NB Brücke 31 OL Klein Schierstedt - Fachbaubegleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21/S/0340/SH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
NB Brücke 31 OL Klein Schierstedt - Fachbaubegleitungen
Fachbaubegleitungen:
Los 1: örtliche Bauüberwachung
Los 2: Umweltbaubegleitung
Los 3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Los 4: Bauvermessung
----------------------------------------------------------------------------------------
Zur Information: Details zur Baumaßnahme sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 1 - örtliche Bauüberwachung
Aschersleben, OL Klein Schierstedt
Örtliche Bauüberwachung, Grundleistungen nach HOAI und besondere Leistungen gemäß Aufgabenstellung
EFRE (#21) 15.05asz12.01.1./00190/19/
Angebote können für eines, für mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.
Los 2 - Umweltbaubegleitung
Aschersleben, OL Klein Schierstedt
Umweltbaubegleitung gemäß Aufgabenstellung
EFRE (#21) 15.05asz12.01.1./00190/19/
Angebote können für eines, für mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.
Los 3 - SiGeKo
Aschersleben OL Klein Schierstedt
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Aufgabenstellung
EFRE (#21) 15.05asz12.01.1./00190/19/
Angebote können für eines, für mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.
Los 4 - Bauvermessung
Aschersleben, OL Klein Schierstedt
Bauvermessung gemäß Aufgabenstellung
EFRE (#21) 15.05asz12.01.1./00190/19/
Angebote können für eines, für mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
+ Nachweis der Gewerbeanmeldung
+ Nachweis der Eintragung ins Handelsregister
+ Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister (IHK)
bzw. Nachweis, dass keine Eintragungsverpflichtung besteht
+ aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
+ Nachweis der Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung (Krankenkassen)
+ Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherung der Berufsgenossenschaft
+ Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse der Berufgenossenschaft
+ Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
+ Die Nachweise/Unterlagen müssen gültig sein.
+ Es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Zahlungspflichten bestehen.
+ Nachweis der fachlichen Eignung durch Vorlage von mindestens 2 Referenzen je Los
Die vorstehend genannten Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht worden sein (ab 2016).
Für die vorstehend genannten Referenzanforderungen sind mindestens folgende Angaben in Anlehnung an das FB124 vorzulegen:
- Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners bei diesem für die ausgeführten Leistungen.
- Angabe der Bauzeit.
- Benennung der mit eigenem Personal ausgeführten Leistungen einschl. der Mengenangaben.
- Angaben zur vertraglichen Bindung.
+ Es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Ausschlussgründe zu den §§ 123 und 124 GWB bestehen.
+ Der Auftragnehmer muss sich zur Beachtung der § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend
Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1
Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.