Experimenteller Computertomograph Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0359/K13/Bre

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ovgu.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Universität
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Experimenteller Computertomograph

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0359/K13/Bre
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33115000 Ausrüstung für Tomografie
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Röntgenröhren-Gesamtsystem (bestehend aus Subsystem 1 und Subsystem 2), dient dem Aufbau eines experimentellen Computertomographen. Eine Lieferung ist im Dezember 2021 zu garantieren (Projektende).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg###Universitätsplatz 2#39106#Magdeburg#Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Hierbei handelt sich um ein offenes Verfahren nach § 15 i.V.m § 41 (3) VGV. IN diesem Verfahren handelt es sich um Vertrauenswürdige Inhalte. Hierzu ist es notwendig eine Vertraulichkeitserklärung über die Vergabeplattform abzufordern und wieder einzureichen (Bieterkommunikation). Im Nachgang wird an den jeweiligen Bieter die vollständige Leistungsbeschreibung versendet. Ein Muster der Verschwiegenheitserklärung können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen. Anforderungen öffentlich: - Das Röntgen-Röhrensystem besteht aus zwei Einzelsystemen. - Subsystem 1 dient dem Zwecke der Bildaufnahme mittels Mehrzeilendetektor im rotierenden Gantrybetrieb bei kontinuierlichen Röntgenröhrenbetrieb. - Subysystem 2 zwei dient dem Zwecke der Bildaufnahme mittels Flachdetektor im rotierenden Gantrybetrieb bei gepulsten Röntgenröhrenbetrieb. Das Röntgenröhrengesamtsystem muss alle notwendigen Schnittstellen und Dokumente bereitstellen, um die Komponenten in ein experimentelles CT-Gerät einbinden zu können. Dazu gehören u.a.: - Kundenspezifische Anpassungen der Röntgenkomponenten an das Experimental-CT-Gesamtsystem - Softwarebibliotheken zur individuellen Ansteuerung der Komponenten (C, C++) - Anleitungen zur elektrischen und mechanischen Inbetriebnahme (z.B. Schaltpläne zur Versorgung mit elektrischer Energie, Signallauf, Einzelteilzeichnungen, Massenschwerpunkte, usw.) - CAD-Modelle zur Einbindung der Einzelkomponenten in die Gesamtkonstruktion - Für beide Systeme muss eine identische Steuereinheit gewährleistet sein, um eine einheitliche Implementierung nutzen zu können. - Erforderliche Nachweisdokumente für eine zukünftige Zulassung als Medizinprodukt (MDR, FDA) - Eine Lieferung der Komponenten bis Dezember 2021 ist zu garantieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Röntgenröhrensystem (Projekt: Experimenteller Computertomograph, FKZ: ZS/2020/03/106385)

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 151-399653
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Experimenteller Computertomograph

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Willich
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47877
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2021