Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Referenznummer der Bekanntmachung: KAL2021091XX
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: KAL2021091XX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kalbe (Milde)
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 39624
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt-kalbe-milde.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
Die Stadt Kalbe beabsichtigt Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses nach DIN 14090 mit 7 Stellplätzen für die Ortsfeuerwehr Kalbe (Milde) auf dem Grundstück „An der Feldstraße, 3924 Kalbe (Milde)" zu vergeben.
Die Leistung (Leistungsbilder) wird wie folgt in Lose aufgeteilt:
- Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI 2021)
- Los 2: Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2021)
- Los 3: Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2021)
- Los 4: Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021)
o Anlagengruppe 1
o Anlagengruppe 2
o Anlagengruppe 3
o Anlagengruppe 4
o Anlagengruppe 5
- Los 5: Beratungsleistungen Bauphysik (Anlage 1.2 HOAI 2021)
- Los 6: Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo)
(§ 3 Abs. 2 und 3 BaustellV iVm Punkt 3.1 und Punkt 3.2 RAB 30)
Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI 2021)
Stadt Kalbe (Milde)
Es sollen Objektplanungsleistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen erbracht werden.
Es wird von folgenden Abrechenbaren Kosten ausgegangen:
(Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018) KG 300-400 sowie 600 (netto):
- KG 300: 1.208.326 €
- KG 400: 408.392 €
- KG 600: 45.064 €
Der Beginn der Leistungen ist für Anfang März 2022 vorgesehen.
Es findet (sofern nicht anders ausgewiesen) eine stufenweise Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI 2021) statt, wobei losspezifisch einzelne Stufen lediglich einseitig durch den Auftraggeber optional beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsbestandteil, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
Stufe 1 LPh 1-3 HOAI (voraussichtlich Anfang März 2022 bis Anfang Juli 2022)
Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Juli 2022 bis Anfang Oktober 2022)
Stufe 3 LPh 6-7 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Oktober 2022 bis Anfang Januar 2023)
Stufe 4 LPh 8 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Januar 2023 bis Anfang Januar 2024)
Stufe 5 LPh 9 HOAI (optional)
Es werden zunächst als Hauptleistung lediglich die jeweils losbezogenen Leistungen der nachfolgend dargestellten Leistungsstufe 1 fest beauftragt. Die jeweils weiteren Leistungsstufen werden optional beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der jeweiligen optionalen Leistungsstufen besteht nicht.
Dies betrifft die nachfolgenden Leistungsstufen:
Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Juli 2022 bis Anfang Oktober 2022)
Stufe 3 LPh 6-7 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Oktober 2022 bis Anfang Januar 2023)
Stufe 4 LPh 8 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Januar 2023 bis Anfang Januar 2024)
Stufe 5 LPh 9 HOAI (optional)
Nachfolgend unter II.2.9) aufgelistete Kriterien gelten für die Auswahl der Bewerber (§ 51 VgV). Die jeweiligen Mindestanforderungen, deren Nichtvorliegen bzw. Nichterfüllung zum Ausschluss führt, werden unter III.1) abschließend aufgelistet. Verbleiben mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, im Wettbewerb, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
- Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert. (30 %)
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (10 %)
- Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-)Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-) Leistung vergleichbar sind) (60 %), davon:
Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume
- Anzahl Referenzen mit mind. erbrachter LPH 1-8 (Gewichtungsfaktor 15)
- brutto BK/KGr 300 (Gewichtungsfaktor 7,5)
- Anzahl Referenzen Objektplanung Gebäude und Innenräume mit Planungsanforderungen HOAI mind. HZ III (Gewichtungsfaktor 7,5)
- Anzahl Referenzen Objektplanung Gebäude und Innenräume mit einem Bezug Neubau Feuerwehrhaus oder Erweiterungsbau zu Nr. 7700 RBBau (Gewichtungsfaktor 10)
- Anzahl Referenzen im Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht wurden, bei denen kumuliert nachfolgende Spezifikationen zusammentrafen:
o mind. Lph 1-8
o mind. HZ III
o Objektplanung Gebäude und Innenräume - Bezug Neubau Feuerwehrhaus oder Erweiterungsbau zu Nr. 7700 RBBau
o brutto BK/KGr 300 mind. 1.500.000 €
(Gewichtungsfaktor 20)
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen über Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 und maximal sieben Jahre zurückliegen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV). Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o. g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen „4.1-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 1“) je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage „3-VgV-TNW- Informationsunterlage" zu entnehmen.
Eine weitere Konkretisierung erfolgt in den Vergabeunterlagen.
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den Ziff. III.1) ff. der Bekanntmachung und inhaltlich identisch aus den Vergabeunterlagen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, fest beauftragt wird nur die jeweilige (pro Los) Leistungsstufe 1. Die weiteren Leistungsstufen werden lediglich optional beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.11.2012.
Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2021)
Stadt Kalbe (Milde)
Es sollen Objektplanungsleistungen Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2021) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen erbracht werden.
Es wird von folgenden Abrechenbaren Kosten ausgegangen:
(Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018) KG 500 (ohne
Planungsänderung/Planungserweiterung):
- 544.379 €
Der Beginn der Leistungen ist für Anfang März 2022 vorgesehen.
Es findet (sofern nicht anders ausgewiesen) eine stufenweise Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI 2021) statt, wobei losspezifisch einzelne Stufen lediglich einseitig durch den Auftraggeber optional beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsbestandteil, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
Die Leistungsstufen sind wie folgt:
- Stufe 1 LPh 1-3 HOAI (voraussichtlich Anfang März 2022 bis Anfang Juli 2022)
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Juli 2022 bis Anfang Oktober 2022)
- Stufe 3 LPh 6-7 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Oktober 2022 bis Anfang Januar 2023)
- Stufe 4 LPh 8 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Januar 2023 bis Anfang Januar 2024)
- Stufe 5 LPh 9 HOAI (optional)
Es werden zunächst als Hauptleistung lediglich die jeweils losbezogenen Leistungen der nachfolgend dargestellten Leistungsstufe 1 fest beauftragt. Die jeweils weiteren Leistungsstufen werden optional beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der jeweiligen optionalen Leistungsstufen besteht nicht.
Dies betrifft die nachfolgenden Leistungsstufen:
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Juli 2022 bis Anfang Oktober 2022)
- Stufe 3 LPh 6-7 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Oktober 2022 bis Anfang Januar 2023)
- Stufe 4 LPh 8 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Januar 2023 bis Anfang Januar 2024)
- Stufe 5 LPh 9 HOAI (optional)
Nachfolgend unter II.2.9) aufgelistete Kriterien gelten für die Auswahl der Bewerber (§ 51 VgV). Die jeweiligen Mindestanforderungen, deren Nichtvorliegen bzw. Nichterfüllung zum Ausschluss führt, werden unter III.1) abschließend aufgelistet. Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, im Wettbewerb, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
- Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert. (Gewichtungsfaktor 30)
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtungsfaktor 10)
- Angaben zu geeigneten Referenzen (=Referenzobjekte, deren (Planungs-)Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-) Leistung vergleichbar sind), (Gewichtungsfaktor 60), davon:
o Anzahl Referenzen mit mind. erbrachter LPH 1-8 (Gewichtungsfaktor 15,0)
o brutto BK/KGr 500 (Gewichtungsfaktor 10)
o Anzahl Objektplanung Freianlagen mit Planungsanforderungen HOAI mit mind. HZ III (Gewichtungsfaktor 10)
o Anzahl Referenzen mit folgenden kumulierten Anforderungen (Gewichtungsfaktor 25,0)
mind. Lph 1 - 8
mind. HZ III
brutto BK/KGr 500 mind. iHv 600.000 €
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen über Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 und maximal sieben Jahre zurückliegen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV). Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o. g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen „4.2-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 2“) je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage „3-VgV-TNW- Informationsunterlage" zu entnehmen.
Eine weitere Konkretisierung erfolgt in den Vergabeunterlagen.
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den Ziff. III.1) ff. der Bekanntmachung und inhaltlich identisch aus den Vergabeunterlagen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wird nur die jeweilige (pro Los) Leistungsstufe 1. Die weiteren Leistungsstufen werden lediglich optional beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphasen beschränkt oder als Gesamtleistung abgefragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergaegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.
Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2021)
Stadt Kalbe (Milde)
Es sollen Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung (§§ 49ff. HOAI 2021) für ein Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen vergeben werden.
Es wird von folgenden Abrechenbaren Kosten ausgegangen:
(Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018): KG 300-400 (netto)
- KG 300: 1.208.326 €
- KG 400: 408.392 €
Der Beginn der Leistungen ist für Anfang März 2022 vorgesehen.
