Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin, Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VST-107/2021/Bu
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin, Bodenbelagsarbeiten
Bodenbelagsarbeiten
06193 Wettin-Löbejün OT Wettin, Burg-Gymnasium Wettin, Burgstraße 5
Leistungsumfang:
Verlegung ca. 2.000 m² Linoleum-Bodenbelag; ca. 200 m² Vinyl-Bodenbelag R10; ca. 430 m² Kugelgarn-Bodenbelag, für alle Belagflächen einschließlich benötigter Spachtelung des Untergrundes; ca. 1.800 m Holzsockelleisten verschiedener Ausführungen
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin, Bodenbelagsarbeiten
Ort: Morsbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51597
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende: 28.07.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
-dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB);
-dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.