Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges Sperrmüll als Komplettfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: SAB 206/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de/sab
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges Sperrmüll als Komplettfahrzeug
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges Sperrmüll als Komplettfahrzeug
Betriebshof Rothenseer Str. 77, 39124 Magdeburg
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges als Komplettfahrzeug mit
Automatikgetriebe zur Entsorgung von Sperrmüll.
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Nach offenem Verfahren sind keine Angebote eingegangen die den formellen
Vorgaben entsprachen. Die Leistung hat sich nicht verändert, daher wird ein
Verhandlungsverfahren ohne TW als neue Vergabeart gewählt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges Sperrmüll als Komplettfahrzeug
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Der Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen
Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen. Lehnt der Auftraggeber ab, der Rüge abzuhelfen, kann der
Antragsteller nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach der ablehnenden
Mitteilung des Auftragsgebers den Antrag auf "Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens" bei der oben genannten Vergabekammer stellen (§ 160
GWB).
Der Auftraggeber wird von der Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote
nicht berücksichtigt werden, in Textform informieren. Der Vertrag wird
frühestens 15 Tage später geschlossen. Erfolgt die Mitteilung per Telefax verkürzt
sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 GWB).