Erweiterung 5G-Anlage (5G-MicroCelle im Speicher K / Entwicklungslab) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0379/K13/Bre
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ovgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung 5G-Anlage (5G-MicroCelle im Speicher K / Entwicklungslab)
Erweiterung 5G-Anlage (5G-MicroCelle im Speicher K / Entwicklungslab)
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg###Universitätsplatz 2#39106#Magdeburg#Deutschland
Im Projekt "5G-Projekt-CAMPUS" wurde Ende 2020 eine 5G Infrastruktur "5G-Micro-Cell" im Galileo-Testfeld / Entwicklungslabor installiert. Diese soll kompatibel für den Hauptcampus der OVGU erwei-tert werden. Der Auftragnehmer soll die Installation und Aufbau der neuen Hardware und die Integration in die vor-handene Hardware gewährleisten. Dazu gehören auch Wartung und Support. Die neuen Komponen-ten müssen zu der vorhandenen 5G-Micro-Celle-Infrastruktur (Speicher K / Wissenschaftshafen) kompatibel sein. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Der geschätzte Auftragswert beträgt [Betrag gelöscht] EUR netto.
Projekt 5G Campus - Projekt.Nr.: OVGU 10 1001 1000
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung 5G-Anlage (5G-MicroCelle im Speicher K / Entwicklungslab)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.