Vergabe von Apothekenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: W/01-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06749
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gzbiwo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Apothekenleistungen
Vergabe von Apothekenleistungen
Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH
Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 2
06479 Bitterfeld/Wolfen
Auftraggeber ist die Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH, ein modernes medizinisches Leistungszentrum mit dem Status eines Plankrankenhauses nach § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mit überregionaler Bedeutung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Zur Versorgung der Patienten stehen 9 klinische Fachabteilungen mit 382 Betten bereit.
Jährlich werden rund 20 000 stationäre und 30 000 ambulante Patienten behandelt. Weiterhin gehören zum Gesundheitszentrum 2 Tageskliniken mit 30 Plätzen, ein Seniorenpflegeheim sowie ein Medizinisches Versorgungszentrum.
Gegenstand der beabsichtigten Vergabe der Apothekenleistungen ist ausschließlich die Versorgung der stationären Bereiche (außer Seniorenpflegeheim) und Funktionsbereiche mit Arzneimitteln einschließlich anwendungsfertiger Zytostatikazubereitungen und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie die
Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze, vor allem § 14 Abs. 4 und 5 Apothekengesetz (ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen
Vorschriften und behördlichen Erlasse. Aktuell werden die Apothekenleistungen durch eine externe Apotheke erbracht. Die Apothekenleistungen sollen auch zukünftig an eine externe Apotheke (Bieter) ganzheitlich vergeben werden. Dazu soll mit der Apotheke ein Krankenhausversorgungsvertrag gem. § 14 Abs. 4, 5 ApoG auf Basis definierter Leistungsumfänge abgeschlossen werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Krankenhausversorgungsvertrag, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Einmalige Verlängerungspotion um weitere 24 Monate durch einseitige Erklärung des Auftraggebers spätestens 6 Monate vor Vertragsende.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens in Kopie bzw. vergleichbarer Nachweis bei nichteingetragenen Bietern, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des in Ziffer IV.2.2) genannten
Schlusstermins für den Eingang der Angebote.
2. Unterschriebene Eigenerklärung des Bieters zur Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Für die Vorlage der Eigenerklärung ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle zu verwenden, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist (Formblatt 124). Als vorläufigen
Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber ferner die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Wird die Apotheke von mehreren Apothekern gem. § 8 ApoG betrieben, haben alle betreibenden Apotheker die Eigenerklärung abzugeben.
Im Falle einer Krankenhausapotheke ist die Eigenerklärung vom Träger der Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke bzw. seinem rechtlichen Vertreter abzugeben.
3. Nachweis der Apothekenbetriebserlaubnis nach § 1 ApoG bzw. bei Krankenhausapotheken nach § 14 ApoG. Wird die Apotheke von mehreren Apothekern gem. § 8 ApoG betrieben, haben alle betreibenden Apotheker ihre Apothekenbetriebserlaubnis nachzuweisen.
1. Nachweis oder Bereitschaft zum Abschluss einer über die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für a) Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR; b) Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR; c) sonst. Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Falls eine entsprechende Versicherung bei Abgabe des Angebots nicht besteht, muss eine der beiden Erklärung abgegeben werden:
a. Erklärung des Versicherers, aus der hervorgeht, dass eine gegebenenfalls niedrigere Haftsumme oder kürzere Vertragslaufzeit im Auftragsfall entsprechend erhöht wird oder
b. Eigenerklärung des Bieters nach Muster in Vergabeunterlagen, dass er im Auftragsfall auf erstes Anfordern zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist und die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist. (Mindestanforderung).
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Apotheke in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Es muss ein Mindestumsatz von 1.000.000 netto pro Geschäftsjahr erzielt worden sein (Mindestforderung).
1. Kurzdarstellung der Apotheke mit Angaben zur Entwicklung, Name der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte; Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.
