Sanierung Schloss Neu-Augustusburg in Weißenfels und Schaffung eines modernen Behördenstandortes § 39 HOAI Freianlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 60.30/156/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.weissenfels.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Schloss Neu-Augustusburg in Weißenfels und Schaffung eines modernen Behördenstandortes § 39 HOAI Freianlagenplanung
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen im Leistungsbereich § 39 HOAI (Freianlagenpla-nung einschließlich untergeordnet Ingenieurbauwerke § 43 HOAI) für das Schloss Neu-Augustusburg in Weißenfels und Schaffung eines modernen Behördenstandortes
Weißenfels
Die Stadt Weißenfels ist Eigentümer des Schlosses Neu-Augustusburg und beabsichtigt als Bauherr aus einem Förderprogramm den Südflügel und den Südlichen Westflügel sowie die gesamten Außenanlagen des Einzeldenkmals „Schloss Neu-Augustusburg“ in einen modernen Behördenstandort mit ca. 160 Be-schäftigten umzuplanen.
Städtebaulich gilt das Schloss als Solitär und durch die Hochlage weit sichtbar als identitätsstiftende Land-marke der Stadt Weißenfels.
Konstruktiv handelt es sich bei dem freistehenden Gebäudekomplex um einen dreigeschossigen, voll unter-kellerten Mauerwerksbau (Naturstein) mit einem nicht ausgebauten Dachgeschoss.
Im Nordflügel und nördlichem Westflügel sind Museum und Museumsverwaltung im laufenden Betrieb. Die Schlosskirche und die Gemeinderäume im östlichen Teil des Nordflügels werden ebenfalls regelmäßig ge-nutzt.
Die Innenräume und die Fassade des Südflügels/südlichen Westflügels werden vorab zur barrierefreien Nutzung als Verwaltungsstandort mit Besucherverkehr nachhaltig saniert. In zeitlicher, gestalterischer und funktionaler Anpassung an die Gebäudesanierung sind anschließend die Freianlagen zu planen und zu sanieren. Die amtliche Gesamtfläche der Liegenschaft ist mit 20.969 qm angegeben. Das Schlossgebäude bildet einen rechteckigen vierseitigen - geschlossenen Hof von ca. 80 x 40 m Grundfläche mit Hauptzugang im Nordosten. In diesem Hof befinden sich die Hauptzugänge für die einzelnen Schlossflügel.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme ist beabsichtigt Teilbereiche des Schlosshofes und der Außenbereiche freianlagenplanerisch zu gestalten. Gegenstand der zu planenden Sanierungsmaßnahme ist die Neugestal-tung des Randbereiches des Schlosshofes, der Schlossauffahrt, der Schlossterrasse sowie der Umfahrt und der Schlossvorplatz.
Im inneren Hofbereich sind notwendige Reparaturarbeiten des Bestandspflasters zu planen. Dabei muss die Abtrennung von Bestandspflaster zu der neuen Oberfläche als Übergang technisch und funktional aus-gearbeitet werden. Im Schlosshof sind hierzu große Teile des Bestandspflasters gemäß denkmalrechtlicher Belange zu erhalten, die barrierefreie Erschließung des Gebäudes zu gewährleisten sowie Ver- und Entsor-gungseinrichtungen (§ 43 HOAI - Ingenieurbauwerke) anzuordnen.
Folgende Baumaßnahmen sind erforderlich:
- Erneuerung der Außenanlagen mit barrierefreiem Zugang zum Schlossgebäude (Schlosshof, Bereiche der Durchfahrten)
- Errichtung von Stellplatzflächen im Schlosshof und an der Außenseite des Südflügels.
Entlang des Südflügels sind für die künftigen Nutzer des Objektes Stellplätze für Dienstkraftfahrzeuge und Fahrräder sowie E-Ladestationen anzuordnen.
Da das Schloss mit seinen unmittelbaren Freiräumen nicht nur für die laufenden Nutzungen sondern auch für zahlreiche Kulturveranstaltungen funktionieren soll, ist besonders die Einhaltung der Sicherheit größerer Menschenmengen in die Planung einzubeziehen. Die Gestaltung der Schlossterrasse soll daher die Funkti-on für eine vielfältige kulturelle Nutzung erfüllen.
Ziel ist die Schaffung einer in sich schlüssigen Gestaltung vorhandener historischer Orte für die zukünftigen Nutzer und für die Öffentlichkeit unter der Erhaltung der Charakteristik eines Schlossbereiches.
Diese komplexe Aufgabe besteht insbesondere darin, das Zusammenspiel der geltenden Vorschriften und bautechnischen Bestimmungen mit den Maßgaben des Baudenkmalschutzes sowie der Bodendenkmal-pflege zu vereinen.
Die Leistungsbilder Gebäudeplanung, Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung nach HOAI wurden bereits im Juni 2021 vergeben. Eingehend sind in Verbindung mit den schon vergebenen Leistungsbildern die Schnittstellen mit der Freiraumplanung klar zu definieren.
Eine besondere Angelegenheit wird die barrierefreie Erschließung im Bereich des Schlossinnenhofes sein. Durch eine permanente Einbindung der Denkmalschutzbehörde sind die denkmalpflegerischen Belange und Zielstellungen abzustimmen.
Entsprechende Schwerpunkte des Förderprogrammes müssen in die Planung einfließen und verarbeitet werden. Ziel ist es den sanierten Südflügel 2026 in Betrieb zu nehmen.
Die Gesamtinvestitionssumme für die vorerst geplante Maßnahme (KG 200-KG 700) beläuft sich gemäß Grobkostenschätzung auf 20.500.000,00 € (KG 200-KG 700).
