Ausbau Eisenbahnknoten Magdeburg, Eisenbahnüberführung Ernst-Reuther-Allee, Beleuchtung Ebene 0 (30-ZV-0310/10) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0310/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Eisenbahnknoten Magdeburg, Eisenbahnüberführung Ernst-Reuther-Allee, Beleuchtung Ebene 0 (30-ZV-0310/10)
Das Vorhaben „Eisenbahnknoten Magdeburg“ ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes gemäß Bundes-Schienenwege-Ausbaugesetz (BSchWAG) und unterteilt sich in mehrere Aus-baustufen.
Die vorliegende Ausschreibung ist Bestandteil der 2. Ausbaustufe und beinhaltet unter ande-rem die Herstellung der Oberflächenbefestigung im Leistungsbereich der Stadt Magdeburg einschließlich zugehöriger Leistungen.
Bestandteil dieser Ausschreibung sind hauptsächlich Bauleistungen.
Grundsätzlich sind alle zu verarbeitenden Baustoffe durch den AN zu liefern. Es erfolgen jedoch Beistellungen durch den AG siehe Punkt 1.3.2.
Im Rahmen der Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Ernst-Reuter-Allee sind der Ausbau des betreffenden Straßenabschnittes der Ernst-Reuter-Allee sowie die Wiederherstel-lung der Knotenpunkte und der Nebenanlagen vorgesehen. Dabei wird der Straßenverkehr vom Straßenbahnverkehr entkoppelt und in einem Tunnel (Ebene -1) unter der EÜ geführt. Der Straßenbahn- sowie Fußgänger- und Radverkehr werden in der Ebene 0 auf der Tunnel-decke geführt. Die Eisenbahnüberführung mit den darauf befindlichen Gleisen stellt die Ebene +1 dar
Magdeburg
Lichtmaste, Ausleger, Mastleuchten, Seilleuchten, Abhängesysteme, LED Lichtpaneele, Anschlussschränke, Verkabelung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau Eisenbahnknoten Magdeburg, Eisenbahnüberführung Ernst-Reuther-Allee, Beleuchtung Ebene 0 (30-ZV-0310/10)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - (Formblatt 124 VHB2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt). Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Die Eigenerklärung ist mit einer qualifizier...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).