Es findet (sofern nicht anders ausgewiesen) eine stufenweise Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI 2021) statt, wobei losspezifisch einzelne Stufen lediglich einseitig durch den Auftraggeber optional beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsbestandteil, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
- Stufe 1 LPh 1-3 HOAI (voraussichtlich Anfang März 2022 bis Anfang Juli 2022)
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Juli 2022 bis Anfang Oktober 2022)
- Stufe 3 LPh 6 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Oktober 2022 bis Anfang November 2023)
Es werden zunächst als Hauptleistung lediglich die jeweils losbezogenen Leistungen der nachfolgend dargestellten Leistungsstufe 1 fest beauftragt. Die jeweils weiteren Leistungsstufen werden optional beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der jeweiligen optionalen Leistungsstufen besteht nicht.
Dies betrifft die nachfolgenden Leistungsstufen:
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Juli 2022 bis Anfang Oktober 2022)
- Stufe 3 LPh 6 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Oktober 2022 bis Anfang November 2023)
Nachfolgend unter II.2.9) aufgelistete Kriterien gelten für die Auswahl der Bewerber (§ 51 VgV). Die jeweiligen Mindestanforderungen, deren Nichtvorliegen bzw. Nichterfüllung zum Ausschluss führt, werden unter III.1) abschließend aufgelistet. Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, im Wettbewerb, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
- Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert. (Gewichtungsfaktor 30),
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtungsfaktor 10)
- Angaben zu geeigneten Referenzen (=Referenzobjekte, deren (Planungs-)Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-) Leistung vergleichbar sind), (Gewichtungsfaktor 60), davon:
o Anzahl Referenzen mit mind. erbrachter LPH 1 - 6 (Gewichtungsfaktor 15,0)
o Anzahl Referenz brutto BK/KGr 300-400 (Gewichtungsfaktor 10)
o Anzahl Referenzen Fachplanung Tragwerksplanung mit Planungsanforderungen HOAI mind. HZ III (Gewichtungsfaktor 10)
o Anzahl Referenzen mit Kumulierung (Gewichtungsfaktor 25) Referenz erfüllt alle nachfolgenden Parameter kumulativ mind. mit den genannten Werten:
Fachplanung Tragwerksplanung mit erbrachten Lph. 1-6
Fachplanung Tragwerksplanung mit Planungsanforderungen mind. HZ III
Fachplanung Tragwerksplanung mit brutto BK in den Kostengruppen 300 und 400 in Höhe von 2 Mio. Euro
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen über Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 und maximal sieben Jahre zurückliegen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV). Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o. g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen „4.3-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 3“) je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage „3-VgV-TNW- Informationsunterlage" zu entnehmen.
Eine weitere Konkretisierung erfolgt in den Vergabeunterlagen.
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den Ziff. III.1) ff. der Bekanntmachung und inhaltlich identisch aus den Vergabeunterlagen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wird nur die jeweilige (pro Los) Leistungsstufe 1. Die weiteren Leistungsstufen werden lediglich optional beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphasen beschränkt oder als Gesamtleistung abgefragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.
Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021)
Stadt Kalbe (Milde)
Es sollen Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (§§ 53ff. HOAI 2021) für ein Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen vergeben werden.
Es wird von folgenden Abrechenbaren Kosten ausgegangen:
(Vorläufige) anrechenbare Kosten:
- KG 410: 76.141 €
- KG 420: 61.143 €
- KG 430: 46.146 €
- KG 440: 116.519 €
- KG 450: 44.992 €
- KG 470: 59.990 €
- KG 490: 3.461 €
Der Beginn der Leistungen ist für Anfang März 2022 vorgesehen.
Es findet (sofern nicht anders ausgewiesen) eine stufenweise Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI 2021) statt, wobei losspezifisch einzelne Stufen lediglich einseitig durch den Auftraggeber optional beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsbestandteil, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
- Stufe 1 LPh 1-3 HOAI (voraussichtlich Anfang März 2022 bis Anfang Juli 2022)
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Juli 2022 bis Anfang Oktober 2022)
- Stufe 3 LPh 6-7 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Oktober 2022 bis Anfang Januar 2023)
- Stufe 4 LPh 8 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Januar 2023 bis Anfang Januar 2024)
- Stufe 5 LPh 9 HOAI (optional)
Es werden zunächst als Hauptleistung lediglich die jeweils losbezogenen Leistungen der nachfolgend dargestellten Leistungsstufe 1 fest beauftragt. Die jeweils weiteren Leistungsstufen werden optional beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der jeweiligen optionalen Leistungsstufen besteht nicht.
Dies bezieht sich auf die nachfolgenden Leistungsstufen:
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Juli 2022 bis Anfang Oktober 2022)
- Stufe 3 LPh 6-7 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Oktober 2022 bis Anfang Januar 2023)
- Stufe 4 LPh 8 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Januar 2023 bis Anfang Januar 2024)
- Stufe 5 LPh 9 HOAI (optional)
Die jeweiligen Mindestanforderungen, deren Nichtvorliegen bzw. Nichterfüllung zum Ausschluss führt, werden unter III.1) abschließend aufgelistet. Nachfolgend unter II.2.9) aufgelistete Kriterien gelten für die Auswahl der Bewerber (§ 51 VgV). Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, im Wettbewerb, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
- Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert. (Gewichtungsfaktor 30),
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtungsfaktor 10)
- Angaben zu geeigneten Referenzen (=Referenzobjekte, deren (Planungs-)Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-) Leistung vergleichbar sind), (Gewichtungsfaktor 60), davon
o Anzahl Referenzen mit mind. erbrachter LPH 1-8 in den Anlagengruppen 1-5 (Gewichtungsfaktor 15)
o Anzahl Referenzen mit brutto BK/KGr 400 (Gewichtungsfaktor 10)
o Anzahl Referenzen Fachplanung TGA mit Planungsanforderungen HOAI mit mind. HZ III (Gewichtungsfaktor 10)
o Anzahl Referenzen mit Kumulierung (Gewichtungsfaktor 25)
Referenz erfüllt alle nachfolgenden Parameter kumulativ mind. mit den genannten Werten:
mind. Lph 1 - 8 in den Anlagengruppen 1-5, 7
Fachplanung TGA - jeweils mind. HZ III
brutto BK/KGr 400 jeweils mind. 450.000 €
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen über Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 und maximal sieben Jahre zurückliegen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV).
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o. g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen "4.4-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 4") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage "3-VgV-TNW- Informationsunterlage" zu entnehmen.
Eine weitere Konkretisierung erfolgt in den Vergabeunterlagen.
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den Ziff. III.1) ff. der Bekanntmachung und inhaltlich identisch aus den Vergabeunterlagen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wird nur die jeweilige (pro Los) Leistungsstufe 1. Die weiteren Leistungsstufen werden lediglich optional beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphasen beschränkt oder als Gesamtleistung abgefragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile, und eine Leistungpflicht bei Abruf.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.
Beratungsleistungen Bauphysik (Anlage 1.2 HOAI 2021)
Stadt Kalbe (Milde)
Es sollen Beratungsleistungen zur Bauphsik (vgl. Anlage 1.2 HOAI 2021) für ein Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen vergeben werden. Im Bereich der Baupyhsik werden nur die Leistungen der Wärmeversorgung/Energiebilanzierung sowie der Bauakkustik/Schallschutz abgefragt.
Es wird von folgenden Abrechenbaren Kosten ausgegangen:
(Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018) KG:
Wärmeschutz und Energiebilanzierung
- KG 300: 1.208.326 €
- KG 400: 408.392 €
Bauakustik/Schallschutz
- KG 300: 1.208.326 €
- KG 400: 408.392 €
Der Beginn der Leistungen ist für Anfang März 2022 vorgesehen.
Es findet (sofern nicht anders ausgewiesen) eine stufenweise Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI 2021) statt, wobei losspezifisch einzelne Stufen lediglich einseitig durch den Auftraggeber optional beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsbestandteil, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
- Stufe 1 LPh 1-3 HOAI (voraussichtlich Anfang März 2022 bis Anfang Juli 2022)
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Juli 2022 bis Anfang Oktober 2022)
- Stufe 3 LPh 6-7 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Oktober 2022 bis Anfang Januar 2023)
Es werden zunächst als Hauptleistung lediglich die jeweils losbezogenen Leistungen der nachfolgend dargestellten Leistungsstufe 1 fest beauftragt. Die jeweils weiteren Leistungsstufen werden optional beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der jeweiligen optionalen Leistungsstufen besteht nicht.
