Grundschule Langendorf, Neubau Grundschule und Sanierung historischer Altbau zum Hortgebäude-Planungsleistungen nach § 34 HOAI Gebäudeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 60.30/154/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.weissenfels.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Langendorf, Neubau Grundschule und Sanierung historischer Altbau zum Hortgebäude-Planungsleistungen nach § 34 HOAI Gebäudeplanung
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen im Leistungsbereich § 34 HOAI (Gebäudepla-nung) für das Vorhaben „Grundschule Langendorf - Neubau Grundschule und Sanierung historischer Altbau zum Hortgebäude“
Weißenfels/ OT Langendorf
Die Stadt Weißenfels ist Eigentümerin der Grundschule Langendorf. Das Gelände der Schule erstreckt sich auf die Flurstücke 388,192 und 117/4 der Flur 2, Gemarkung Langendorf und ist ein Ortsteil von Weißen-fels. Auf dem voll erschlossenen Gelände mit einer Größe von ca. 30.300 m² befindet sich die Grundschule, bestehend aus dem Altbau und dem DDR-Neubau. Der Altbau geht auf die Klosterzeit (1200-1550) zurück und steht unter Denkmalschutz und wurde vielfach umgenutzt und umgestaltet. In den Jahren 1975 bis 1979 wurde der DDR-Neubau mit Verbindung zum Altbau errichtet.
Die BGF aller Gebäudeteile beträgt in Summe ca. 3.200 m².
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Planungsleistungen im Leistungsbereich § 34 HOAI inkl. Leistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie der Bauphysik (Schallschutz, Raumakus-tik, thermische Bauphysik). Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen erfolgt stufenweise, vorerst wird die Leistungsphase 1 bis 4 der beschriebenen Leistungsbilder beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses und der zu erarbeitenden Genehmigungsplanung. Ein Anspruch auf diese weitere Beauftragung besteht bei ausbleibender Erfüllung dieser Bedingungen nicht.
Auf dem Schulgelände soll ein zweizügiger Neubau (Klasse 1 bis 4), mit folgenden Anforderungen entste-hen:
- kompakter zweigeschossiger Baukörper, der sich in die denkmalgeschützte Umgebung einfügt,
- Überschreitung der Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG),
- Klassengröße: max. 26 Schüler.
Dabei ist zu gewährleisten, dass während der Bauzeit der laufende Schul- und Hortbetrieb aufrechterhalten wird.
Nach kompletter Fertigstellung des Neubaus, erfolgt der Umzug aus dem DDR-Neubau. Danach wird dieser Gebäudeteil abgerissen und mit der Sanierung des historischen Altbaus begonnen. Die Planungsleistung für den Abriss ist nicht Bestandteil dieses Verfahrens und wird gesondert beauftragt, ist jedoch terminlich im Planungsablauf zu berücksichtigen und zu koordinieren.
Der Altbau soll als Hortgebäude für ca. 165 Hortkinder ertüchtigt werden. Der historische Altbau muss auf-grund des schlechten Zustandes der Holzbauteile von Dach und Decken (Echter Hausschwamm, Nass- und Braunfäule, Nagelkäferbefall usw.) grundhaft in enger Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz saniert werden. Für die Schwammsanierung sind auch Arbeiten in und an der direkt anschließenden Klosterkirche notwendig.
Im Rahmen der Projektqualifizierung wurden bereits Vorplanungsunterlagen erstellt, die nicht bindend für die weitere Planung sind sondern lediglich der Information dienen. Es wurde der Lage- und Höhenplan, die Bestandserfassung mit Aufmaß, das Brandschutzkonzept (Vorentwurf), die statische Voruntersuchung (Alt-bau), die Holzschutztechnische Begutachtung (Altbau), restauratorische Untersuchungen an Bauteilen und eine Kanalbefahrung erstellt/ vorgenommen.
Insgesamt stehen für das Vorhaben Investitionskosten von ca. 3,88 Mio. € brutto (KG 300-400 DIN 276) zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welche die Planungsleistungen auszurich-ten sind. Für die Teilbaukosten der KG 300 stehen ca. 2,42 Mio. € brutto und für die KG 400 ca. 1,46 Mio. € brutto zur Verfügung.
Die Abgabe der abgeschlossenen Leistungsphase 3 und anteilig LPH 4 (genehmigungsfähige Planung) ist für Ende September 2022 avisiert. Die in Pkt. II.2.7. angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin.
Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang kann in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der erforderli-chen Finanzmitteln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert (vergrö-ßert/verkleinert) und um weitere Maßnahmen ergänzt werden.
Die Vergabestelle erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu gewährleisten.
Die angegebene Laufzeit in Monaten bezieht sich auf die Erstellung der abgeschlossenen Leistungsphase 3 und anteilig LPH 4 (genehmigungsfähige Planung).
Der Auftraggeber behält sich vor, optional die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI zu beauftragen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln oder zeitlich gestaffelt vorzunehmen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen gemäß Punkt III.1.1 und III.2.2
Gewichtung der Kriterien gemäß Punkt III.1.2 und III.1.3: zusammen 100 % Gewichtung, davon anteilig gemäß der angegebenen Kriteriengewichtung und Wertungsschwellen.
Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzula-denden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 (6) VgV durch Los vorzunehmen.
Die Vergabe erfolgt stufenweise für Planungsleistungen nach § 34 HOAI für die LPH 1 bis 9.
Geplante 1. Stufe der Beauftragung:
- § 34 HOAI LPH 1 bis 4.
Geplante 2. Stufe der Beauftragung:
- § 34 HOAI LPH 5 bis 9.
Optionen für die Beauftragung untergeordneter Leistungsbilder und weiterer Optionen:
- § 3 Anlage 1 HOAI (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauphysik (Schallschutz, Raumakustik,
thermische Bauphysik)).
Die stufenweise Beauftragung weiterer Projektstufen erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungs-ergebnisses der Entwurfsplanung sowie nach Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmittel. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Planungsaufgabe und den Planungsumfang in Abhängig-keit von der Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmittel durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert (vergrößern/verkleinern) und um weitere Maßnahmen zu ergänzen. Der Auftragge-ber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB den nach diesem Verfahren beauftragten Bieter, ggf. weitere/ ergänzende Leistungen, die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.1.4/ II.2.4/ II.2.7 beschriebe-nen Vorhaben stehen, zu übertragen.
Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde im Bekanntmachungstext und den damit verbundenen Do-kumenten auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Rückfragen während der Teilnahmeantragsphase sind ausschließlich in Schriftform über das eVergabe-Portal zu senden.
Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 28.10.2021 11:00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden gesammelt und in anonymisierter Form über das eVergabeportal am 14.10., 21.10. und 01.11.2021 zur Verfügung gestellt.
Schlusstermin für die Annahme/den Eingang der Teilnahmeantragsunterlagen ist der 08.11.2021 11:00 Uhr. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über das eVergabeportal als elektronisches Dokument zu senden. Eine abweichende Zustellung ist nicht zugelassen und führt zwingend zur Nichtberücksichtigung im Verfahren.
Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet.
Die Verhandlungsgespräche sollen voraussichtlich am 01.02.2022 stattfinden. Eine Beauftragung ist für den 23.03.2022 geplant. Alle eingeladenen Bieter müssen vor den Verhandlungsgesprächen zwingend einen Besichtigungstermin vor Ort durchführen (zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Auftragsverhandlung). Dieser soll voraussichtlich am 11.01./12.01.2022 stattfinden.
Bestandteil der verbindlichen Vergabe-/ Beschaffungsunterlagen der Teilnahmeantragsphase sind:
-01 Bekanntmachung,
-02 ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext,
-03 Bewerbungsbogen,
-04 Entwurf der Vertrags- und Honorierungseckpunkte,
-05 Vertragsentwurf mit Anlagen,
-06 Vorplanungsunterlagen,
-07 Bestandsfotografien.
Hinweis:
Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne § 56 (2) VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen, soweit Teilnahmeanträge vorliegen, die sämtliche veröffentlichte Teilnahmebedingungen/-voraussetzungen erfüllen.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nach Art.6 Abs.1b EU-DSGVO zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen und / oder zur Erfüllung des Vertrages (Projektaufgabe). Gemäß Art. 13 EU-DSGVO erheben wir zu diesem Zweck personengebundene Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind (z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsstandsnachweis, Qualifikationsabschlüsse, Weiterbildungsnachweise, …).
Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er zur Weitergabe der personenbezogenen Beschäftigtendaten berechtigt ist bzw. die betroffenen Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben.
Jeder Teilnehmer willigt durch seine Unterschrift ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Vorhaben in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nur im Rahmen der Erfüllung der Projektaufgabe / des Vertrages. Eine Benutzung der Daten über den Rahmen des Projektes / Vertrages hinaus erfolgt nicht. Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- bzw. Nutzungszweckes sowie der Abgeltung gegenseitiger Ansprüche gelten einschlägige Aufbewahrungs- und Haftungsfristen. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Fristen erfolgt die Löschung bzw. Vernichtung der Daten.
Sie können jederzeit gemäß Art. 21 der EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten einlegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rechtsbehelfshinweis:
Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeitskriterien nach § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.