HWSB Schönhausen, Deich-km 51,9 - 53,0 Deichbau Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0213/GN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Schönhausen, Deich-km 51,9 - 53,0 Deichbau
Ziel ist es, durch Deichsanierung und Erhöhung für den untersuchten Deichabschnitt zwi-schen Deich-km 51,9 bis 53,0 eine ausreichende Hochwassersicherheit herzustellen und an die inzwischen sanierten Deichabschnitte ober- und unterhalb anzuschließen.
Der Sanierungsabschnitt liegt im Landkreis Stendal, im Kommunalverwaltungsbereich der Gemeinde Schönhausen. Er ist über die Bundesstraße B 107, zwischen Genthin und Havelberg, zu erreichen. Der Deich liegt am rechten östlichen Elbeufer, im Bereich zwischen Elbe-km 393,6 - 394,6.
50.000m² Landschaftsbau, Oberbodenarbeiten incl. Ansaat (LRT6510) u. Pflege
- 20.000m³ grobkörnigen Boden (Stützkörper) liefern und einbauen
- 3.000m³ bindigen Boden (Dichtung) liefern und einbauen
- 8.000m³ gemischtkörnigen Boden liefern
- 12.500m³ gemischtkörnigen Boden (Schutzschicht, Rampen) einbauen
- 18.000m³ vorh. Deichboden ausbauen, aufbereiten und wiedereinbauen
- 930 lfdm Betonspurbahnweg herstellen (DVW)
- 4.100m² Asphalt (AC T + AC D) herstellen (Kronenweg)
- 120m² Großsteinpflaster (Granit), 3 Stk. Qualmdeichüberläufe herstellen
- 1.400 lfdm Untersuchungsstreifen für Archäologie herstellen
ELER HWS
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB Schönhausen, Deich-km 51,9 - 53,0 Deichbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterburg (Altmark)
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39606
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend
Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.