Ausschreibung der Planungsleistungen für die Sanierung des Steinweges in der Welterbestadt Quedlinburg Referenznummer der Bekanntmachung: 3.2-4/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zweckverband-ostharz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Planungsleistungen für die Sanierung des Steinweges in der Welterbestadt Quedlinburg
Ausschreibung der Planungsleistungen für die Sanierung des Steinweges in der Welterbestadt Quedlinburg
Los 0 - Vermessung
Quedlinburg
Die Entwurfsvermessung dient als Grundlage für die Straßenplanung sowie die Planung der Ver- und Entsorgungsleitungen.
Die Vermessung betrifft den Steinweg zwischen Bockstraße und Adelheidstraße sowie die Kreuzungsbereiche (50 m in jede einmündende Straße hinein).
Der Auftraggeber überträgt zunächst in dem vorgenannten Vertragszeitraum die Leistungsphasen 1-3 an den Auftragnehmer. Die Leistungsphasen 4-9 erfolgen mit gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Der Auftragszeitraum verlängert sich dementsprechend. Die planerische Fertigstellung der Lph 1-3 hat spätestens bis zum 28.02.2022 zu erfolgen.
Es gelten die Vergabebedingungen der Vergabeverordnung (VgV) von 2016, die Vertragsbedingungen der VOL/B von 2003 und das Landesvergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) v.19.11.2012 sowie die Regelungen aus dem beigefügten Vertragsentwurf.
Es müssen alle Lose angeboten werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose 0-2 in Gesamtheit an einen Bieter zu vergeben, der das wirtschaftlichste Angebot für alle 3 Lose 0-2 abgegeben hat.
Los 1 - Verkehrsanlagen, Straßenbeleuchtung und Straßenausstattung, Niederschlagswasserkanal
Quedlinburg
Die Straßenplanung soll alle Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Fahrradfahrer, ÖPNV, Lieferverkehr, ruhenden Verkehr als auch den allgemeinen Verkehr sowie die jeweils notwendigen Belange berücksichtigen und ggf. miteinander abwägen.
Der Straßenzug Steinweg befindet sich inmitten des Welterbegebietes von Quedlinburg und stellt eine wichtige innerörtliche Verbindungsstraße dar. Sie stellte ursprünglich die Verbindung der Altstadt mit der Neustadt her.
Der Auftraggeber überträgt zunächst in dem vorgenannten Vertragszeitraum die Leistungsphasen 1-3 an den Auftragnehmer. Die Leistungsphasen 4-9 erfolgen mit gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Der Auftragszeitraum verlängert sich dementsprechend. Die planerische Fertigstellung der Lph 1-3 hat spätestens bis zum 28.02.2022 zu erfolgen.
Es gelten die Vergabebedingungen der Vergabeverordnung (VgV) von 2016, die Vertragsbedingungen der VOL/B von 2003 und das Landesvergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) v.19.11.2012 sowie die Regelungen aus dem beigefügten Vertragsentwurf.
Es müssen alle Lose angeboten werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose 0-2 in Gesamtheit an einen Bieter zu vergeben, der das wirtschaftlichste Angebot für alle 3 Lose 0-2 abgegeben hat.
Los 2 - Schmutzwasserkanal und Grundstücksanschlüsse, Niederschlagswassergrundstücksanschlüsse und Trinkwasserleitung einschließlich der Hausanschlüsse
Quedlinburg
Im Zuge der grundhaften Erneuerung des Steinweges soll der vorhandene Mischwasserkanal zwischen Bockstraße und Augustinern gegen ein Trennsystem mit Schmutzwasser- und Niederschlagswasserkanal ausgetauscht werden. Zwischen Augustinern und Adelheidstraße sind die bereits vorhandenen Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle zu erneuern.
Im Bereich „Zwischen den Städten“ dükert der Schmutzwasserkanal den Mühlgraben. Diese Gewässerkreuzung ist Bestandteil der Planung und ggf. mit zu erneuern.
Der Auftraggeber überträgt zunächst in dem vorgenannten Vertragszeitraum die Leistungsphasen 1-3 an den Auftragnehmer. Die Leistungsphasen 4-9 erfolgen mit gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Der Auftragszeitraum verlängert sich dementsprechend. Die planerische Fertigstellung der Lph 1-3 hat spätestens bis zum 28.02.2022 zu erfolgen.
Es gelten die Vergabebedingungen der Vergabeverordnung (VgV) von 2016, die Vertragsbedingungen der VOL/B von 2003 und das Landesvergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) v.19.11.2012 sowie die Regelungen aus dem beigefügten Vertragsentwurf.
Auftraggeber Los 2:
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz
Lindenstraße 8b
06484 Quedlinburg
Es müssen alle Lose angeboten werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose 0-2 in Gesamtheit an einen Bieter zu vergeben, der das wirtschaftlichste Angebot für alle 3 Lose 0-2 abgegeben hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 0 - Vermessung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Verkehrsanlagen, Straßenbeleuchtung und Straßenausstattung, Niederschlagswasserkanal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Schmutzwasserkanal und Grundstücksanschlüsse, Niederschlagswassergrundstücksanschlüsse und Trinkwasserleitung einschließlich der Hausanschlüsse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Der Auftraggeber behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
2.
Die Angebotsabgabe ist nur über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de möglich.
Sollte das Angebotsschreiben nicht in elektronischer Textform unterzeichnet werden, sondern im Original per Hand, ist zwingend ein Firmenstempel neben der Unterschrift notwendig, da das Angebot sonst ausgeschlossen wird.
Angebote in anderer Form (per Post, per Telefax, per E-Mail) werden nicht berücksichtigt und deshalb ausgeschlossen.
3.
Datenschutz
Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich.
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB erfolgt.
Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).