Erweiterung der Rahmenvereinbarung zu den neuen Kernkomponenten der DEHSt für das BEHG Referenznummer der Bekanntmachung: 157566, 16600/0/103
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.umweltbundesamt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Rahmenvereinbarung zu den neuen Kernkomponenten der DEHSt für das BEHG
Für die fristgerechte Durchführung der durch das BEHG bedingten Aufgaben muss die DEHSt die Entwicklung von neuen digitalen Einzelverfahren beauftragen.
Für die folgenden fünf Verfahren müssen digitale Online-Verfahren für die externe Datenerfassung und interne Bearbeitung beauftragt werden:
- Emissionsberichte gemäß § 7 Abs. 1 BEHG
- Überwachungspläne gemäß § 6 Abs. 1 BEHG
- Kompensation in Härtefällen gemäß § 11 Abs. 1 BEHG
- Kompensation für Anlagenbetreiber gemäß § 11 Abs. 2 BEHG
- Beihilfen zur Vermeidung von Carbon-Leakage gemäß § 11 Abs. 3 BEHG
Mit Start des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) müssen Inverkehrbringer von Brennstoffen in Deutschland ab 2021 für die Menge an CO2, die bei der Verbrennung der von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffe entsteht, Zertifikate im nEHS erwerben und abgeben. In den ersten fünf Jahren des nEHS müssen die Zertifikate gemäß BEHG § 10 zu festgelegten Preisen erworben werden, ab 2026 werden sie versteigert. Die Zertifikate müssen jährlich im nationalen Emissionshandelsregister vom Inverkehrbringer abgegeben und dort gemäß § 12 BEHG von der DEHSt gelöscht werden. Am 01.05.2021 hat die DEHSt bereits das nEHS-Register produktiv gesetzt. Inverkehrbringer bzw. Verantwortliche im Sinne des BEHG müssen sich dort registrieren und ein Compliance-Konto einrichten. Die Zertifikate müssen bei der für den Ver-kauf zuständigen Stelle (EEX) erworben und auf das Compliance-Konto übertragen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird es auch die Möglichkeit geben, Händlerkonten im nEHS-Register einzurichten.
Die fünf IT-Verfahren schlüsseln sich wie folgt auf:
Pro Tonne CO2-Äquivalent muss ein Zertifikat abgegeben werden. Zur Ermittlung der CO2-Äquivalente bzw. zur Berechnung der abzugebenden Menge an Zertifikaten müssen die Verant-wortlichen im BEHG auf Basis des § 17 BEHG bei der DEHSt zugehörige Daten in elektronischer Form einreichen. Hierfür sind Anwendungen für die Darstellung der Methodik der Emissionsermittlung (Überwachungspläne) sowie für den Bericht der auf dieser Basis ermittelten Emissionen (Emissionsberichte) erforderlich.
Zusätzlich müssen weitere elektronische Verfahren zur Umsetzung des Ausgleichs indirekter Belastungen gemäß § 11 BEHG durch die DEHSt zur Verfügung gestellt werden. Diese Vollzugsverfahren dienen zum einem dazu, Doppelbelastungen zu vermeiden, und zum anderen, bestimmten Personen und Unternehmen, die durch die erhöhten Brennstoffpreise über Gebühr belastet werden, Beihilfen zu gewähren.
Die Verfahren im nationalen Emissionshandel, die informationstechnisch umgesetzt werden müssen, entsprechen in den wesentlichen strukturellen Grundzügen denen des europäischen Emissionshandels (EU-EHS). Dazu kommt, dass die Verfahren zum Teil ineinandergreifen und ein Abgleich zwischen den Vollzügen im EU-EHS und nEHS notwendig ist, sodass es zur Ver-meidung vollzugstechnischer Komplikationen erforderlich ist, die neuen Verfahren des nEHS und die Verfahren des EU-EHS auf einer gemeinsamen Plattform mit den gleichen Komponenten umzusetzen. Anderenfalls entstünde ein hoher Aufwand insbesondere beim Datenabgleich zwischen zwei verschiedenen Datenbanken (bei unterschiedlichen Herstellern, schlimmsten-falls inkompatiblen Datenstrukturen) von im EU-EHS angerechneten Emissionen, die durch Ver-brennung von im BEHG erfassten Brennstoffen entstehen und somit ebenso der Berichtspflicht gemäß BEHG unterliegen.
Zwischen den Vollzügen des EU-EHS und dem nEHS bestehen komplexe inhaltliche Verknüpfungen. Zusätzlich zu den erläuterten Aufgabenstellungen des Datenabgleichs auf Seiten der Vollzugsbehörde müssen auch die digitalen Verfahren im EU-EHS ergänzt werden. Insbesonde-re müssen Betreiber des EU-EHS jährlich gemäß § 7 Abs. 5 BEHG ab 2022 Bestätigungen über Brennstoffe, die sie zu einem schon die Abrechnung der zugehörigen Emissionen im EU-EHS berücksichtigenden Preis von Inverkehrbringern erworben haben, diesen bestätigen und der DEHSt gegenüber nachweisen. Im Fall, dass EU-EHS-Betreiber Preise, die den Zertifikatserwerb im nEHS enthalten, bezahlt haben, können sie gemäß § 11 Abs. 2 BEHG eine Kompensation beantragen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die gestellten Anforderungen können in ihrer Gesamtheit nur von der Firma EWERK Digital GmbH erfüllt werden, die mit der Entwicklung der neuen Kernkomponenten beauftragt ist. Dies insbesondere, da
1. die Umsetzung der Aufgaben über zwei parallele Systeme aufgrund von gesetzlichen Umsetzungsfristen, der Anforderungen des eGovernmentgesetzes und des Onlinezugangsgesetzes nicht in Betracht kommt,
2. die Arbeit an einem Gesamtsystem aus naheliegenden, praktikablen Aspekten („zwei Auftragnehmer erstellen einen Quellcode“) und aus Gewährleistungsgründen nur durch einen Auftragnehmer erfolgen kann und
3. die hier gegenständlichen Entwicklungen in die vorhandenen Implementierungen der DEHSt-Plattform eingebracht werden müssen und die Expertise über die bislang erarbeiteten Detailkenntnisse und Systemspezifikationen bei anderen Auftragnehmern nicht vorhanden sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung der Rahmenvereinbarung zu den neuen Kernkomponenten der DEHSt für das BEHG
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B. Vorauszahlungen werden nicht gewährt. Abschlagszahlungen richten sich nach den Vorschriften des § 17 Nr. 2 VOL/B.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland