HWSB DRV Sandau Nord, Ausgleichsmaßnahme A5, Teilvorhaben 2021, Ersatzaufforstung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0174/GN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB DRV Sandau Nord, Ausgleichsmaßnahme A5, Teilvorhaben 2021, Ersatzaufforstung
Ersatzaufforstung, Pflanz- und Pflegearbeiten
Sandau
Ersatzaufforstung auf ca. 3,3 ha, Pflanz- und Pflegearbeiten, Pflanzung von ca. 19.000 Forstpflanzen, Pflege über einen Zeitraum von 5 Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB DRV Sandau Nord, Ausgleichsmaßnahme A5, Teilvorhaben 2021, Ersatzaufforstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14772
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.