IT-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: JC-L-3/21-BA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzwedel
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 29410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.altmarkkreis-salzwedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Infrastruktur
Bereitstellung und Betrieb der IT-Infrastruktur des Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel
Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel
Straße der Jungend 6
38486 Klötze
Bereitstellung und Betrieb der IT-Infrastruktur
Der Betrieb und Support der IT-Infrastruktur für das Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel mit drei Standorten (Klötze, Gardelegen und Salzwedel) wurde bisher einem externen Dienstleister übertragen. Die Laufzeit des aktuellen Vertrages endet am 30.06.2022.
Im Anschluss daran soll die IT-Infrastruktur des Jobcenters Altmarkkreis Salzwedel weiterhin als externe Dienstleistung erfolgen. Die IT-Infrastruktur umfasst die ITK-Anlagen (Informations- und Kommunikationstechnik) einschließlich der Software.
Unsere grundsätzlichen Erwartungen an die Neugestaltung eines IT Dienstleistungsmodells sind:
• Sicherstellung einer wirtschaftlichen und zukunftsorientierten Infrastruktur während der gesamten Vertragslaufzeit,
• Gewährleistung der Leistungsfähigkeit einer serviceorientierten Betriebsorganisation mittels nachvollziehbaren und planbaren Betriebs- und Servicekosten auf Basis von Service Level Agreements.
Konkrete Zielsetzungen für die Umsetzung sind:
• Erneuerung der Hard- und Softwareinfrastruktur (inklusive LAN, WAN, Firewall),
• Sicherstellung von regelmäßigen Hard- und Softwareaktualisierungen,
• Betrieb der künftigen ITK Umgebung auf Basis von Service Level Agreements,
• Optimierung der IT- und Kommunikations-Verträge,
• Umsetzung und Betrieb der künftigen ITK Lösung unter Berücksichtigung der
Datenschutzanforderungen und BSI Grundschutz,
• Optimierung der Druck- und Kopierinfrastruktur,
• Schaffung der Voraussetzungen fürs "Home Office" sowie weiterer
Digitalisierungsprojekte,
• reibungsloser Übergang in ein neues Vertragsverhältnis.
Im Einzelnen sind Leistungen und Services in den folgenden Bereichen zu erbringen:
Applikationen, Backup Restore, Basisdienst, Client Service, Datenbanken, Mail Messaging, File, Internet Firewall, LAN WLAN, Mobilgeräte, Print Outputmanagement, Serverleistungen, Service Desk, Storage, Telefonie, Virtual Desktop, VPN, WAN, Sicherstellung zur Aufnahme des Regelbetriebs
Ausführliche Angaben zur Leistungserbringung sind in den Servicebeschreibungen sowie in den weiteren Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Option der Verlängerung um 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß § 122 GWB i.V.m. § 43-48 VGV ist der Nachweis zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit anhand von Einzelerklärungen zu erbringen. Zum Nachweis der Eignung ist von den Bietern, Nachunternehmern wie auch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im "Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen". Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA (LVG LSA) vom 19.11.2012 dürften Aufträge nur an solche Bieter vergeben werden, die sich schriftlich verpflichtet haben, die Anforderungen dieses Gesetzes zu erfüllen. Dementsprechend hat der Bieter (und seine Nachunternehmer) sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft gem. den Anforderungen des Landesvergabegesetzes Land Sachsen-Anhalt vom 19.11.2012 Erklärungen abzugeben betreffend Tariftreue u. Entgeltgleichheit,
Nachunternehmereinsatz, Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Für Bieter der engeren Wahl, sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber folgende Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen:
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlichen beschäftigten Arbeitskräfte, Eintragung Berufsregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und des Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind 3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungsgegenständen zu beschreiben. Davon sollte mindestens 1 Referenz eines öffentlichen Auftraggebers sein. Falls der Auftrag bzw. die Referenz beendet ist, so darf das Ende des Auftrages nicht älter als drei Jahre sein (nicht vor 2018 beendet).
Für den erfolgreichen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Durchschnitt (arithmetische Mittel) der Bewertungen aller drei Referenzen 50 oder mehr Punkte ergeben. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Von den Bietern sind mit Angebotsabgabe eine Unternehmensdarstellung, Haftpflichtversicherung und die Zusicherung der Garantiefähigkeit einzureichen.
Mit Angebotsabgabe ist nachzuweisen, dass im Auftragsfall der Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] Euro für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden je Versicherungsfall bei einer 2-fachen Jahresmaximierung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen besteht. Diese Versicherung muss über den Zeitraum der Vertragsausführung uneingeschränkt bestehen bleiben. Der entsprechende Nachweis ist dem Angebot beizulegen.
Sollte derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen bestehen, ist mit Formblatt verbindlich zuzusichern, dass der Bieter im Falle der Beauftragung eine Erhöhung vornimmt bzw. eine Berufshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe abschließen wird. Der Nachweis wird unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen nach Auftragserteilung eingereicht.
Alle Lizenzen deren Bereitstellung durch den Auftragnehmer durch die EULA vom Lizenzgeber verhindert werden, müssen dem Auftraggeber qualitativ und quantitativ durch den Auftragnehmer in eine Liste aufgeführt werden.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung vorzulegen.
Es werden optionalen Leistungen bei Bedarf durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer angefragt, bestellt und beauftragt. Die Anzahl der durch den Bieter zugesicherten optionalen Leistungen wird im Vergabeverfahren bewertet. Erhält ein Bieter in diesem Kriterium 0 Bewertungspunkte, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist (§ 160 Abs. 3 Pkt. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelung in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung, der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße, zu beachten.