Nutzung webbasierten Fachinformationssystems für steuerliche Informationen Referenznummer der Bekanntmachung: GS 141 VVoTW 01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-Finanzamt/Finanzamt-magdeburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Nutzung webbasierten Fachinformationssystems für steuerliche Informationen
a) Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines webbasierten Fachinformationssystems für steuerliche Informationen.
b) Die Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben nach den Grundsätzen der Abgabenordnung die Aufgabe, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben und Steuermaßstäbe festzustellen.
c) Zur Umsetzung dieses Auftrages ist von den Bediensteten der Finanzverwaltung eine seit Jahren ständig wachsende Anzahl von Gesetzen, Verwaltungsanweisungen (inklusive nur für den Dienstgebrauch) und Urteilen zu beachten.
d) Für den einzelnen Bediensteten wird es dadurch immer zeitaufwendiger, sein Fachwissen zu aktualisieren und für zurückliegende - veranlagungsspezifische - Zeiträume mit konventionellen Methoden Fachliteratur zu recherchieren.
e) Das Fachinformationssystem muss es ermöglichen, an den jeweiligen Arbeitsplätzen mit einfacher Bedienung die gesuchten Informationen schnell und effektiv abzurufen.
Das Fachinformationssystem muss es ermöglichen, an den jeweiligen Arbeitsplätzen mit einfacher Bedienung die erforderlichen fachlichen Informationen schnell und effektiv abzurufen.
Nach den Festlegungen Auftraggebers sind folgende inhaltliche Anforderungen an ein Fachinformationssystem für die Steuerverwaltung Sachsen-Anhalt unverzichtbar:
a) juris PartnerModul Steuerrecht premium
b) juris Fachportal Steuerrecht NfD
c) juris PartnerModul Handels- und Gesellschaftsrecht
d) juris PartnerModul Insolvenzrecht
e) juris PartnerModul Internationales Steuerrecht
f) juris PartnerModul Strafverteidigung premium
g) juris PartnerModul Wirtschaftsstrafrecht
h) juris PreLex
i) Betriebs-Berater und Der Betrieb
j) juris PartnerModul Betriebliche Altersversorgung
k) juris PartnerModul Datenschutz
Im Rahmen der Vorbereitung des geplanten Vergabeverfahrens fand durch den Bedarfsträger eine umfangreiche Markterkundung und Recherche nach entsprechenden Softwareprodukten statt.
Hierbei konnte festgestellt werden, dass die festgelegten Anforderungen an das künftige Fachinformationssystem exklusiv nur von einem Auftragnehmer bezogen werden können. Die von der Steuerverwaltung NRW herausgegebenen "Praxishandbücher", das "Fachinformationssystem Bp NRW" und sämtliche Verwaltungsvorschriften der Länder, die nur für den Dienstgebrauch bestimmt sind, sind ausschließlich über diesen Auftragnehmer zu beziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten
1. Alleinstellungsmerkmal: Verwaltungsvorschriften der Länder
Nur bei der juris GmbH sind exklusiv die Verwaltungsvorschriften der Länder - die nur für den Dienstgebrauch bestimmt und für die Arbeit in der Praxis zwingend sind - verfügbar. Alle Bundesländer stellen der juris GmbH ihre Verwaltungsvorschriften als Erläuterung und Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen in sogenannten Karteikarten zur Verfügung.
2. Alleinstellungsmerkmal: Fachinformationssystem BP (Betriebsprüfung) NRW
Ausschließlich bei der juris GmbH ist das „Fachinformationssystem BP NRW“ verfügbar. Dieses wurde im Auftrag des Finanzministeriums NRW von der juris GmbH in Zusammenarbeit mit der BP des Landes NRW aus der BP-Kartei NRW entwickelt und enthält die wesentlichen Materialien für die Betriebsprüfung.
3. Alleinstellungsmerkmal: „Praxishandbücher“
Nur bei der juris GmbH stehen exklusiv die Praxishandbücher des Landes NRW im „juris Fachportal Steuerrecht NfD“ zur Verfügung. Hierbei handelt es sich zurzeit um autorisierte Beiträge zur innerdienstlichen Verwendung, die anwendungsbezogene Handlungsanleitungen für verschiedene praxisrelevante Fragen bieten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nutzung webbasierten Fachinformationssystems für steuerliche Informationen
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 26.07.2021, 12:00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
2. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über https://www.evergabe-online.de. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
3. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich.
4. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" werden diese Anforderungen erfüllt.
5. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 - Angebotsaufforderung.
6. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
7. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1) und im
formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und
Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden.
8. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
10. Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/