Komplettlösung zum Betrieb schulischer IT-Infrastruktur für kommunale Schulen der Landeshauptstadt Magdeburg mit Teststellung - Los 1 Puavo-Komplettlösung mit Teststellung; Los 2 Komplettlösung Linuxmuster mit Teststellung; Los 3 Komplettlösung iServ mit Teststellung; Los 4 Komplettlösung ohne Produktvorgabe mit Teststellung - 30-ZV-0317/21 Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0317/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Komplettlösung zum Betrieb schulischer IT-Infrastruktur für kommunale Schulen der Landeshauptstadt Magdeburg mit Teststellung - Los 1 Puavo-Komplettlösung mit Teststellung; Los 2 Komplettlösung Linuxmuster mit Teststellung; Los 3 Komplettlösung iServ mit Teststellung; Los 4 Komplettlösung ohne Produktvorgabe mit Teststellung - 30-ZV-0317/21
Los 1 Puavo-Komplettlösung mit Teststellung; Los 2 Komplettlösung Linuxmuster mit Teststellung; Los 3 Komplettlösung iServ mit Teststellung; Los 4 Komplettlösung ohne Produktvorgabe mit Teststellung - „Zweistufiges Auswahlverfahren“ von Seite 4 bis Seite 8 in der Datei „Allgemeine Bemerkungen“ . Die Teststellung erfolgt im Zeitraum vom 01.12.2021 bis 31.05.2022.
Puavo-Komplettlösung mit Teststellung
Magdeburg
Es ist beabsichtigt, einen Vertrag für eine Komplettlösung zum Betrieb schulischer IT-Infrastruktur auf der Basis von Open-Source mit einer Vertragslaufzeit bis 31. Dezember 2025 abzuschließen. Das Leistungsverzeichnis beruht auf der Grundlage des Mustervertrages EVB-IT Systemlieferungsvertrag sowie dessen Anlagen. Der Vertrag ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Der Auftrag wird an den Bieter erteilt, der nach einer entgeltlichen 6monatigen Teststellung die höchste Punktzahl gem. der beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 2) erreicht.
Komplettlösung Linuxmuster mit Teststellung
Magdeburg
Es ist beabsichtigt, einen Vertrag für eine Komplettlösung zum Betrieb schulischer IT-Infrastruktur auf der Basis von Open-Source mit einer Vertragslaufzeit bis 31. Dezember 2025 abzuschließen. Das Leistungsverzeichnis beruht auf der Grundlage des Mustervertrages EVB-IT Systemlieferungsvertrag sowie dessen Anlagen. Der Vertrag ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Der Auftrag wird an den Bieter erteilt, der nach einer entgeltlichen 6monatigen Teststellung die höchste Punktzahl gem. der beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 2) erreicht.
Komplettlösung iServ mit Teststellung
Magdeburg
Es ist beabsichtigt, einen Vertrag für eine Komplettlösung zum Betrieb schulischer IT-Infrastruktur auf der Basis von Open-Source mit einer Vertragslaufzeit bis 31. Dezember 2025 abzuschließen. Das Leistungsverzeichnis beruht auf der Grundlage des Mustervertrages EVB-IT Systemlieferungsvertrag sowie dessen Anlagen. Der Vertrag ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Der Auftrag wird an den Bieter erteilt, der nach einer entgeltlichen 6monatigen Teststellung die höchste Punktzahl gem. der beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 2) erreicht.
Komplettlösung ohne Produktvorgabe mit Teststellung
Magdeburg
Es ist beabsichtigt, einen Vertrag für eine Komplettlösung zum Betrieb schulischer IT-Infrastruktur auf der Basis von Open-Source mit einer Vertragslaufzeit bis 31. Dezember 2025 abzuschließen. Das Leistungsverzeichnis beruht auf der Grundlage des Mustervertrages EVB-IT Systemlieferungsvertrag sowie dessen Anlagen. Der Vertrag ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Der Auftrag wird an den Bieter erteilt, der nach einer entgeltlichen 6monatigen Teststellung die höchste Punktzahl gem. der beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 2) erreicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Komplettlösung zum Betrieb schulischer IT-Infrastruktur für kommunale Schulen der Landeshauptstadt Magdeburg mit Teststellung - Los 1 Puavo-Komplettlösung mit Teststellung; Los 2 Komplettlösung Linuxmuster mit Teststellung; Los 3 Komplettlösung iServ mit Teststellung; Los 4 Komplettlösung ohne Produktvorgabe mit Teststellung - 30-ZV-0317/21
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer und jedes andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Das Formblatt 124 LD ist im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Vergabestelle v...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/Ausschreibungen