Erbringung moderner Hybridpostleistungen des Jobcenters – KomBA-ABI Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/JC/66-21/we

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06749
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.komba-abi.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erbringung moderner Hybridpostleistungen des Jobcenters – KomBA-ABI

Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/JC/66-21/we
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64100000 Post- und Kurierdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Los 1 Hybridpostleistung – zuzüglich einer vorangehenden sog. Implementierungs- und Testphase; Los 2 klassische Postdienstleistung und Paketdienstleistungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 – Hybridpost

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64100000 Post- und Kurierdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der Hybridpost handelt es um ein System der Postdienstleistung, welches sich durch eine Mischung von elektronischem und physischem Versand auszeichnet. Der Auftraggeber übermittelt die Dokumente elektronisch an den Auftragnehmer, dort erfolgt der Ausdruck, die Kuvertierung und Frankierung. Im nächsten Schritt erfolgt die Zustellung durch den Auftragnehmer selbst oder durch einen Dritten, welcher durch den Auftragnehmer beauftragt wird. Das Jobcenter – KomBA-ABI beabsichtigt Dienstleistungen zur Erbringung moderner Hybridpostleistungen für die Laufzeit von 24 Monaten mit Verlängerungsoption um weitere 24 Monate zu vergeben. Für die Hybridpostleistung beginnt das Verfahren mit einer Implementierungsphase vom 1.11.2021 bis 31.12.2021.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Servicekonzept / Gewichtung: 15%
Qualitätskriterium - Name: technische Leistung / Gewichtung: 15%
Preis - Gewichtung: 70%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

klassische Postbeförderung und Paketdienstleistungen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64100000 Post- und Kurierdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der klassischen Postbeförderung handelt es um ein System der Postdienstleistung, welches sich durch den physischen Versand vom Hauptsitz des Auftraggebers (Bitterfeld) auszeichnet. Der Auftraggeber übergibt die bereits kuvertierten Poststücke physisch an den Auftragnehmer. Im nächsten Schritt erfolgt die Frankierung und Zustellung durch den Auftragnehmer selbst, oder durch einen Dritten welcher durch den Auftragnehmer beauftragt wurde. Hierzu zählen die Brief- aber auch Paketdienste. Bei Paketdiensten handelt es sich um den Transport von Stückgütern bis maximal 30 kg Gewicht, welche vom Hauptsitz des Auftraggebers (Bitterfeld) zum Empfänger transportiert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Brieflaufzeiten/Zustellungszeiten / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 119-314266
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2021