BAB 4, FBE, km 130,8-138,8, beide RF, Los 1 Verkehrssicherung Referenznummer der Bekanntmachung: A1101200002

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BAB 4, FBE, km 130,8-138,8, beide RF, Los 1 Verkehrssicherung

Referenznummer der Bekanntmachung: A1101200002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45233110 Bauarbeiten für Autobahnen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

BAB A4, Erneuerung Betonfahrbahn, km 130,8 - 138,5, BAB 4, FBE, km 130,8-138,8, beide RF, Los 1 Verkehrssicherung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0L Greiz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Verkehrsführung erfolgt je Richtung über die volle Länge als 4+0-Verkehrsführung. Die Querschnittsaufteilung wird so gewählt, das an den AS auf gesamter Länge vollwertige Verzögerungs- und Beschleunigungsfahrstreifen zur Verfügung stehen. Es werden 4 Notöffnungen für Rettungsdienste vorgesehen, die Lagefestlegung erfolgt zusammen mit der Feuerwehr vor Auf-bau der Gegenverkehrstrennung. Des Weiteren sind Feuerwehr und Polizei zu Bauberatungen einzuladen, wenn Verkehrsführungen neu eingerichtet und geändert werden. Im Bereich der B2 finden in den Sperrschatten Erneuerungsmaßnahmen statt. Die GVS zwischen Schwaara und Dorna wird für den Linienverkehr frei gegeben. Durch Umbauarbeiten an der AS Gera-Leumnitz kann diese benachbarte AS nur für den 2. Abschnitt genutzt werden. Während Erneuerung der RiFa Frankfurt kann keine Sperrung der AS Gera erfolgen, da dies mit dem Umbau und damit verbundenen Sperrungen der AS Gera-Leumnitz kollidiert. Während der Sperrungen an der AS Gera-Leumnitz wird die AS Gera als Umleitung genutzt. Im Bereich der AS Gera-Langenberg sind Geh- und Radwege in die Verkehrsführungen zu integrieren. Folgende Verkehrsphasen sind vorzusehen (siehe auch Grobablaufplan und schematische Verkehrsführungspläne in Anlage 1 zur Baubeschreibung): Verkehrsphase 0.1: ‒ Einrichtung der 2+2-Verkehrsführung (halbe 4+0) ‒ Herstellung der neuen Mittelstreifenüberfahrt im Bereich der AS Gera, Verlängern der MÜ am Bauende, Öffnen der MÜ im Baubereich Verkehrsphase 0.2: ‒ Einrichtung der 4+0-Verkehrsführung ‒ Herstellung der Trennstreifenüberfahrten im Bereich der AS Gera ‒ Während dieser Phase kann bereits mit den Arbeiten an der Strecke begonnen werden (Abbruch) Verkehrsphase 1.1: ‒ Betrieb der 4+0-Verkehrsführung ‒ Alle Anschlussstellen sind befahrbar ‒ Nutzung der Trennstreifenüberfahrten im Bereich der AS Gera Verkehrsphase 1.2: ‒ Betrieb der 4+0-Verkehrsführung ‒ Alle Anschlussstellen sind befahrbar ‒ Andienung der AS Gera über die Hauptfahrbahn und den Seitenstreifen Verkehrsphase 1.3: ‒ Betrieb der 4+0-Verkehrsführung ‒ Alle Anschlussstellen sind befahrbar ‒ Andienung der AS Gera über die Hauptfahrbahn und den Seitenstreifen ‒ Sperrung der Relation Gera - Frankfurt, Umleitung über die B2, Gera-Dorna, die Befahrbarkeit muss für Rettungsdienste befahrbar bleiben. Verkehrsphase 1.4: ‒ Betrieb der 4+0-Verkehrsführung ‒ Sperrung der AS Gera-Langenberg, RiFa Frankfurt. Umleitung: Gera Ri. Frankfurt: Wen-den an AS Gera bzw. B2, Gera-Dorna; Dresden Ri. Gera: Wenden an AS Rüdersdorf oder Abfahrt an AS Gera ‒ Andienung der AS Gera über die Hauptfahrbahn und den Seitenstreifen, Sperrung der