Der Ansatz für die Kostengruppe 500 wurde brutto auf 1.420.000,00 € geschätzt. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze auf welchen die Planungsleistungen auszurichten sind. Ziel ist es, den sanierten Süd-flügel 2026 in Betrieb zu nehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Planungsleistungen zur Schlosssanierung im Leis-tungsbereich § 39 HOAI (einschließlich untergeordnet § 43 HOAI). Die Beauftragung der hier ausgeschrie-benen Leistungen erfolgt stufenweise, vorerst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 des beschriebenen Leis-tungsbildes beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 39 HOAI erfolgt in Abhängig-keit der Bestätigung des Planungsergebnisses sowie nach Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmittel. Ein Anspruch auf diese weitere Beauftragung besteht bei ausbleibender Erfüllung dieser Bedingungen nicht.
Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang kann in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Fördermit-teln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert (vergrößert/verkleinert) und um weitere Maßnahmen (z.B. ggf. § 47 HOAI) ergänzt werden.
Die Vergabestelle erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu gewährleisten.
Die angegebene Laufzeit in Monaten bezieht sich auf die Erstellung der abgeschlossenen Leistungsphase 3 und anteilig LPH 4 (genehmigungsfähige Planung).
Der Auftraggeber behält sich vor, optional die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 39 HOAI zu beauftragen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln, zeitlich gestaffelt und nach Bauabschnitten vorzunehmen.
Die Beauftragung der oben genannten sowie weiterer Leistungen im Sinne Pkt. II.2.4 (weitere Maßnahmen) besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen gemäß Punkt III.1.1 und III.2.2
Gewichtung der Kriterien gemäß Punkt III.1.2 und III.1.3: zusammen 100 % Gewichtung, davon anteilig gemäß der angegebenen Kriteriengewichtung und Wertungsschwellen.
Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzula-denden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 (6) VgV durch Los vorzunehmen.
Beschreibung der Optionen:
Die Vergabe erfolgt stufenweise für Planungsleistungen nach § 39 HOAI für die LPH 1 bis 9.
Geplante 1. Stufe der Beauftragung:
- § 39 HOAI LPH 1 bis 4.
Geplante 2. Stufe der Beauftragung:
- § 39 HOAI LPH 5 bis 9.
Die stufenweise Beauftragung weiterer Projektstufen erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungs-ergebnisses der Entwurfsplanung sowie nach Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmittel. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln, zeitlich gestaffelt und gegliedert nach Bauabschnitten und nach Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmittel vorzunehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB den nach diesem Verfahren beauf-tragten Bieter, ggf. weitere/ ergänzende Leistungen (z.B. ggf. § 47 HOAI), die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.1.4/ II.2.4/ II.2.7. beschriebenen Vorhaben stehen, zu übertragen.
Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde im Bekanntmachungstext und den damit verbundenen Dokumenten auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Rückfragen während der Teilnahmeantragsphase sind ausschließlich in Schriftform über das eVergabe-Portal zu senden.
Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 28.10.2021 11.00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden gesammelt und in anonymisierter Form über das eVergabeportal am 14.10., 21.10. und 01.11.2021 zur Verfügung gestellt.
Schlusstermin für die Annahme/den Eingang der Teilnahmeantragsunterlagen ist der 08.11.2021 11:00 Uhr. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über das eVergabeportal als elektronisches Dokument zu senden. Eine abweichende Zustellung ist nicht zugelassen und führt zwingend zur Nichtberücksichtigung im Verfahren.
Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet.
Die Verhandlungsgespräche sollen voraussichtlich am 27.01.2021 stattfinden. Eine Beauftragung ist für den 21.03.2022 geplant. Alle eingeladenen Bieter müssen vor den Verhandlungsgesprächen zwingend an einem geführten Besichtigungstermin vor Ort teilnehmen (zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Auftragsverhandlung). Dieser soll voraussichtlich am 12.01.2022 stattfinden.
Bestandteil der verbindlichen Vergabe-/ Beschaffungsunterlagen der Teilnahmeantragsphase sind:
-01 Bekanntmachung,
-02 ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext,
-03 Bewerbungsbogen,
-04 Entwurf der Vertrags- und Honorierungseckpunkte,
-05 Vertragsentwurf mit Anlagen,
-06 Bestandsunterlagen (Auszug).
Hinweis:
Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne § 56 (2) VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen, soweit Teilnahmeanträge vorliegen, die sämtliche veröffentlichte Teilnahmebedingungen/-voraussetzungen erfüllen.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nach Art.6 Abs. 1b EU-DSGVO zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen und/oder zur Erfüllung des Vertrages (Projektaufgabe). Gemäß Art. 13 EU-DSGVO erheben wir zu diesem Zweck personengebundene Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsstandsnachweis, Qualifikationsabschlüsse, Weiterbildungsnachweise, ...).
Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er zur Weitergabe der personenbezogenen Beschäftigtendaten berechtigt ist bzw. die betroffenen Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben.
Jeder Teilnehmer willigt durch seine Unterschrift ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Vorhaben in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nur im Rahmen der Erfüllung der Projektaufgabe/des Vertrages. Eine Benutzung der Daten über den Rahmen des Projektes/Vertrages hinaus erfolgt nicht. Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- bzw. Nutzungszweckes sowie der Abgeltung gegenseitiger Ansprüche gelten einschlägige Aufbewahrungs- und Haftungsfristen. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Fristen erfolgt die Löschung bzw. Vernichtung der Daten.
Sie können jederzeit gemäß Art. 21 der EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten einlegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rechtsbehelfshinweis:
Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeitskriterien nach § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.