Freiberufliche- und Planungsleistungen für den Digitalpakt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/68/107-21/we
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köthen (Anhalt)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anhalt-bitterfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiberufliche- und Planungsleistungen für den Digitalpakt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Planungs- und Schulungsleistungen im Rahmen des Digitalpakt Schule 2019-2024
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt)
Planungs- und zusätzliche freiberufliche Leistungen im Rahmen des Digitalpakt Schule 2019-2024 - Datennetze für 23 Schulen
Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerung des Ausführungszeitraumes in Abhängigkeit des Fördermittelgebers vor.
- Eigenerklärung über die Umsätze der letzten 3 Jahre über vergleichbare Leistungen max 10 Punkte
- Qualifikation bei der Beurteilung von pädagogischen Konzepten für die Digitalisierung der Schule max. 5 Punkte
- Qualität bei der digitalen Erfassung der Gebäude max. 20 Punkte
- Qualifikation zur Erstellung von Betriebskonzepten, Support- und Wartungskonzepte digitalen Technik max. 10 Punkte
- Erfahrung bei der Planung nach HOAI Lph 1 bis Lph 9 von aktiven und passiven Komponenten der digitalen schulischen Infrastruktur max. 10 Punkte
- Erfahrung zu digitalen Endgeräten für den Schulunterricht innerhalb der letzte 3 Jahre max. 10 Punkte
Kriterien für die endgültige Zuschlagserteilung:
1) Qualitätskriterium:
- Vorstellung und Arbeitsweise des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft Gewichtung 24%
- Herangehensweise / Methoden der gestellten Aufgaben Gewichtung 38%
- Gesamteindruck Gewichtung 8%
2) Preis Gewichtung 30%
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der beruflichen Qualifikation zur Berechtigung in der Bundesrepublik Deutschland als Elektrofachplaner tätig zu werden
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hiefür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragungeinschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Nachweis Berufhaftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Nachweis Berufhaftpflichtversicherung
Personenschäden: mind. 1,5 Mio. EUR je Schadensfall
Sach-/Vermögensschäden: mind. 3 Mio. EUR je Schadensfall
jeweils pro Jahr 3-fach maximiert
a) Eigenerklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber in dem zur ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungsbild in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beim Bewerber /den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft
b) jeweils eine bestätigte Büroreferenz zu den folgenden Kategorien:
1 Qualifikation bei der Beurteilung von pädagogischen Konzepten für die Digitalisierung der Schule
2 Qualität bei der digitalen Erfassung der Gebäude
3 Qualifikation zur Erstellung von Betriebskonzepten, Support- und Wartungskonzepte digitalen Technik
4 Erfahrung bei der Planung nach HOAI Lph 1 bis Lph 9 von aktiven und passiven Komponenten der digitalen schulischen Infrastruktur
5 Erfahrung zu digitalen Endgeräten für den Schulunterricht innerhalb der letzte 3 Jahre
Im wohlverstandenen Intersse der Bewerber sind hier die aussagekräftigsten Referenzen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vom Bewerber ist der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO unterschrieben einzurreichen
Seitens des Bewerbers ist ein Mustervertrag den Bewerbungsunterlagen beizulegen, spätestens 1 Woche vor Verhandlungsgesprächen ist dieser einzureichen.
Es sind Erklärungen im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt sowie Angaben zu sozialen Belangen iSd Landesvergabegesetzes LSA mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) vorgelegt werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 LD VHB Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD Auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]