Komplexvorhaben Gimritzer Damm, Teil Fluthilfe - Maßnahmen 117, 117-A Halle-Saale-Schleife , A 2021/10 Referenznummer der Bekanntmachung: A2021/10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Komplexvorhaben Gimritzer Damm, Teil Fluthilfe - Maßnahmen 117, 117-A Halle-Saale-Schleife , A 2021/10
Straßen- und Tiefbauarbeiten
Halle (Saale)
Anschlussleitung herstellen, 320 m; Asphaltbefestigung aufnehmen, 13.822 m²; Asphaltdecksch. aus AC 11 D N herst, 9.400 m²; Asphalttragd. aus AC 16 TD herst., 6.000 m²; Asphalttragsch. aus AC 32 T N herst, 9.510 m²; Bankett profilgerecht herstellen, 2.400 m²; Baugrube herstellen, 1.241 m³; Baustoff liefern und einbauen, 847 m³; Betonrohrleitung herstellen, 91 m; Boden bzw. Fels lös. u. lagern, 18.670 m³; Bordsteine aufnehmen., 744 m; Bordsteine aus Beton setzen, 1.207 m; Deckschicht ohne Bindem. herst., 359 m²; Drainfugenpflaster herstellen, Steingrau, 1.120 m²; Frostschutzschicht herstellen, 8.233 m³; Gel. Boden aufn. u. einbauen., 1.370 m²; Gel. Oberboden andecken, 1.925 m³; Graben für Leitungen herst., 880 m; Kastenrinne einbauen, 373 m; Kunststoffschacht herstellen, 18 St; Leitungsgr. m. Schachtbaugr. herst., 563 m; Mischgut für hydraulisch verfestigte Tragschicht herstellen, 1.730 m³; Oberboden abtragen und lagern, 2.553 m³; Pflasterd. mit Kleinpfl.st. herst., 170 m²; Pflasterd...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Komplexvorhaben Gimritzer Damm, Teil Fluthilfe - Maßnahmen 117, 117-A Halle-Saale-Schleife , A 2021/10
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Die Kommunikation hat ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben. Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des ...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.