Trinkwasserkonzession Stadt Köthen(Anhalt)
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köthen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koethen-stadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trinkwasserkonzession Stadt Köthen(Anhalt)
Die Stadt Köthen (Anhalt) schreibt den Wasserkonzessionsvertrag für ihr Wassernetz neu aus. Der bestehende Wasserkonzessionsvertrag endet am 31.12.2022. Der neue Vertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren mit einer Verlängerungsoption von einmal 5 Jahren aufweisen.
Gegenstand der Vergabe ist eine Trinkwasserkonzession. Die Vergabe von Trinkwasserkonzessionen unterfällt gem. der ausdrücklichen Bestimmung in § 149 Nr.9 lit. a GWB nicht dem allgemeinen Vergaberecht. Die vorliegende Bekanntmachung dient dazu, die vorgeschriebenen Publikationspflichten einzuhalten. Das Verfahren orientiert sich an einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, wobei alle interessierten Bewerber aufgefordert sind einen Teilnahmeantrag einzureichen.
Bieter/Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vorschriften des Vergabeverfahrens gem. GWB, VgV und KonzVgV eingehalten werden.
Stadt Köthen (Anhalt)
Die Stadt Köthen (Anhalt) ist die Kreisstadt des sachsen-anhaltischen Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit einer derzeitigen Einwohnerzahl von 25.244. Das Wassernetz der Gemeinde umfasst ca. 148,47 km Netzlänge und ca. 5.768 Hausanschlüsse.
Derzeit erfolgt die Versorgung zum Teil über Fernwasser und zum Teil über Grundwasser. Das vorhandene Wasserwerk dient allerdings nicht ausschließlich der Versorgung der Stadt Köthen und gehört daher nicht zum Anlagevermögen, das im Zuschlagsfall auf den Konzessionsnehmer übertragen würde.
Der bestehende Wegenutzungsvertrag für die örtliche Wasserversorgung (Wasserkonzessionsvertrag) endet am 31.12.2022. Die Leistung soll mit Beginn zum 01.01.2023 neu vergeben werden.
Der neue Vertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren mit einer Verlängerungsoption von einmal fünf Jahren aufweisen.
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, das Netz für die Dauer des Vertrags vom jetzigen Betreiber zu erwerben. Er verpflichtet sich weiterhin, bei Vertragsende dem Konzessionsgeber diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Struktur der Wasserversorgungsanlagen im erforderlichen Umfang und Format zur Verfügung zu stellen, die für eine Neuvergabe des Konzessionsvertrags erforderlich sind. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, das Netz bei Beendigung des Vertrags zum Ertragswert an den Konzessionsgeber bzw. nach Wahl des Konzessionsgebers auf den neuen Konzessionsnehmer zu übereignen.
Der Vertrag schließt die Löschwasserversorgung mit ein.
- Kriterium: Versorgungssicherheit und Trinkwasserqualität nach Maßgabe eines Konzepts „Wasserbereitstellung und Ver-sorgungssicherheit“
- Kriterium: Wirtschaftlichkeit und Effizienz im Hinblick auf die Parameter Wasserpreisstabilität / Solidarpreis, Investitionsmanagement, Kalkulationsmanagement
- Kriterium: Personelle Kapazitäten (Qualifizierung, Engagement, Ausbildung)
- Kriterium: Kommunale Belange anhand eines Konzepts zu den Inhalten • Löschwasserbereitstellung • lokale Partnerschaften und Initiativen
- Kriterium: Verbraucherfreundlichkeit
- Kriterium: Umwelt/Nachhaltigkeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichen ist das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (nachstehend: „Formblatt“), das u. a. enthält:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung abgeben;
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung abgeben.
3. Sonstige Eignungsanforderungen Auszug (Scan) aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als drei Monate
- Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und zum Umsatz im Bereich öffentliche Trinkwasserversorgung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (auf Formblatt)
- allgemeine Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre und nicht älter als sechs Monate;
- auf gesondertes Verlangen zusätzliche Bonitätsauskunft;
- Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungshöhe (Scan Versicherungsbestätigung);
Mindestanforderung für die Betriebshaftpflichtversicherung: Es muss eine Deckung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden je Schadensfall bestehen. Alternativ kann der Bewerber eine Eigenerklärung unter Verwendung des Formblatts mit dem Inhalt abgeben, wonach eine Versicherung mit diesem Inhalt im Falle der Konzessionsvergabe abgeschlossen wird. Für diesen Fall wird der Konzessionsgeber vor Zuschlagserteilung die verbindliche Zusage eines Versicherers einfordern, dem Bieter den entsprechenden Versicherungsschutz zu gewähren.
- Referenzen: Referenzliste (Zeitraum: die letzten drei Jahre seit Datum der Bekanntmachung dieses Verfahrens) über die wesentlichen abgeschlossenen und laufenden Projekte im Bereich öffentliche Trinkwasserversorgung, mit Angabe des Auftraggebers,
der Liefermenge und des Leistungszeitraums auf selbst erstellter Anlage.
- Mitarbeiter: Eigenerklärung zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten für den Bereich Trinkwasserversorgung in den letzten drei Jahren (auf Formblatt)
- Nachweis (Scan der Zertifikate) zum Bestehen von aktuell gültigen Zertifizierungen in den Bereichen:
aa. Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001) bb. Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 14001) cc. Energiemanagementsystem (DIN EN ISO 50001).
Die Vorlage vergleichbarer Zertifizierungen ist zulässig. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bewerber.
Mindestanforderung für Referenzen: Bewerber müssen mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt vorweisen können (Erklärung auf Formblatt). Als vergleichbar gelten Referenzen über eine Trinkwasserversorgung in einer Gemeinde mit mindestens 20.000 Einwohnern und mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 10 Jahren. Es kann auch eine aktuell noch laufende Referenz angegeben werden. Aus den Angaben muss aber hervorgehen, dass mindestens ein Jahr der Wasserversorgung bereits absolviert wurde.
Mindestanforderung 1 für Personal: Bewerber müssen über mindestens drei für den Wassernetzbetrieb und die Wassergewinnung und -aufbereitung fachlich qualifizierte technische Mitarbeiter im Unternehmen verfügen (Erklärung auf Formblatt).
Mindestanforderung 2 für Personal: Der Bieter muss über mindestens einen geprüften Wassermeister und einen geprüften Netzmeister (einspartig im Handlungsfeld Wasser oder mehrspartig für Strom, Gas, Wasser) verfügen bzw. über Mitarbeiter mit jeweils einer vergleichbaren Qualifikation (Erklärung auf Formblatt). Die Vergleichbarkeit ist seitens des Bieters in geeigneter Weise nachzuweisen.
Der Vertrag schließt die Löschwaserversorgung mit ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist beabsichtigt, das Verfahren in der zweiten Stufe mit maximal fünf Bietern zu führen.
Bei einer größeren Anzahl geeigneter Bewerber erfolgt eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber anhand einer Bewertung der Teilnahmeanträge nach pflichtgemäßem Ermessen auf Basis der Festlegungen in den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Ort: Dessau-Roßlau
Land: Deutschland
Der Rechtsweg zu den Vergabekammern ist nicht eröffnet. Unternehmen, die der Ansicht sind, dass sie im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens in ihren Rechten verletzt sind, müssen die ordentlichen Gerichte anrufen. Sachlich und örtlich zuständig ist das Landgericht Dessau-Roßlau, Justizzentrum Anhalt, Willy-Lohmann-Str. 29, 06844 Dessau-Roßlau.