Dienstleistungsrahmenvertrag für die Betreuung der TK-Anlagen im Regierungsverbund Magdeburg (Regierungsverbundanlagen) Referenznummer der Bekanntmachung: GS 141 OV 02/2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-Finanzamt/Finanzamt-magdeburg/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungsrahmenvertrag für die Betreuung der TK-Anlagen im Regierungsverbund Magdeburg (Regierungsverbundanlagen)

Referenznummer der Bekanntmachung: GS 141 OV 02/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64000000 Post- und Fernmeldedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dienstleistungsrahmenvertrag für die Betreuung der TK-Anlagen im Regierungsverbund Magdeburg (Regierungsverbundanlagen)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000 Fernmeldedienste
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
64213000 Gemeinsame Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen
64214000 Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines rahmenvertraglichen Dienstleistungsvertrages für Betreuung der TK-Anlagen im Regierungsverbund Magdeburg (Regierungsverbundanlagen).

1. Betreuungs- und Serviceleistungen

a) Die folgenden Leistungen umfassen die Betreuung der TK-Anlagen im Regierungsverbund Magdeburg (Regierungsverbundanlagen):

- Termingerechte Betreuung eines Netzwerkes aus 17 TK-Anlagen OpenScape 4000 V10 mit ca. 5.000 Port´s

- Umzüge der Teilnehmer im Netzwerk in Netzwerkebene 4 - auch TK-Anlagen (übergreifend; LCR Administration im TK-Verbund)

- Administration und Anschaltung von Fernmeldesondereinrichtungen (Türsprechstellen/ Schrankenanlagen)

- Administration/Einrichtung folgender Servertechnik inkl. Überwachung der eingerichteten zyklischen Datensicherung (z. B. OpenScape DLS V10, OpenScape Xpressions, OpenScape Concierge, OpenScape FM V10, OpenScape UC, Hipathmanager V10, OpenScape 4000 V10, Hipath Cordless V8,

- Überwachung der TK-Anlagen und deren Server auf Verfügbarkeit und Eingrenzung von Störungen

- Unterstützung bei der Störungsbeseitigung in Verbindung mit Lieferanten und Wartungspartnern der TK-Anlagen (aktuell Wartungsvertrag mit der Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG, GER UCC SAL PH, Torgauer Straße 231-233, 04347 Leipzig (Unify))

- Erfassung und Eingrenzung von Störungen an Leitungen (Amtsleitungen und Verbindungsleitungen des Anlagenverbundes)

- Unterstützung der Leitungs-Provider (MDCC, Telekom) bei der Fehleranalyse und Fehlerbeseitigung an den Leitungen (Amtsleitungen und Verbindungsleitungen des Anlagenverbundes)

- Einpflegen der aus den eingehenden Aufträge (Einrichtung/Umzug/Löschung) ergebenen Teilnehmerdaten in die TK-Anlage.

- Können Störungen nicht selbstständig beseitigt werden oder ist eine Beauftragung Dritter (z.B. Unify, Telekom, MDCC) notwendig, sind diese unverzüglich an den verantwortlichen Mitarbeiter des Auftraggebers inklusive der erstellten Fehleranalyse zu melden (per Mail und Ankündigung per Telefon).

- Größere Ausfälle (z. B. Ausfall eines Servers, Ausfall / Nichterreichbarkeit einer TK-Anlage) sind unverzüglich an den verantwortlichen Mitarbeiter des Auftraggebers, und bei Nichterreichbarkeit auch direkt beim Second Level zu melden.

b) Für die Absicherungen der Leistungen gemäß lit. a) ist der arbeitstägliche Einsatz von zwei ausgebildeten Technikern vor Ort durch den Auftragnehmer unter Beachtung der Ziffer 5.11. der Leistungsbeschreibung sicherzustellen.

c) Der Auftraggeber schätzt, dass ca. 700 Stunden/Quartal der Gesamtleistungsstunden gemäß Ziffer 5.2. der Leistungsbeschreibung auf die Betreuungs- und Serviceleistungen entfallen.

d) Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf der unter lit. c) genannten Stunden.

2. technische und organisatorische Unterstützung

a) Der Auftragnehmer unterstützt die Abrufberechtigten bei Bedarf über die notwendigen Änderungen an der Technik und den Leitungen (z. B. Technologie, Kapazität).

b) Die technische und organisatorische Unterstützung beinhaltet zusätzlich die Unterstützung bei der Migration der Abrufberechtigten und deren Anschlüsse von der Regierungsverbundanlage auf ITN_XT (z. B. Auszug der Teilnehmerdaten (User Daten Template UDT), Begleitung Datenaufnahme bei Ortsbegehung, Hinweise auf Besonderheiten).

c) Der Auftragnehmer hat die Aufsicht und begleitet externe Personen in den Räumlichkeiten der FMHZ (z. B. Leitungsprovider, IT-Fachfirmen, AöR DATAPORT, Unify, Mitarbeiter des Landes).

d) Die Räumlichkeiten und die erforderlichen technischen Hilfsmittel (Ersatzteile, Klein- und Verbrauchsmaterial) - soweit erforderlich - werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Dazu ist eine rechtzeitige Anmeldung der benötigten Mittel (inkl. Begründung zur Notwendigkeit) beim Auftraggeber erforderlich.

e) Der Auftraggeber schätzt, dass ca. 200 Stunden der Gesamtleistungsstunden gemäß Ziffer 5.2. der Leistungsbeschreibung auf die technische und organisatorische Unterstützung entfallen.

f) Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf der unter lit. e) genannten Stunden.

3. Zusatzleistungen

a) Die folgenden Arbeiten können durch die Abrufberechtigten zusätzlich beauftragt werden:

- Durchführung von kleinen Montagearbeiten an TK-Anlagen, Anschlüssen und Endgeräten

- Aus- und Anschaltung von TK-Anlagen bei Arbeiten an der Stromversorgung etc.

- Rückbau von nicht mehr benötigten TK-Anlagen (HW)

- Fehlersuche und Durchschaltung von Anschlüssen und Leitungen (z. B. Fahrstuhltelefone, Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Feuermeldeanlagen, Zeiterfassungsterminals, Sprechanlagen, Zutrittssysteme)

b) Vor der Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Ortsbesichtigung durchzuführen.

c) Im Rahmen dieser Besichtigung bestimmt der Auftragnehmer den zu kalkulierenden Zeit- und Materialaufwand sowie die dazugehörigen Nebenkosten unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten.

d) Der Auftragnehmer erstellt in der vom Auftraggeber genannten Frist ein entsprechendes auf den tatsächlichen Aufwand abgestimmtes und detailliertes Angebot (inklusive Abtransport und die fachgerechte Entsorgung).

e) Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot bezüglich der Wirtschaftlichkeit überprüfen zu lassen.

f) Der Auftragnehmer hat bei der Personalauswahl für die Zusatzleistungen die Ziffern 5.14. und 10.4. der Leistungsbeschreibung zu beachten.

g) Der Auftraggeber schätzt, dass ca. zehn Stunden je Quartal für die Zusatzleistungen zu erbringen sind.

h) Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf der unter lit. a) genannten Leistungen und der unter lit. g) genannten Stunden.

4. Rufbereitschaft

a) Es sind ein- bis dreimal im Jahr Rufbereitschaften (inklusive zusätzlicher Überwachung) nach Aufforderung des Auftraggebers für besondere Anlässe (z. B. Wahlsonntage, Konferenzen) außerhalb der regulären Servicezeiten sicherzustellen.

b) Die Mitteilung über den Termin und den geschätzten zeitlichen Umfang der Rufbereitschaft erfolgt durch den Auftraggeber so rechtzeitig, dass sich der Auftragnehmer darauf einstellen kann.

c) Im Rahmen der Rufbereitschaft können die Leistungen gemäß der Ziffern 5.3. und 5.5. der Leistungsbeschreibung erforderlich werden.

d) Die Zurverfügungstellung der Rufbereitschaft - ohne eine Leistung zu erbringen - ist mit einer Stundenpauschale abrechenbar.

e) Der Leistungs- und Zeitaufwand bestimmt sich nach dem Bedarf des Auftraggebers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 109-287179
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: GS 141 OV 02/2021
Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungsrahmenvertrag für die Betreuung der TK-Anlagen im Regierungsverbund Magdeburg (Regierungsverbundanlagen)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www. evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de.

2. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.

3. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 05.07.2021, 12:00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.

4. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über https://www.evergabe-online.de. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.

5. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich.

6. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" werden diese Anforderungen erfüllt.

7. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 - Angebotsaufforderung.

8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

9. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1) und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden.

10. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

11. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.

12. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.

13. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.

14. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt (vgl. Ziffer III.1.1.). Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3.) zu 6. und 7. - Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.

15. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote - je Los - behält sich die Beschaffungsstelle die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 12.1.) .

16. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV). Es gilt deutsches Recht.

17. Die Beschaffungsstelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 134 GWB hin.

18. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg informieren.

19. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/09/2021