Sanierung der Grundschule Stadtmitte / Sekundarschule III in 06712 Zeitz Planungsleistungen, Los 1: OPL Gebäude und Innenräume, Beratungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 633104/25/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeitz
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zeitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Grundschule Stadtmitte / Sekundarschule III in 06712 Zeitz Planungsleistungen, Los 1: OPL Gebäude und Innenräume, Beratungsleistungen
Das Schulgebäude ist eingetragen in der Denkmalliste als monumentaler, viergeschossiger, winkelförmiger Ziegelbau, stadtbildprägend für das östliche Stadtviertel, Fensterteilung und Ver- zierungen an den Fensterstöcken für die Fassadenerscheinung bedeutend, spätes 19. Jahrhundert.
Es handelt sich hierbei um zwei Gebäudeteile. Der Ursprungsbau wurde im Jahre 1898 entlang der Pestalozzi- Straße als rechteckiger Baukörper mit zwei Treppenhäusern und abgewalmten Steildach errichtet, wobei man die Fassaden durch zwei mit Zwerchhäusern bekrönte Treppenhausrisalite gliederte.
Um 1910 wurde das Gebäude in Richtung Osten baulich erweitert. Der Erweiterungsbau wurde gestalterisch komplett an den Ursprungsbau angepasst und beherbergt weitere Klassenräume, die Schulaula im 3. Obergeschoß sowie ein Treppenhaus. Im Bereich des nördlichen Walmes wurde das Steildach weitergeführt. Über dem Bereich der Aula befindet sich ein wegen der Gebäudetiefe ansteigendes Walmdach. An der Nord- West- Ecke, also an der Verbindung beider Gebäudeteile errichtete man einen Turm, der die Stadtsilhouette von der Elsterseite her maßgeblich prägt.
Die Schule ist in Betrieb. Es wird die Grundschule Stadtmitte betrieben, deren Eingang befindet sich auf der Nordseite mit dem Zugang von der Pestalozzistraße. Weiterhin wird im Gebäude die Sekundarschule III betrieben, deren Eingang befindet sich auf der Südseite am Giebel mit dem Zugang von der Schillerstraße.
Das Gebäude wird derzeit wie folgt genutzt:
Grundschule: 10 Lehrer und 120 Grundschüler
Sekundarschule: 26 Lehrer und 320 Sekundarschüler
Gesamt: 476 Personen
In der Vergangenheit wurden mehrere Sanierungsarbeiten ausgeführt.
Dennoch befindet sich das Gebäude in einem sehr schlechten Gesamtzustand.
Es ist geplant für die notwendigen denkmalgerechten Sanierungsarbeiten vorab die erforderlichen Planungsleistungen auszuschreiben und zu vergeben
Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen werden in 4 Fachlose unterteilt:
Los 1: OPL Gebäude und Innenräume, Beratungsleistungen (Brandschutzkonzept, Bauphysik)
Los 2: FPL Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär (ALG 1, 2, 3)
Los 3: FPL Technische Ausrüstung Elektroplanung (ALG 4, 5)
Los 4: OPL Freianlagen
Jedes der Lose 1-4 kann von den Bewerbern einzeln, in Kombination oder in der Gesamtheit angeboten werden. Die Vergabe durch die AG erfolgt für jedes Los nach den jeweiligen Einzelkriterien.
Der Auftrag wird erteilt für die LP 1-3, ggf. LP4 um entsprechende Fördermittel beantragen zu können.
Es obliegt der AG einzelne LP oder Einzelleistungen weiter zu beauftragen.
Sekundarschule III / Grundschule Stadtmitte
Schillerstraße / Pestalozzistraße 5
06712 Zeitz
Los 1: OPL Gebäude und Innenräume, Beratungsleistungen
- Energetische Sanierung (Teilbereiche)
- Fassadensanierung
- Fenstersanierung
- Türerneuerungen
- Fußbodensanierung
- Feuchtigkeitssanierung
- Ausbau Sporthalle, Aula und Keller
- Renovierungsleistungen (z.B. Maler)
- geschätzte Baukosten (Netto) ca. 4.000 T€
Die Verlängerung trifft zu, wenn optionale Leistungen beauftragt werden.
Der Auftrag wird erteilt für die LP 1-3, ggf. LP4 um entsprechende Fördermittel beantragen zu können.
Es obliegt der AG einzelne LP oder Einzelleistungen weiter zu beauftragen.
Es können Besondere Leistungen (gem. HOAI) beauftragt werden. Eine Weiterführung der Planungsleistungen ab LP (4) 5 bis LP 9 ist im Ganzen oder einzelnen Teilen möglich.
Jedes dieser Lose kann von den Bewerbern angeboten werden. Die Vergabe durch die AG erfolgt für jedes Los nach den jeweiligen Einzelkriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein aktueller gültiger Handelsregisterauszug oder Belege, die auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen, ist der Bewerbung beizufügen. gem. § 44 Abs. (1) (2) VgV
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass für die Art der Planung eine entsprechende Genehmigung (z.B. Bauvorlageberechtigung, o.ä.) vorliegt.
