Sanierung und Umbau des Wilhelminenstift in Zeitz zu einem Bürogebäude Referenznummer der Bekanntmachung: B21Z01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vereinigtedomstifter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umbau des Wilhelminenstift in Zeitz zu einem Bürogebäude
Der sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebäude von 1870 ist dreigeschossig mit Mansarddach erbaut und hat auf der Hofseite einen Mittelrisalit.
Der Wilhelminenstift wurde in den letzten Jahren als Altersheim genutzt und steht seit 2013 leer.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss Erdgeschoss, Obergeschoss, und Dachgeschoss mit einem Mansarddach. Das Gebäude wurde um 1780 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Durch den langen Leerstand ist das Gebäude stark geschädigt und muss komplett saniert werden. Die schweren statisch-konstruktiven Schäden im Mansardgeschoss wurden im Jahr 2019 beseitigt. Das Gebäude soll komplett saniert und für eine Büronutzung umgebaut werden. Es sollen ca. 35 Büroarbeitsplätze geschaffen werden.
Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen für das Bauvorhaben ist eingereicht worden. Der Bewilligungsbescheid für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn liegt vor.
Vorliegend werden die Planungsleistungen für umfassende Sanierungsarbeiten an einem in Zeitz befindlichen Baudenkmal vergeben, und zwar an dem Gebäude Schulstraße 5. Die Vergabe erfolgt in 4 Losen.
Architektenleistungen nach § 34 HOAI für Gebäude und Innenräume
Wilhelminenstift Schulstraße 5 06712 Zeitz
Der sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebäude von 1870 ist dreigeschossig mit Mansarddach erbaut und hat auf der Hofseite einen Mittelrisalit.
Der Wilhelminenstift wurde in den letzten Jahren als Altersheim genutzt und steht seit 2013 leer.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, und Dachgeschoss mit einem Mansarddach Das Gebäude wurde um 1780 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Durch den langen Leerstand ist das Gebäude stark geschädigt und muss komplett saniert werden. Die schweren statisch-konstruktiven Schäden im Mansardgeschoss wurden im Jahr 2019 beseitigt. Die Arbeiten endeten in der Geschossdecke und müssen im Zuge der Instandsetzung fertiggestellt werden. Das Gebäude steht seit 2013 leer.
Das Gebäude soll komplett saniert und für eine Büronutzung umgebaut werden. Es sollen ca. 35 Büroarbeitsplätze geschaffen werden.
Der Auftrag wir stufenweise ausgeschrieben: Stufe 1: Leistungsphase 2-4 nach § 34 HOAI.
Stufe 2: Leistungsphasen 5-9 nach 34 HOAI.
Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI mit Beratungsleistung Holzschutz,
Wilhelminenstift Schulstraße 5 06712 Zeitz
Der sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebäude von 1870 ist dreigeschossig mit Mansarddach erbaut und hat auf der Hofseite einen Mittelrisalit.
Der Wilhelminenstift wurde in den letzten Jahren als Altersheim genutzt und steht seit 2013 leer.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, und Dachgeschoss mit einem Mansarddach Das Gebäude wurde um 1780 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Durch den langen Leerstand ist das Gebäude stark geschädigt und muss komplett saniert werden. Die schweren statisch-konstruktiven Schäden im Mansardgeschoss wurden im Jahr 2019 beseitigt. Die Arbeiten endeten in der Geschossdecke und müssen im Zuge der Instandsetzung fertiggestellt werden. Das Gebäude steht seit 2013 leer.
Das Gebäude soll komplett saniert und für eine Büronutzung umgebaut werden. Es sollen ca. 35 Büroarbeitsplätze geschaffen werden.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben. Stufe 1: Leistungsphasen 2-4 nach § 51 HOAI.
Stufe 2: Leistungsphasen 5-6 nach § 51 HOAI.
Leistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Anlagengruppen 1,2,3,4,5,6 und § 55 HOAI mit Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanz nach § 3 Abs.1 i.V. m. Anlage 1 Punkt 1.2.3. HOAI
Wilhelminenstift Schulstraße 5 06712 Zeitz
Der sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebäude von 1870 ist dreigeschossig mit Mansarddach erbaut und hat auf der Hofseite einen Mittelrisalit.
Der Wilhelminenstift wurde in den letzten Jahren als Altersheim genutzt und steht seit 2013 leer.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, und Dachgeschoss mit einem Mansarddach Das Gebäude wurde um 1780 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Durch den langen Leerstand ist das Gebäude stark geschädigt und muss komplett saniert werden. Die schweren statisch-konstruktiven Schäden im Mansardgeschoss wurden im Jahr 2019 beseitigt. Die Arbeiten endeten in der Geschossdecke und müssen im Zuge der Instandsetzung fertiggestellt werden. Das Gebäude steht seit 2013 leer.
Das Gebäude soll komplett saniert und für eine Büronutzung umgebaut werden. Es sollen ca. 35 Büroarbeitsplätze geschaffen werden.
Der Auftrag wird stufenweise ausgeschrieben. Stufe 1: Leistungsphasen 2- 4 nach § 55 HOAI.
Stufe 2: Leistungsphasen 5-9 nach § 55 HOAI.
Leistungen für Brandschutz nach AHO Brandschutz.
Wilhelminenstift Schulstraße 5 06712 Zeitz
Der sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebäude von 1870 ist dreigeschossig mit Mansarddach erbaut und hat auf der Hofseite einen Mittelrisalit.
Der Wilhelminenstift wurde in den letzten Jahren als Altersheim genutzt und steht seit 2013 leer.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, und Dachgeschoss mit einem Mansarddach Das Gebäude wurde um 1780 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Durch den langen Leerstand ist das Gebäude stark geschädigt und muss komplett saniert werden. Die schweren statisch-konstruktiven Schäden im Mansardgeschoss wurden im Jahr 2019 beseitigt. Die Arbeiten endeten in der Geschossdecke und müssen im Zuge der Instandsetzung fertiggestellt werden. Das Gebäude steht seit 2013 leer.
Das Gebäude soll komplett saniert und für eine Büronutzung umgebaut werden. Es sollen ca. 35 Büroarbeitsplätze geschaffen werden.
Der Auftrag wird stufenweise ausgeschrieben. Stufe 1: Leistungsphasen 2-4 nach AHO Brandschutz.
Stufe 2: Leistungsphase 8-9 nach AHO Brandschutz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistung nach § 34 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI mit Beratungsleistung Holzschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hermsdorf
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistung Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen für Brandschutz nach AHO Brandschutz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung III 1.1)
Los 4:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu wer-den) benennen.
Als Nachweise werden akzeptiert:
- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
- bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtli-nie wird ausdrücklich hingewiesen;
- der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Alternativ wird zugelassen:
- ein Angehöriger der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der oder die ein Studi-um an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen hat, oder ein Absolvent einer Lauf-bahnausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst, Laufbahngruppe 2,
- der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder der Prüfung der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat,
- und eingetragen ist in einer Liste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in der-selben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen;
Auf die Bauvorlageberechtigung kommt es dann nicht an.
Als Nachweis wird akzeptiert:
- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz der jeweils zuständigen Architekten- bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maß-gaben des richtlinienkonform auszulegenden § 65 Abs. 4 S. 8 i.Vm. § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK1R0F3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 [beachten!] Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland