Planung neuer Ableitungselemente eines bestehenden Ableitungssystems für kontaminierte Grundwässer Referenznummer der Bekanntmachung: A211487
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 06766
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mdse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung neuer Ableitungselemente eines bestehenden Ableitungssystems für kontaminierte Grundwässer
Planung (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung inkl. Einbindung in ein vorhandenes, übergeordnetes Prozessleitsystem, Tragwerksplanung) überwiegend ab HOAI LPh 4 (ohne Bauoberleitung) einschließlich örtlicher Bauüberwachung zusätzlicher Ableitungselemente (Sammelrohrleitungen, Rohrleitungsumschlüsse, Pumpstation) zur Ableitung von kontaminierten Hebungswässern aus bestehenden bzw. noch zu errichtenden hydraulischen Anlagen vorwiegend im westlichen Bereich des Chemieparks. Die Bauausführung soll abschnittsweise in zwei zeitlich getrennte Phasen erfolgen.
Chemiepark Bitterfeld-Wolfen (Areal C, D, E).
Planungs- und Ingenieurleistungen zusätzlicher Ableitungselemente eines bestehenden Ableitungssystems für kontaminierte Grundwässer aus bestehenden bzw. noch zu errichtenden hydraulischen Anlagen. Die Planung und Bauausführung erfolgt abschnittsweise in zwei zeitlich getrennten Phasen.
1. Planungsleistungen ab HOAI LPh 4 für ein in erster Bauphase zu errichtendes Ableitungselement (Sammelrohrleitung):
Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI, Leistungsphasen 4 - 7, 9
Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 49 ff HOAI, Leistungsphasen 4 - 6,
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 ff HOAI, Leistungsphasen 4 - 9
2. Entwurfsplanung von Anschlussleitungen zur Anbindung von Brunnen und Drainagen
Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI, Leistungsphase 3
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 ff HOAI, Leistungsphase 3
3. Planungsleistungen ab HOAI LPh 4 für in zweiter Bauphase zu errichtende Ableitungselemente (Sammelrohrleitung, Pumpstation, Anschlussleitungen, Rohrleitungsumschlüsse).
Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI, Leistungsphasen 4 - 7, 9
Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 49 ff HOAI, Leistungsphasen 4 - 6,
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 ff HOAI, Leistungsphasen 4 - 9
4. Besondere Leistungen zu Punkt 1 und 3: örtliche Bauüberwachung, Vereinbarungen zu Grunddienstbarkeiten (optional), Vorbereitung und Mitwirkung von nationalen Vergabeverfahren von Dienstleistungen (optional), zusätzliche Präsentationstermine auf besondere Veranlassung des AG (optional).
- Vereinbarungen betroffenen Grundstückseigentümern zu Grunddienstbarkeiten,
- Vorbereitung und Mitwirkung von nationalen Vergabeverfahren von Dienstleistungen,
- zusätzliche Präsentationstermine auf besondere Veranlassung des AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung neuer Ableitungselemente eines bestehenden Ableitungssystems für kontaminierte Grundwässer
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWBhingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.