Erweiterung der Rahmenvereinbarung zu den neuen Kernkomponenten der DEHSt für das BEHG Referenznummer der Bekanntmachung: 157566, 16600/0/103

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.umweltbundesamt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung der Rahmenvereinbarung zu den neuen Kernkomponenten der DEHSt für das BEHG

Referenznummer der Bekanntmachung: 157566, 16600/0/103
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die fristgerechte Durchführung der durch das BEHG bedingten Aufgaben muss die DEHSt die Entwicklung von neuen digitalen Einzelverfahren beauftragen.

Für die folgenden fünf Verfahren müssen digitale Online-Verfahren für die externe Datenerfassung und interne Bearbeitung beauftragt werden:

- Emissionsberichte gemäß § 7 Abs. 1 BEHG

- Überwachungspläne gemäß § 6 Abs. 1 BEHG

- Kompensation in Härtefällen gemäß § 11 Abs. 1 BEHG

- Kompensation für Anlagenbetreiber gemäß § 11 Abs. 2 BEHG

- Beihilfen zur Vermeidung von Carbon-Leakage gemäß § 11 Abs. 3 BEHG

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit Start des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) müssen Inverkehrbringer von Brennstoffen in Deutschland ab 2021 für die Menge an CO2, die bei der Verbrennung der von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffe entsteht, Zertifikate im nEHS erwerben und abgeben. In den ersten fünf Jahren des nEHS müssen die Zertifikate gemäß BEHG § 10 zu festgelegten Preisen erworben werden, ab 2026 werden sie versteigert. Die Zertifikate müssen jährlich im nationalen Emissionshandelsregister vom Inverkehrbringer abgegeben und dort gemäß § 12 BEHG von der DEHSt gelöscht werden. Am 01.05.2021 hat die DEHSt bereits das nEHS-Register produktiv gesetzt. Inverkehrbringer bzw. Verantwortliche im Sinne des BEHG müssen sich dort registrieren und ein Compliance-Konto einrichten. Die Zertifikate müssen bei der für den Ver-kauf zuständigen Stelle (EEX) erworben und auf das Compliance-Konto übertragen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird es auch die Möglichkeit geben, Händlerkonten im nEHS-Register einzurichten.

Die fünf IT-Verfahren schlüsseln sich wie folgt auf:

Pro Tonne CO2-Äquivalent muss ein Zertifikat abgegeben werden. Zur Ermittlung der CO2-Äquivalente bzw. zur Berechnung der abzugebenden Menge an Zertifikaten müssen die Verant-wortlichen im BEHG auf Basis des § 17 BEHG bei der DEHSt zugehörige Daten in elektronischer Form einreichen. Hierfür sind Anwendungen für die Darstellung der Methodik der Emissionsermittlung (Überwachungspläne) sowie für den Bericht der auf dieser Basis ermittelten Emissionen (Emissionsberichte) erforderlich.

Zusätzlich müssen weitere elektronische Verfahren zur Umsetzung des Ausgleichs indirekter Belastungen gemäß § 11 BEHG durch die DEHSt zur Verfügung gestellt werden. Diese Vollzugsverfahren dienen zum einem dazu, Doppelbelastungen zu vermeiden, und zum anderen, bestimmten Personen und Unternehmen, die durch die erhöhten Brennstoffpreise über Gebühr belastet werden, Beihilfen zu gewähren.

Die Verfahren im nationalen Emissionshandel, die informationstechnisch umgesetzt werden müssen, entsprechen in den wesentlichen strukturellen Grundzügen denen des europäischen Emissionshandels (EU-EHS). Dazu kommt, dass die Verfahren zum Teil ineinandergreifen und ein Abgleich zwischen den Vollzügen im EU-EHS und nEHS notwendig ist, sodass es zur Ver-meidung vollzugstechnischer Komplikationen erforderlich ist, die neuen Verfahren des nEHS und die Verfahren des EU-EHS auf einer gemeinsamen Plattform mit den gleichen Komponenten umzusetzen. Anderenfalls entstünde ein hoher Aufwand insbesondere beim Datenabgleich zwischen zwei verschiedenen Datenbanken (bei unterschiedlichen Herstellern, schlimmsten-falls inkompatiblen Datenstrukturen) von im EU-EHS angerechneten Emissionen, die durch Ver-brennung von im BEHG erfassten Brennstoffen entstehen und somit ebenso der Berichtspflicht gemäß BEHG unterliegen.

Zwischen den Vollzügen des EU-EHS und dem nEHS bestehen komplexe inhaltliche Verknüpfungen. Zusätzlich zu den erläuterten Aufgabenstellungen des Datenabgleichs auf Seiten der Vollzugsbehörde müssen auch die digitalen Verfahren im EU-EHS ergänzt werden. Insbesonde-re müssen Betreiber des EU-EHS jährlich gemäß § 7 Abs. 5 BEHG ab 2022 Bestätigungen über Brennstoffe, die sie zu einem schon die Abrechnung der zugehörigen Emissionen im EU-EHS berücksichtigenden Preis von Inverkehrbringern erworben haben, diesen bestätigen und der DEHSt gegenüber nachweisen. Im Fall, dass EU-EHS-Betreiber Preise, die den Zertifikatserwerb im nEHS enthalten, bezahlt haben, können sie gemäß § 11 Abs. 2 BEHG eine Kompensation beantragen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die gestellten Anforderungen können in ihrer Gesamtheit nur von der Firma EWERK Digital GmbH erfüllt werden, die mit der Entwicklung der neuen Kernkomponenten beauftragt ist. Dies insbesondere, da

1. die Umsetzung der Aufgaben über zwei parallele Systeme aufgrund von gesetzlichen Umsetzungsfristen, der Anforderungen des eGovernmentgesetzes und des Onlinezugangsgesetzes nicht in Betracht kommt,

2. die Arbeit an einem Gesamtsystem aus naheliegenden, praktikablen Aspekten („zwei Auftragnehmer erstellen einen Quellcode“) und aus Gewährleistungsgründen nur durch einen Auftragnehmer erfolgen kann und

3. die hier gegenständlichen Entwicklungen in die vorhandenen Implementierungen der DEHSt-Plattform eingebracht werden müssen und die Expertise über die bislang erarbeiteten Detailkenntnisse und Systemspezifikationen bei anderen Auftragnehmern nicht vorhanden sind.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 157566, 16600/0/103
Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung der Rahmenvereinbarung zu den neuen Kernkomponenten der DEHSt für das BEHG

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
13/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es gelten die Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B. Vorauszahlungen werden nicht gewährt. Abschlagszahlungen richten sich nach den Vorschriften des § 17 Nr. 2 VOL/B.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2021