Gebäudeplanung_Neubau Hinterbreite 5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: VE04_Gebäudeplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Aschersleben
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agw-asl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung_Neubau Hinterbreite 5-7
In der Stadt Aschersleben ist der Neubau einer Wohnanlage sowie einer Gewerbeeinheit auf dem Grundstück Hinterbreite 5-7 geplant. Eigentümer ist die Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH. Diese ist damit Auftraggeber für die geplante Baumaßnahme. Die geplante Neubaumaßnahme unterteilt sich in drei Gebäudekörper mit insgesamt 20 Wohneinheiten sowie einer Gewerbeeinheit und einer Tiefgarage. Die ehemals vorhandene Bebauung wurde im Wesentlichen abgeräumt. Ggf. sind noch Reste der Gebäude im Baugrund verblieben. Ziel ist es, die Straßenfront wieder zu schließen und den historischen Straßenraum bzw. das innerstädtische Gefüge wiederherzustellen. Die Grundstücksgröße beträgt 1.882 qm. Das Quartier wird insgesamt zwischen 20 - 25 Stellplätze in einer Tiefgarage erhalten. Die Tiefgarage wird über eine Zufahrt im EG an der Hinterbreite erreicht. Die Unterlagen für die Baugenehmigung wurden in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege, sowie Stadtplanung abgestimmt und befinden sich derzeit in Vorbereitung.
Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI sein.
Gebäudeplanung Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI. Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 1, § 35 Absatz 6) HOAI sein. Eine genaue Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Auf Grundlage von Anlage 10 HOAI sind Wohn- und Gewerbegebäude der Honorarzone III zuzuordnen.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 5 und Teilleistung 6 (HU-Bau) nach § 34 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 34 HOAI
Besondere Leistungen:
- Erstellung einer Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) gem. Förderrichtlinien des Förderprogrammes
- Erstellung und Ausweisung der Kosten für eine fördermittelrelevante Zuordnung
- Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungsnachweises, sowie Mittelabrufe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanung_Neubau Hinterbreite 5-7
Ort: Aschersleben
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden in einemTeilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2. genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3. genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf demVergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3. SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5. Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3. genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Gemäß §17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.