Das betrifft die nachfolgenden Leistungsstufen:
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Juli 2022 bis Anfang Oktober 2022)
- Stufe 3 LPh 6-7 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Oktober 2022 bis Anfang Januar 2023)
Nachfolgend unter II.2.9) aufgelistete Kriterien gelten für die Auswahl der Bewerber (§ 51 VgV). Die jeweiligen Mindestanforderungen, deren Nichtvorliegen bzw. Nichterfüllung zum Ausschluss führt, werden unter III.1) abschließend aufgelistet. Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, im Wettbewerb, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
- Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes des Bewerbers/der
Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der Umsatz der
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert. (Gewichtungsfaktor 30)
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(Gewichtungsfaktor 10)
- Angaben zu geeigneten Referenzen (=Referenzobjekte, deren (Planungs-)
Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-) Leistung vergleichbar
sind), (Gewichtungsfaktor 60), davon
o Anzahl Referenzen Beratungsleistung Wärmeschutz und Energiebilanzierung mit erbrachter LPH 1-7 (Gewichtungsfaktor 6,0)
o Anzahl Referenzen Beratungsleistung Schallschutz/ Bauakustik mit erbrachter Lph 1-7 (Gewichtungsfaktor 6,0)
o brutto BK/KGr. 300-400 Bauphysik (Gewichtungsfaktor 2,0)
o Beratungsleistung Wärmeschutz/Energiebilanzierung - Planungsanforderungen HOAI (Gewichtungsfaktor 3,0)
o Beratungsleistung Bauakustik - Planungsanforderungen HOAI (Gewichtungsfaktor 3,0)
o Anzahl Referenzen mit folgenden kumulierten Anforderungen Wärmeschutz/Energiebilanzierung
(Gewichtungsfaktor 20,0)
mind. Lph 1 - 7
mind. HZ II
Bezug Neubau Feuerwehrhaus mit Stellplätzen oder Erweiterungsbau zu Nr. 7700 RBBau
brutto BK/KGr 300-400 mind. 2.000.000 €
o Anzahl Referenzen mit folgenden kumulierten Anforderungen Bauakustik/Schallschutz
(Gewichtungsfaktor 20,0)
mind. Lph 1 - 7
mind. HZ II
brutto BK/KGr 300-400 mind. iHv 2.000.000 €
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen über Dienstleistungen
berücksichtigt werden, die mehr als 3 und maximal sieben Jahre zurückliegen
(§§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV). Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt
anhand der o. g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für
jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen
„4.5-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 5“) je nach Erfüllung der in der
Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im
Rahmen der Matrix sind der Anlage „3-VgV-TNW- Informationsunterlage" zu
entnehmen.
Eine weitere Konkretisierung erfolgt in den Vergabeunterlagen.
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den Ziff. III.1) ff. der
Bekanntmachung und inhaltlich identisch aus den Vergabeunterlagen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wird nur die jeweilige (pro Los) Leistungsstufe 1. Die weiteren Leistungsstufen werden lediglich optional beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphasen beschränkt oder als Gesamtleistung abgefragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.
Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) (§ 3 Abs. 2 und 3 BaustellV iVm Punkt 3.1 und Punkt 3.2 RAB 30)
Stadt Kalbe (Milde)
Es sollen Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (§§ 53ff. HOAI 2021) für ein Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen vergeben werden.
Es wird von folgenden Abrechenbaren Kosten ausgegangen:
(Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276-1:
2008-12) nach § 33 HOAI 2021
- [Betrag gelöscht] Euro
Der Beginn der Leistungen ist für Anfang März 2022 vorgesehen.
Es findet (sofern nicht anders ausgewiesen) eine stufenweise Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI 2021) statt, wobei losspezifisch einzelne Stufen lediglich einseitig durch den Auftraggeber optional beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsbestandteil, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
- Stufe 1 LPh 1-3 HOAI (voraussichtlich Anfang März 2022 bis Anfang Juli 2022)
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Juli 2022 bis Anfang Oktober 2022)
Es werden zunächst als Hauptleistung lediglich die jeweils losbezogenen Leistungen der nachfolgend dargestellten Leistungsstufe 1 fest beauftragt. Die jeweils weiteren Leistungsstufen werden optional beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der jeweiligen optionalen Leistungsstufen besteht nicht.
