HWSB Treueldeich km 0,0-2,3 - Landschaftsbauarbeiten (A1 und E1) Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0292/OB
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Treueldeich km 0,0-2,3 - Landschaftsbauarbeiten (A1 und E1)
Gegenstand dieser Leistung ist die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen A1 und
E1 im Zusammenhang mit der Sanierung des Treueldeiches zwischen km 0,0 - 2,3.
Inhaltlich gliedern sich die Maßnahmen wie folgt:
A1 - Anlage einer Streuobstwiese mit Gehölzflächen am Rogätzer Hang nahe Loitsche
E1 - Anlage einer Aufforstungsfläche bei Demker im Landkreis Stendal
Loitzsche, Demker
Vegetationstechnische Vorarbeiten: Fällung von Bäumen, Abfall aufnehmen/entsorgen, Vegetationsfläche fräsen, Pflanzriefen anlegen
Pflanzenlieferung und Pflanzung: 159 St. Hochstämme, 154 St. Solitär und Heister, 788 St. Sträucher, 5.478 verpflanzte Sämlinge
Anssatarbeiten: 14.680 m² Rasenansaat
Schutzmaßnahmen: 617 m Verbissschutzzaun, 4 ST. Tore, 125 St. Baum- bzw. Heister- und Solitärverankerungen, Rundholz Riefeneinlage 381 m, 8 St. Greifvogelstangen
1 Jahr Fertigstellungspflege
4 Jahre Entwicklungspflege
Rückbau der Schutzmaßnahmen
ELER HWS
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
s. Vergabeunterlagen
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Vergabestelle Nord
Otto-von-Guericke-Str. 5
39104 Magdeburg
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.