Rappodetalsperre, VE 2a - Grobrechen und Revisionsverschlüsse Referenznummer der Bekanntmachung: TSB/BL/008/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blankenburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38889
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.talsperren-lsa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rappodetalsperre, VE 2a - Grobrechen und Revisionsverschlüsse
Instandsetzen von Stahlwasserbauteilen, 2 Grobrechen und 2 Revisionsverschlüsse der Grundablässe Rappodetalsperre
Rappbodetalsperre, Thale OT Altenbrak, LK Harz Sachsen-Anhalt
- Tauchbegleitendes Heben und Senken von Stahlwasserbauteilen
- Aufbereiten von Druckdeckel, Grobrechen, Revisionsverschlüssen, gegebenfalls Ersatzneubau
- Beräumen des Einlaufbereichs durch Taucher, Tauchtiefen bis 95 m
- Korrosionsschutz der Führungsbahnen und Dichtungsanschläge durch Taucher
- Rohrleitungsarbeiten in der Schieberkammer beider Grundablässe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rappodetalsperre, VE 2a - Grobrechen und Revisionsverschlüsse
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag nach Punkt Vl.4.1 bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach 5134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.