Dies bezieht sich auf die nachfolgenden Leistungsstufen:
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional (voraussichtlich Anfang Juli 2022 bis Anfang Oktober 2022)
Die jeweiligen Mindestanforderungen, deren Nichtvorliegen bzw. Nichterfüllung zum Ausschluss führt, werden unter III.1) abschließend aufgelistet. Nachfolgend unter II.2.9) aufgelistete Kriterien gelten für die Auswahl der Bewerber (§ 51 VgV). Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, im Wettbewerb, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
- Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert. (Gewichtungsfaktor 30),
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
- Angaben zu geeigneten Referenzen (=Referenzobjekte, deren (Planungs-) Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-) Leistung vergleichbar sind), (Gewichtungsfaktor 70), davon
o Anzahl Referenzen "Koordination während der Planung der Ausführung" (Gewichtungsfaktor 15)
o Anzahl Referenzen "Koordination während der Ausführung" (Gewichtungsfaktor 15)
o brutto BK/KGr. 200-500 (Gewichtungsfaktor 5)
o Anzahl Referenzen mit Kumulierung (Gewichtungsfaktor 35)
Referenz erfüllt alle nachfolgenden Parameter kumulativ mind. mit den genannten Werten:
Leistungsinhalt gem. § 3 Abs. 3 BaustellV iVm Punkt 3.2. - RAB 30
brutto BK/KGr 200-500 mind. iHv [Betrag gelöscht] Euro
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen über Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 und maximal sieben Jahre zurückliegen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV).
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o. g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen "4.6-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 6") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage "3- VgV-TNW- Informationsunterlage" zu entnehmen.
Eine weitere Konkretisierung erfolgt in den Vergabeunterlagen. Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den Ziff. III.1) ff. der Bekanntmachung und inhaltlich identisch aus den Vergabeunterlagen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wird nur die jeweilige (pro Los) Leistungsstufe 1. Die weiteren Leistungsstufen werden lediglich optional beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphasen beschränkt oder als Gesamtleistung abgefragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk. de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen bzw. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit und anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung.
In diesem Zusammenhang ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (bei Bedarf)
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen:
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe bzgl. Eignungsnachweisen (sofern einschlägig) (auf Anfrage)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Die Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise sind auf Anfrage einzureichen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der "Anlage 6 - VgV-TNW - Bewerberbogen" befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Sofern keine abweichenden Hinweise erfolgen, sind stets Eigenerklärungen zulässig.
- Beabsichtigt der Bewerber Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung/Leistungserbringung einzusetzen, ist eine Eigenerklärung darüber einzureichen, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Bei einem Nachunternehmereinsatz hat der Bewerber auf Anfrage des Auftraggebers die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird, einzureichen.
- Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind die Eignungsnachweise des Nachunternehmers nachzuweisen (Eigenerklärung, wenn nicht anders ausgewiesen):
o Nachweis der Berufsqualifikation gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV (entsprechender Nachweis der beruflichen Befähigung z. B. mittels der Kopie der Zulassungsurkunde),
o Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
o Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig),
o Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie
mindestens 1,5 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).
Weitere Anforderung:
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Ein ggf. erfolgendes Sublimit für Tätigkeitsschäden im Rahmen der Sachschadenversicherung muss mind. [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Es kann der Eigenerklärungsvordruck (Anlage 6-VgV-TNW, dort Ziff. 6.5.1.) verwendet werden.
o Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Angabe pro Jahr),
o Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
o Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-) Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-)Leistung vergleichbar sind) bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich losbezogen aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden (vgl. „Anlage 6-VgV-TNW - Bewerberbogen“).
Folgende Erklärungen sind ferner mit dem Teilnahmeantrag bzgl. der Berufszulassung losübergreifend abzugeben, wobei bei einer Bewerbung auf mehrere Lose die einmalige Beibringung ausreichend ist:
- Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen; Eintragung in Architektenliste oä, oder eine vergleichbare Berufserfahrung (Kopie ausreichend))
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG.
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind losübergreifend zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit beizubringen, wobei bei einer Bewerbung auf mehrere Lose die einmalige Beibringung ausreichend ist:
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs.4 Nr. 2 VgV (Anlage 6- VgV- TNW): mindesten 5,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie mind. 1,5 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen,
- Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Anlage 6- VgV- TNW).
