Dienstleistungskonzession betreffend die öffentliche Wasserversorgung in der Stadt Merseburg
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.merseburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession betreffend die öffentliche Wasserversorgung in der Stadt Merseburg
Erfüllung der Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung in der Stadt Merseburg im eigenen Namen und für eigene Rechnung im Wege einer Dienstleistungskonzession durch die Merseburger Versorgungs- und Verkehrs- GmbH (zukünftig firmierend unter Merseburger Wasser und Service GmbH).
Die Aufgabenerfüllung erfolgt in der Stadt Merseburg.
Die Stadt Merseburg hat an die Merseburger Versorgungs- und Verkehrs- GmbH (zukünftig firmierend unter Merseburger Wasser und Service GmbH) eine Wasserkonzession zur Erfüllung der Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung in der Stadt Merseburg im eigenen Namen und für eigene Rechnung vergeben. Die Beauftragung umfasst alle erforderlichen kaufmännischen und technischen Leistungen. Eine befreiende Aufgabenübertragung auf die Merseburger Versorgungs- und Verkehrs- GmbH im Sinne einer Privatisierung der Aufgabe oder Beleihung ist damit nicht verbunden. Die Satzungshoheit der Stadt Merseburg wird durch die Beauftragung der Merseburger Versorgungs- und Verkehrs- GmbH nicht berührt. Der Konzessionsvertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren haben mit der Option zur Verlängerung um einmalig 10 weitere Jahre
- Kriterium: Inhouse-Vergabe
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftrag kann ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben werden, da es sich um eine Inhouse-Vergabe gemäß § 108 Abs. 1 GWB im Wasserbereich handelt. Die Merseburger Versorgungs- und Verkehrs- GmbH ist eine unmittelbare 100%ige Eigengesellschaft der Stadt Merseburg. Das Kontrollkriterium des § 108 Abs.1 Nr. 1 GWB ist ebenso erfüllt wie das Wesentlichkeitskriterium des § 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Eine private Kapitalbeteiligung i.S.d. § 108 Abs. 1 Nr. 3 GWB besteht an der Merseburger Versorgungs- und Verkehrs- GmbH nicht.
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Magdeburg
Land: Deutschland