2. Eigenerklärung zur Erbringung von Apothekenleistungen für Krankenhäuser (Referenz). Als Krankenhäuser zählen alle Einrichtungen gem. § 14 Abs. 8 ApoG, mit der die Apotheke einen Versorgungsvertrag nach § 14 Abs. 3 oder 4 ApoG abgeschlossen hat. Bei Krankenhausapotheken gemäß § 14 Abs. 1 ApoG zählt auch das eigene Krankenhaus als Referenz. In den Geschäftsjahren 2015 bis 2020 muss in mindestens zwei, nicht notwendigerweise aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren ein Mindestnettoumsatz von [Betrag gelöscht] Euro erzielt worden sein. (Mindestforderung). Der Mindestumsatz kann mit einem oder mehreren versorgten Krankenhäusern
zusammen erzielt worden sein. Folgende Angaben sind zu machen für jedes versorgte Referenzkrankenhaus:
— Name und Adresse des Auftraggebers im Referenzobjekt;
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Art und Umfang der Liefer-, Dienst- und Beratungsleistungen für den Auftraggeber;
— Angaben zum eingesetzten Personal und zur technischen Ausstattung für die Leistungserbringung
— mit der Referenzkrankenhaus erzielter Jahresnettoumsatz
— soweit zutreffend: im Referenzkrankenhaus versorgte Krankenhausbetten
3. Eigenerklärung der Apotheke zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte de Apotheke, gegliedert nach Berufsgruppen (Apotheker, davon evtl. Fachapotheker, weiteres pharmazeutisches Fachpersonal [PTA/PKA] und sonstiges Personal), welche im
Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
4. Eigenerklärung der Apotheke zum geplanten Einsatz von Personal für die Versorgung des Auftraggebers, gegliedert nach Anzahl und Berufsgruppen (Apotheker, davon evtl. Fachapotheker, weiteres pharmazeutisches Fachpersonal [PTA/PKA] und sonstiges Personal). Es müssen mindestens drei Apotheker (nicht notwendigerweise ausschließlich) für die Versorgung des Auftraggebers zur Verfügung stehen.
5. Eigenerklärung nach Muster zum Qualitätsmanagement gem. § 135a SGB V, § 2a ApBetrO (Muster Bestandteil der Vergabeunterlagen).
6. Kurzdarstellung (max. 2 DIN A4-Seiten) des beabsichtigten Versorgungskonzeptes: Es ist kurz darzustellen, wie der Vertragspartner (krankenhausversorgende Apotheke) die Genehmigungsvoraussetzung in
Bezug zur Auftraggeberin gemäß § 14 Abs. 5 Nr. 1-6 ApoG zu erfüllen beabsichtigt.
7. Die Apotheke muss die ordnungsgemäße Versorgung des Auftraggebers mit Arzneimitteln gewährleistet werden. Sie muss die Versorgung im Bedarfsfall unverzüglich durchführen. Der Auftraggeber sieht die unverzügliche Versorgung nur dann als gewahrt, wenn sich die Betriebsräume der Apotheke, aus denen die
Versorgung sichergestellt wird, in räumlicher Nähe zum Auftraggeber derart befinden, dass für die Bewältigung der Entfernung zum Lieferort (siehe Ziffer II.2.3)) eine maximale Fahrtzeit auf öffentlichen Strassen von 60 Minuten nicht überschritten wird. Als Nachweis, dass die maximal zulässige Fahrtzeit eingehalten wird, hat der Bieter einen zum Zeitpunkt der Angebotabgabe aktuellen (nicht älter als drei Tage) Routenplan aus Google Maps mit der gewählten Route dem Angebot beizufügen.
8. Aufstellung Bereitschaftsdienst: Die Anlage 8 zum Krankenhausversorgungsvertrag ist auszufüllen (Bestandteil Vergabeunterlagen). Neben der Hauptrufnummer für die Erreichbarkeit eines Apothekers außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Apotheke sind bis zu 3, mindestens aber 2 weitere Rufnummern anzugeben (Mindestforderung).
1. Abschluss eines Krankenhausversorgungsvertrages nach § 14 Abs. 4, 5 ApoG (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
2. Genehmigung des Krankenhausversorgungsvertrages gem. § 14 Abs. 5 ApoG durch die zuständige Behörde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind an den vorgesehenen Stellen auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Eine Einreichung der Angebote per Telefax, in mündlicher, fernmündlicher Form ist nicht zugelassen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über das
Nachrichtenmanagement des Vergabeportals an die Vergabestelle zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nach Ablauf des 11.10.2021 eingehen, nicht zu beantworten.
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]