutzungen sind neben Büroflächen auch Unterstellmöglichkeiten für Betriebsfahrzeuge zu schaffen. Der Auf-traggeber beabsichtigt, die Planungsleistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, nach den §§ 33 bis 37 und Anlage 10 HOAI gemäß RLBau - Aufstellung der HU-Bau (LPH 2-4) - zur Errichtung eines Gebäudes für die Straßen-meisterei Bernburg zu vergeben. Besondere Leistungen, die zusätzlich zu erbringen sind:
Brandschutzkonzept, Energiebilanzierung nach GEG (HOAI § 3 und Anlagen 1, 10).
Der Gesamtumfang der Leistungen nach § 34 HOAI beinhaltet die Aufstellung HU-Bau - zur Errichtung mehrerer Haupt- und Nebengebäude für die Straßenmeisterei Bernburg. Eine optionale Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8 ist vorgesehen. Das Vorhaben entspricht der Honorarzone III.
Das unbebaute Baugrundstück befindet sich in einem Gebiet, das durch einen Bebau-ungsplan („Gewerbe- und Industriegebiet Bernburg-West an der A14, Baufeld I“) überplant ist. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Der Gebäudekomplex umfasst ca. 4000 m2 Nutzungsfläche (NUF).
Nach aktuellem Stand stehen für das Bauvorhaben Gesamtbauwerkskosten von vo-raussichtlich 14,205 Mio. € zur Verfügung.
Der kalkulierte Kostenrahmen für diese Baumaßnahme beläuft sich für die Kosten-gruppen 300 - 400 Brutto auf 9,304 Mio. € (KG 300: 6,832 Mio. €; KG 400: 2,472 Mio. €).
Der Auftraggeber behält sich über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Leistungen einzeln, gegliedert nach Bauabschnitten und Leistungsphasen oder anderweitig modifiziert vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Teilleistungen getrennt zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dafürsprechen.
Der Gesamtumfang der Leistungen nach § 34 HOAI beinhaltet die Leistungsphasen 2 bis 4. Eine optionale Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8 ist vorgesehen.
Rückfragen (siehe Punkt VI.3 der Bekanntmachung) zu diesem Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Landes Sachsen-Anhalt Neubau der Straßenmeisterei Bernburg einschließlich einer Fernmeldemeisterei, der Verkehrsmanagementzentrale sowie eines 3. Brückenprüftrupps. Die verantwortliche Elektrofachkraft wird aus fachtechnischer Sicht räumlich beim 3. Brückenprüftrupp angeordnet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28357
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Downloadbereich heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und im Original unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter/die bevollmächtigte Vertreterin zu benennen.
a) Die Bewerbungen sind als PDF-Dokument auf der angeführten Vergabeplattform ausgefüllt und unterschrieben elektronisch in Textform einzureichen. Es werden durch den Auftraggeber keine Unterlagen nachgefordert (§ 56 Satz 2 VgV).
b) Die einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) zu übermitteln und fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge sowie Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Teilnahmefrist bzw. zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform(www.evergabe-online.de) eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bewerber.
c) Nicht form- und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge sowie Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem AG unverzüglich, spätestens bis zum Ab-lauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) darauf hinzuweisen.
Rückfragen während des Teilnahmewettbewerbes sind ausschließlich über die Verga-beplattform (www.evergabe-online.de) zu richten.
Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 08.07.2021; 10.00 Uhr.
Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminie-rungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Erfüllen mehrere Bewerber/Bewerberinnen gleichermaßen die Anforderungen und ist die BewerberInnenzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrun-de gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Be-werbern/Bewerberinnen durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV). Die Bewer-bungsunterlagen der Stufe 1 / 2 werden nach Abschluss des Verfahrens nicht an die Bewerber/Bewerberinnen zurückgesandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]