B 107, Neubau Ortsumgehung Oranienbaum: Umweltverträglichkeitsstudie, Faunistische Kartierungen, Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung Referenznummer der Bekanntmachung: O212-001-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 107, Neubau Ortsumgehung Oranienbaum: Umweltverträglichkeitsstudie, Faunistische Kartierungen, Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost plant den Neubau der B 107n der Ortsumgehung Oranienbaum. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 unter der Nummer B 107-G10-ST als neues Vorhaben mit vordringlichem Bedarf aufgenommen. Die Projektanmeldung zum BVWP umfasst den zweistreifigen Neubau der OU Oranienbaum.
Die Ortsdurchfahrt (OD) Oranienbaum ist täglich durch ca. 8.000 Kfz belastet. Die vorhandenen Trassierungsparameter sind mit den heutigen Regelwerken nicht mehr konform. Durch eine kompakte Wohnbebauung auf einem Abschnitt der OD sind Lärm und Schadstoffbelastungen, Erschütterung durch Schwerverkehr (inkl. damit verbundene Verschlechterung der Bausubstanz von Straßen und Gebäuden), Unfallgefährdung (Schutzgut Mensch) und eine Abnahme der Wohn- und Lebensqualität vorgegeben.
Daher ist der Neubau einer Ortsumgehung (OU) erforderlich. Durch den Neubau der OU Oranienbaum können folgende Punkte verbessert werden: die OD wird vom Durchgangsverkehr entlastet, eine Überlastung der OD durch öfter stattfindende Großveranstaltungen in Ferropolis wird vermieden, es kommt zur Reduzierung von Umwelt- und Umfeldbelastungen in anliegenden Ortsbereichen, Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und Effizienz der betrachteten Bundesstraße, Anhebung der Erreichbarkeits- und Verbindungsqualitäten innerhalb des Untersuchungsraumes, Gewährleistung einer angemessenen Standortqualität.
Der vorläufige Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 1.090 ha
Oranienbaum
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:
- Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Anlage 1 Nr. 1.1 HOAI 2021,
- Besondere Leistungen zur Umweltverträglichkeitsstudie:
- Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden (z. B. Scoping-Termin),
- Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen von integrierten Terminplänen,
- Berücksichtigung / Einarbeitung aller in der Ausschreibung enthaltenen Umweltfachbeiträge (ASB, FFH-VP, Kartierungen) in die UVS,
- Optional: zusätzliche Variantenbetrachtung (ab 4. Variante),
- Faunistische Untersuchungen: Avifauna, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, xylobionte Käfer,
- Kartierung von Biotoptypen und Erfassung Nutzungstypen,
- Artenschutzbeitrag,
- FFH-Verträglichkeitsprüfungen,
- optional: FFH-Ausnahmeprüfungen,
- Vorbereiten und Begleiten der formellen Beteiligungsverfahren (Raumordnungsverfahren).
- zusätzliche Variantenbetrachtung (ab 4. Variante),
- FFH-Ausnahmeprüfungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
B 107, Neubau Ortsumgehung Oranienbaum: Umweltverträglichkeitsstudie, Faunistische Kartierungen, Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.