Lieferung eines Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 für die Stadt Aken (Elbe)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aken (Elbe)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06385
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 03496/ 601194
Fax: +49 03496/ 601193
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 für die Stadt Aken (Elbe)
Die Stadt Aken (Elbe) beabsichtigt für die Feuerwehr ein HLF 20 in Anlehnung an die DIN 14530-27 zu beschaffen. Die Ausschreibung wird in zwei Losen erfolgen:
Los 1 Fahrgestell,
Los 2 Beladung
Los 1 Lieferung Fahrgestell und Aufbau
06385 Aken (Elbe)
Lieferung eines Frontlenkerfahrgestell mit permanentem Allradantrieb mit max. Fahrzeugbreite 2,50m technisch mögliches Gesamtgewicht 18.000 kg und eines Aufbaues als HLF 20 in Anlehnung an die DIN 14530-27
Los 2 Beladung für HLF 20 in Anlehnung an DIN 14530-27
06385 Aken (Elbe)
Lieferung feuerwehrtechnischer Ausrüstungsgegenstände gem. des Leistungsverzeichnis für die dann folgende Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr., einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder durch das Formblatt 124LD mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unten stehenden Bescheinigungen unverzüglich nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die konkreten geforderten Eignungsnachweise finden sich in den jeweiligen Auftragsunterlagen wieder.
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/ 24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Die konkreten geforderten Eignungsnachweise finden sich in den jeweiligen Auftragsunterlagen wieder.
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (abgelaufene Kalenderjahre) Eine Eigenerklärung ist ausreichend
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als 1 Jahr)
- drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de