Relation Gera - Frankfurt, die Befahrbarkeit muss für Rettungsdienste befahrbar bleiben. Verkehrsphase 1.5: ‒ Betrieb der 4+0-Verkehrsführung ‒ Alle Anschlussstellen sind befahrbar ‒ Andienung der AS Gera über die Hauptfahrbahn und den Seitenstreifen Anschließend direkte Umlegung auf die Verkehrsphase 2.1 Verkehrsphase 2.1: ‒ Betrieb der 0+4-Verkehrsführung ‒ Alle Anschlussstellen sind befahrbar ‒ Nutzung der Mittelstreifenüberfahrten im Bereich der AS Gera Verkehrsphase 2.2: ‒ Betrieb der 0+4-Verkehrsführung ‒ Sperrung der AS Gera-Langenberg, RiFa Dresden. Umleitung: Gera Ri. Dresden: Wenden an AS Rüdersdorf; Frankfurt Ri. Gera: Wenden an der AS Gera ‒ Nutzung der Mittelstreifenüberfahrten im Bereich der AS Gera Verkehrsphase 2.3: ‒ Betrieb der 0+4-Verkehrsführung ‒ Alle Anschlussstellen sind befahrbar ‒ Nutzung der Mittelstreifenüberfahrten im Bereich der AS Gera Verkehrsphase 2.4: ‒ Betrieb der 0+4-Verkehrsführung ‒ Vollsperrung der B2 südlich der BAB A 4, zwischen den AS Gera-Bieblach und AS Gera ‒ Umleitung: Gera Ri. Dresden und Frankfurt: Umleitung zur AS Gera-Leumnitz; Frankfurt Ri. Gera und Zeitz: Ausfahrt bzw. Wenden an der AS Gera-Leumnitz; Zeitz Ri. Dresden: Wenden an AS Gera-Langenberg, Gera - Zeitz für das Ziel Gera, beide Richtungen: ab Sperrung zur AS Gera-Leumnitz, über die A4 zur AS Gera-Langenberg, K 5, Zeitzer Straße bis zur AS Gera-Cretzschwitz, A 4 aus Ri. Norden unverändert ‒ Die Befahrbarkeit der B2 ist für Rettungsdienste grundsätzlich bis zum Deckenbau möglich. Die genauen Termine werden zu den Bauberatungen bekannt gegeben. Verkehrsphase 2.5: ‒ Einrichtung der 2+2-Verkehrsführung (halbe 4+0) ‒ Erneuerung der Mittelstreifenüberfahrt im gesamten Baubereich Verkehrsphase 2.6: ‒ Einrichtung der 2+3-Verkehrsführung ‒ Erneuerung der Verbindungsrampen der AS Gera, RiFa Frankfurt ‒ Vollsperrung der B2 nördlich der BAB A 4, zwischen den AS Gera- Cretzschwitz und AS Gera. ‒ zunächst ist der Abschnitt zwischen Gera- Cretzschwitz und Gera-Dorna zu erneuern und anschließend für den ÖPNV frei zu geben. Der Abschnitt Gera-Dorna - AS Gera wird direkt im Anschluss erneuert. Die Umleitung bleibt über den gesamten Zeitraum un-verändert. ‒ Die L 1079 wird ab der AS Dorna bis zur L 1081 für Lieferverkehr frei gegegeben ‒ Umleitung: Gera Ri. Frankfurt: Umleitung zur AS Gera-Leumnitz; Dresden Ri. Gera: Ausfahrt an der AS Gera-Leumnitz; Dresden Ri. Zeitz: Ausfahrt an der AS Gera-Langenberg, weiter über die K 5. Zeitz Ri. Frankfurt: ab AS Gera-Cretzschwitz über die K 5 an AS Gera-Langenberg. Gera - Zeitz, beide Richtungen: ab Sperrung zur AS Gera-Leumnitz, über die A4 zur AS Gera-Langenberg, K 5, Zeitzer Straße bis zur AS Gera-Cretzschwitz, in Gegenrichtung Nutzung der freien Südseite der AS Gera. ‒ Ergänzend werden auf der A4 und der A9 (AS Weißenfels) Hinweise auf die Sperrung mit Umleitung über das Hermsdorfer Kreuz aufgestellt. ‒ Die Befahrbarkeit der B2 ist für Rettungsdienste grundsätzlich bis zum Deckenbau möglich. Die genauen Termine werden zu den Bauberatungen bekannt gegeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 108-283658
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

BAB 4, FBE, km 130,8-138,8, beide RF, Los 1 Verkehrssicherung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2021