Ausschreibung digitale Veranstaltungen für die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt (IMG) Referenznummer der Bekanntmachung: 01-DigVer-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sachsen-anhalt-tourismus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung digitale Veranstaltungen für die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt (IMG)
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Am Alten Theater 6, 39104 Magdeburg
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2.
Eventuelle Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 02.09.2021 gegenüber der Vergabestelle in Textform über die Vergabeplattform zu übermitteln. Darüber hinaus gehende Anfragen werden nicht berücksichtigt
3.
Datenschutzklausel:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).