Bezüglich der Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen, Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe, der Eigenerklärung Nachunternehmerleistung, der Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers sowie der Eignungsnachweise des Nachtunternehmers verweisen wir auf Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung.
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen (losübergreifend):
Mindestens 5,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie mind. 1,5 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Geschäftsjahr):
Mindestumsatz:
- Los 1: Jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr
- Los 2: Jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr
- Los 3: Jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr
- Los 4: Jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr
- Los 5: Jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr
- Los 6: Jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
-je Los: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche (Anlage 6 - VgV - TNW),
-je Los: Geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen (Referenzobjekte, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind) (Anlage 6-VgV- TNW). Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bewerbergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die bis zu 7 Jahre zurückliegen. Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmeantragsabgabefrist. Zu jeder Referenz ist das jeweilige ausgefüllte Deckblatt (Anlage 6-VgV-TNW) und eine Referenzbeschreibung einzureichen,
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) (Anlage 6 - VgV - TNW).
Bezüglich der Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen, Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe, der Eigenerklärung Nachunternehmerleistung, der Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers sowie der Eignungsnachweise Nachtunternehmers verweisen wir auf Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung.
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Als Mindestanforderung betr. der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen gilt:
- Los 1: Mindestens 3 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
- Los 2: Mindestens 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
- Los 3: Mindestens 2 techn. Fachkraft oder techn. Stellen
- Los 4: Mindestens 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
- Los 5: Mindestens 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
Als Mindestanforderung bzgl. der Angaben zu Referenzen von Leistungen mit vergleichbaren Anforderungen gelten (im Falle einer Bewerbergemeinschaft kommt es bezüglich der Mindestanforderungen auf die Referenzen der Bewerbergemeinschaft insgesamt an):
Los 1:
- mind. 1 Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume mind. Lph. 1-8
- mind. 1 Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume mit Planungsanforderungen mind. HZ III
- mind. 1 Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume mit brutto BK in der Kostengruppe 300 in Höhe von 1,5 Mio. Euro.
- mind. 1 Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume mit Bezug Neubau Feuerwehrhaus oder Erweiterungsbau zu Nr. 7700 RBBau
Los 2:
- mind. 1 Referenz Objektplanung Freianlagen mit erbrachten Lph. 1-8
- mind. 1 Referenz Fachplanung Objektplanung Freianlagen mit Planungsanforderungen mind. HZ III
- mind. 1 Referenz Fachplanung Objektplanung Freianlagen mit brutto BK in der Kostengruppe 500 in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro
Los 3:
- mind. 1 Referenz Fachplanung Tragwerksplanung mit erbrachten Lph. 1-6
- mind. 1 Referenz Fachplanung Tragwerksplanung mit Planungsanforderungen mind. HZ III
- mind. 1 Referenz Fachplanung Tragwerksplanung mit brutto BK in den Kostengruppen 300 und 400 in Höhe von 2 Mio. Euro
Los 4:
- mind. 1 Referenz Fachplanung TGA mit erbrachten Lph. 1-8 in den abgefragten Anlagengruppen 1-5
- mind. 1 Referenz Fachplanung TGA mit Planungsanforderungen mind. HZ III
- mind. 1 Referenz Fachplanung TGA mit brutto BK in den Kostengruppen 400 in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro
Referenzen betreffend die Anlagengruppen 1-5 und 7 können sich auf dasselbe Objekt oder auf verschiedene Objekte beziehen. Es ist somit nicht erforderlich, dass alle Anlagengruppen kumuliert für ein Objekt beplant wurden.
Los 5:
- mind. 1 Referenz mit mind. erbrachter LPH 1-7 im Bereich Wärmeschutz/Energiebilanzierung
- mind. 1 Referenz mit mind. erbrachter LPH 1-7 im Bereich Schallschutz/Bauakustik
Los 6:
- mind. 1 Referenz (Leistungsinhalt gem. § 3 Abs. 2 BaustellV iVm Punkt 3.1. - RAB 30)
- mind. 1 Referenz (Leistungsinhalt gem. § 3 Abs. 3 BaustellV iVm Punkt 3.2 - RAB 30)
Berufsqualifikation gemäß §§ 75 Abs. 1 bis 3, 44 VgV
Es gilt das LVG LSA.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert von Los 1 bis Los 6 kann wegen der Unverbindlichkeit der HOAI nicht angegeben werden; deswegen werden je Los die anrechendbaren Kosten angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]536
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.