Energieeffizienz-Kennwerte von Komponenten und Werkzeugen der Softwareentwicklung und Vorarbeiten zur Etablierung einer Kennzeichnung für energieeffiziente Software Referenznummer der Bekanntmachung: FKZ 37EV 20 102 0 // AZ 73 012/12

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.umweltbundesamt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Energieeffizienz-Kennwerte von Komponenten und Werkzeugen der Softwareentwicklung und Vorarbeiten zur Etablierung einer Kennzeichnung für energieeffiziente Software

Referenznummer der Bekanntmachung: FKZ 37EV 20 102 0 // AZ 73 012/12
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

EVUPLAN FKZ 37EV 20 102 0

Titel „Energieeffizienz-Kennwerte von Komponenten und Werkzeugen der Softwareentwicklung und Vorarbeiten zur Etablierung einer Kennzeichnung für energieeffiziente Software“

Regulatorische und normative Anforderungen, die zur Sparsamkeit und somit zur Energieeffizienz und Ressourcenschonung von Software führen, existieren weder auf nationaler, noch auf europäischer Ebene. Mit der Europäischen Öko-Design-Richtlinie werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte definiert und Effizienzwerte vorgeschrieben. Die Produkte, die durch Software gesteuert werden und die unter die Ökodesign-Richtlinie fallen - wie Computer und Computerserver -, unterliegen jedoch keinen Anforderungen zur Datensparsamkeit oder nach effizienter Programmierung. Obwohl die Software einen großen Einfluss auf den Energieverbrauch in der Nutzung der elektronischen Geräte hat, bleibt damit eine wichtige Einflussgröße ungenutzt, denn ein Großteil der energieverbrauchsrelevanten Produkte wird inzwischen durch Software gesteuert.

Mit dem Vorhaben sollen Softwareentwickler*innen unterstützt werden energieeffiziente und hardwareschonende Software programmieren zu können. Darüber hinaus soll mit dem Vorhaben die Machbarkeit einer Kennzeichnung von energieeffizienter Software untersucht und ein Konzept zur Bewertung der Energieeffizienz erarbeitet werden.

Das Vorhaben soll folgende Schwerpunkte haben:

1. Messung der Energieeffizienz und Hardwareinanspruchnahmen von Komponenten und Werkzeugen der Softwareentwicklung

2. Erarbeitung einer Methode zur Bewertung der Energieeffizienz von Software

3. Untersuchung der Machbarkeit für eine Kennzeichnung für energieeffiziente Software

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

EVUPLAN FKZ 37EV 20 102 0

Titel „Energieeffizienz-Kennwerte von Komponenten und Werkzeugen der Softwareentwicklung und Vorarbeiten zur Etablierung einer Kennzeichnung für energieeffiziente Software“

Regulatorische und normative Anforderungen, die zur Sparsamkeit und somit zur Energieeffizienz und Ressourcenschonung von Software führen, existieren weder auf nationaler, noch auf europäischer Ebene. Mit der Europäischen Öko-Design-Richtlinie werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte definiert und Effizienzwerte vorgeschrieben. Die Produkte, die durch Software gesteuert werden und die unter die Ökodesign-Richtlinie fallen - wie Computer und Computerserver -, unterliegen jedoch keinen Anforderungen zur Datensparsamkeit oder nach effizienter Programmierung. Obwohl die Software einen großen Einfluss auf den Energieverbrauch in der Nutzung der elektronischen Geräte hat, bleibt damit eine wichtige Einflussgröße ungenutzt, denn ein Großteil der energieverbrauchsrelevanten Produkte wird inzwischen durch Software gesteuert.

Mit dem Vorhaben sollen Softwareentwickler*innen unterstützt werden energieeffiziente und hardwareschonende Software programmieren zu können. Darüber hinaus soll mit dem Vorhaben die Machbarkeit einer Kennzeichnung von energieeffizienter Software untersucht und ein Konzept zur Bewertung der Energieeffizienz erarbeitet werden.

Das Vorhaben soll folgende Schwerpunkte haben:

1. Messung der Energieeffizienz und Hardwareinanspruchnahmen von Komponenten und Werkzeugen der Softwareentwicklung

2. Erarbeitung einer Methode zur Bewertung der Energieeffizienz von Software

3. Untersuchung der Machbarkeit für eine Kennzeichnung für energieeffiziente Software

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfolgversprechende Planung und Erkennbarkeit der wissenschaftlichen Arbeitsweise (Forschungsansatz, methodisches Vorgehen) (AP 1) / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Inhaltliche Auseinandersetzung mit dem methodischen Vorgehen (AP 2) / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Erkennbarkeit einer erfolgversprechenden Arbeitsplanung (AP 3) / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Erkennbarkeit einer erfolgversprechenden Arbeitsplanung hinsichtlich Funktion/ Aufgaben der einzelnen Projektbeteiligten / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:

Im vorangeganenen offenen Verfahren zum gleichen Ausschreibungsgegenstand ging kein bezuschlagungsfähiges Angebot ein.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: FKZ 37EV 20 102 0 // AZ 73 012/12
Bezeichnung des Auftrags:

Energieeffizienz-Kennwerte von Komponenten und Werkzeugen der Softwareentwicklung und Vorarbeiten zur Etablierung einer Kennzeichnung für energieeffiziente Software

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/09/2021