-Erklärung nach § 45 Abs. (1) Punkt 1. gem. VgV
Wichtung 15 %
5 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 1 MioEUR/a
4 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 850 TEUR/a
3 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 700 TEUR/a
2 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 500 TEUR/a
1 Punkt: fachspezifischer Umsatz > 300 TEUR/a
0 Punkte: fachspezifischer Umsatz = 300 TEUR/a
Ausschluss: fachspezifischer Umsatz < 300 TEUR/a
Die Angaben erfolgen ohne die zugehörige Mehrwertsteuer.
Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Jahresumsätze der Mitglieder gewertet.
Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016
Die Mindestforderungen zur Deckungshöhe liegen bei [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Die Summen gelten pro Jahr 2-fach. D.h. die Versicherung muss bestätigen, dass im Auftretens mehrerer Versicherungsfälle in einem Jahr (z.B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung mindestens dem zweifachen der v.g. Versicherungssumme liegt. Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in voller Höhe bestehen.
Der fachspezifischer Umsatz hat mind.300 TEUR/a zu betragen.
- Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Wichtung 30 %
Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden.
Gewertet werden nur die Referenzen, welche vergleichbar mit der fachspezifischen Leistung des beworbenen Loses sind. Hierbei gilt die Hauptleistung (Objektplanung Gebäude und Innenräume), Beratungsleistungen fallen nicht unter die Referenznachweise.
Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Planungen für Objekte bei Arbeiten im Bestand und die mit Auflagen des Denkmalschutzes verbunden sind.
- Planungen für Objekte, welche einen öffentlichen Besucherstrom vorsehen.
- In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden. Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss.
- Bei mind. einer der Referenzen ist nachzuweisen, dass Erfahrungen bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln vorliegen. Falls diese Erfahrungen mit den Referenzen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss.
Wichtung 30 %
5 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 5 Stück
4 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 4 Stück
3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 3 Stück
2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück
1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 1 Stück
0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzen der Mitglieder
gewertet.
- Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Wichtung 15 %
Für die eingereichten Referenzobjekte sind Referenzbestätigungsschreiben, ausgestellt durch den
Auftraggeber mit Angaben zur Termin- und Kostentreue, einzureichen. Werden durch den Auftraggeber Referenzschreiben nicht ausgestellt, ist ein Bestätigungsersatz durch aussagekräftige und überprüfbare Eigenerklärungen mit Angaben zur Termin- und Kostentreue und der Benennung eines zuständigen Ansprechpartners des Auftraggebers zulässig. Zusätzlich oder abweichend eingereichte Unterlagen und Referenzobjekte werden nicht berücksichtigt.
Wichtung: 15 %
5 Punkte: Referenzbestätigung = 5 Stück
4 Punkte: Referenzbestätigung = 4 Stück
3 Punkte: Referenzbestätigung = 3 Stück
2 Punkte: Referenzbestätigung = 2 Stück
1 Punkte: Referenzbestätigung = 1 Stück
0 Punkte: Referenzbestätigung = 0 Stück
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzbestätigungen der
Mitglieder gewertet.
- Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 2. gem. VgV
Wichtung 20 %
Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure (für das jeweilig beworbene Los fachspezifisch qualifizierte Personen z.B. Ingenieur, Master, Bachelor) des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses erbringen können. Der Nachweis ist durch die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Qualifikation zu erbringen.
In Summe der Nachweise zur Anzahl der Fachingenieure (fachspezifisch qualifizierte Personen) müssen alle Fachbereiche des beworbenen Loses nachgewiesen werden, sonst erfolgt keine Wertung.
Los 1: Fachingenieure für Gebäudeplanung
Los 2: Fachingenieure für Haustechnik
Los 3: Fachingenieure für Elektroplanung
Los 4: Fachingenieure für Freianlagen
Wichtung: 20 %
5 Punkte: Fachingenieure = 5
4 Punkte: Fachingenieure = 4
3 Punkte: Fachingenieure = 3
2 Punkte: Fachingenieure = 2
1 Punkte: Fachingenieure = 1
0 Punkte: Fachingenieure < 1
Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der
Gesamtbeschäftigten der Mitglieder gewertet.
- verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der
Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016
Wichtung 20 %
5 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe < 1 NU/EL
4 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 1 NU/EL
3 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 2 NU/EL
2 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 3 NU/EL
1 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 4 NU/EL
0 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe > 4 NU/EL
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Nachunternehmen der
Mitglieder gewertet.
Die Leistungen sind durch bauvorlageberechtigte Ingenieure zu erbringen (vgl. VgV § 75 Abs. 1, 2, 3)
In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden. Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist auf dem beiliegenden Bewerbungsbogen einschließlich Anlagen 1-3 einzureichen.
Der Bewerber kann auch zur Vereinfachung das elektronische Formular „Standartformular für die einheitliche europäische Eigenerklärung " EEE“ benutzen.
Bieteranfragen müssen bis zum 11.10.2021, 10.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.