Reinigungsleistungen in Gebäuden der Stadt Aken (Elbe) Referenznummer der Bekanntmachung: DL 01/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aken
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06385
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aken.de
Adresse des Beschafferprofils: www.evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen in Gebäuden der Stadt Aken (Elbe)
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in Gebäuden der Stadt Aken
Unterhalts- und Grundreinigung in Gebäuden der Stadt Aken (Elbe)
Aken (Elbe), DE
Nolopp-Schule (1.699,00 m²), Nolopp Schule Hort (379,83 m²), Kindertagesstätte Pittiplatsch (601,35 m²), Kindertagesstätte Borstel Villa (574,50 m²)+ Flachbau (331,50 m²)+ Neubau Haus II (756,17 m²), Rathaus (668,75 m²), Verwaltung Bärstraße (686,17 m²), Bibliothek (136,25 m²), Feuerwehr (341,79 m²), Berliner Hof Turnhalle (579,27 m²), Verwaltung „Volksbad“ (175,50 m²), Heimatmuseum (194,00 m²), Schützenhaus (597,90 m²), Bauhof (46,20 m²), Kirche (24,28 m²)
Der Auftraggeber kann den Auftrag optional um 12 Monate verlängern.
Auftragsverlängerung
Glasreinigung in Gebäuden der Stadt Aken (Elbe)
Aken (Elbe), DE
Nolopp-Schule und Hort (306,95 m²), Kindertagesstätte Pittiplatsch (80,00 m²), Kindertagesstätte Borstel Villa (259,00 m²)+ Neubau Haus II (346,96 m²), Rathaus (75,00 m²), Verwaltung Bärstraße (71,00 m²), Bibliothek (15,00 m²), Feuerwehr (42,00 m²), Berliner Hof Turnhalle (13,60 m²), Verwaltung „Volksbad“ (40,90 m²), Heimatmuseum (47,00 m²), Schützenhaus (54,00 m²)
Der Auftraggeber kann den Auftrag optional um 12 Monate verlängern.
Auftragsverlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100% entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Die unter III.1.2 Nr. 1 bis 9 und 11 geforderten Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die unter III.1.2 Nr. 10, 12 und unter III.1.3 Nr. 1 bis 3 geforderten Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dass für die Eignungserbringung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis 10 keine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
7. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/sind.
8. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten odereiner Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/sind.
9. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB,§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/sind.
10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt (folgende Mindestsummen müssen bis spätestens2 Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden:
Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) [Betrag gelöscht] EUR, Obhut-und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schlüsselverlustrisiko [Betrag gelöscht] EUR).
11. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.
12. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). III.1.2).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1 genannten Bedingungen.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Los 1 bis 4: Unterhalts- und Grundreinigung, Los 5-9: Glasreinigung) mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1)
2. Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren(§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8)
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10);
Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§47VgV Abs. 4).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1 genannten Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
GB Allg. Verwaltung u. Ordnung, Stadt Aken
Das Öffnungsverfahren ist nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind in elektronischer Form zum Preis von 0,00 € mit kostenpflichtigen Zugang unter www.evergabe.de abrufbar. Weitere Inforationen zum Bezug der Vergabeunterlagen im Internet unter www.evergabe.de und den dort angegebenen Bedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) in der Fassung vom17.02.2016 Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise:"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.[...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit [...]"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de