NGA-Breitbandausbau für Landkreis Harz Referenznummer der Bekanntmachung: KK-EU_Lö_114/21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 181-472221)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
NGA-Breitbandausbau für Landkreis Harz
Im März 2015 wurde durch den Landkreis Harz ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen dieses Markterkundungsverfahrens wurden „weiße Flecken“ (unterversorgte Bereiche) definiert, welche durch einen Ausbau mit Fördermitteln beseitigt werden sollten. Dafür wurden europaweite Ausschreibungen durchgeführt und Fördermittelanträge bei Bund und Land gestellt. Der Ausbau dieser Gebiete befindet sich in der Umsetzung.
Im Zuge der Projektrealisierung wurde bekannt, dass ein wesentlicher Anteil von Adressen, welche nach Berücksichtigung des privatwirtschaftlichen Eigenausbaus weiterhin unterversorgt waren, bei dem eingeleiteten Ausbauverfahren nicht bedacht wurde. Um zu prüfen, inwieweit diese Adressen tatsächlich aktuell oder innerhalb der nächsten drei Jahre noch unterversorgt sind, wurde vom 10.07.2020 bis 10.09.2020 eine Aktualisierung der Marktkonsultation durchgeführt.
Die Ergebnisse der Marktkonsultation wurden um die Adressen bereinigt, die im Rahmen eines anderen laufenden Verfahrens bereits ausgeschrieben worden sind.
Auf der Grundlage der bereinigten Ergebnissen der Marktkonsultation beabsichtigt der Landkreis Harz für private Haushalte, Gewerbebetriebe und sonstige Abnehmer im Projektgebiet einen Zugang zum NGA-Netz sicherzustellen. Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, ein verbindliches Angebot für Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes anzugeben, das folgende Mindestbandbreite ab Inbetriebnahme technisch gewährleistet:
- Für alle Teilnehmer im Projektgebiet müssen ab Inbetriebnahme des Netzes Bandbreiten von 1 Gbit/s symmetrisch technisch gewährleistet werden.
Die Förderung umfasst den Infrastrukturausbau bis zum Hausabschlusspunkt (Home Prepared).
Gesamtumfang über 11 Lose
- Fläche, km²: ca. 2.104,54
- Einwohner: 213.310 (Stand 31.12.2019)
- Ausgeschriebene Adresspunkte: 6.554
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Das Angebot muss folgende Angaben enthalten:
a) Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, die als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse (Betriebseinnahmen) und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und -betriebs (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen, hiernach Investitionskosten), für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inbetriebnahme gemäß beiliegendem Berechnungsmuster darzustellen ist.
b) Technisches Konzept NGA-Breitbandstruktur: Angaben zur errichtenden NGA-Breitband-infrastruktur und den dafür notwendigen Investitionen, Angaben zur Qualität der Backboneanbindung, Angaben zum Servicekonzept und den Entstörungszeiten, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s bei Privathaushalten und Unternehmen/Gewerbebetrieben, Angaben zur Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit.
Hinweis: Eine Ausbautechnologie ist nicht vorgeschrieben.
c) Angaben zur Höhe der Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte (bezogen auf Flatrateprodukt mit 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für Privathaushalte und ein symmetrisches Produkt mit 100 Mbit/s für Unternehmen/Gewerbebetriebe, erweiterbar auf 1 Gbit/s symmetrisch). Hinweis: Für Kleingewerbe ist die Verfügbarkeit von Privatkundenprodukten oder Produkten mit vergleichbaren Konditionen sicherzustellen.
d) Angaben zu gleichartigen Referenzen.
e) Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des zu errichtenden NGA-Netzes.
Das Angebot muss folgende Angaben enthalten:
a) Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, die als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse (Betriebseinnahmen) und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und -betriebs (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen, hiernach Investitionskosten), für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inbetriebnahme gemäß beiliegendem Berechnungsmuster darzustellen ist.
b) Technisches Konzept NGA-Breitbandstruktur: Angaben zur errichtenden NGA-Breitband-infrastruktur und den dafür notwendigen Investitionen, Angaben zur Qualität der Backboneanbindung, Angaben zum Servicekonzept und den Entstörungszeiten, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s bei Privathaushalten und Unternehmen/Gewerbebetrieben, Angaben zur Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit.
Hinweis: Eine Ausbautechnologie ist nicht vorgeschrieben.
c) Angaben zur Höhe der Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte (bezogen auf Flatrateprodukt mit 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für Privathaushalte und ein symmetrisches Produkt mit 100 Mbit/s für Unternehmen/Gewerbebetriebe, erweiterbar auf 1 Gbit/s symmetrisch). Hinweis: Für Kleingewerbe ist die Verfügbarkeit von Privatkundenprodukten oder Produkten mit vergleichbaren Konditionen sicherzustellen.
d) Angaben zu gleichartigen Referenzen.
e) Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des zu errichtenden NGA-Netzes.