Erneuerung/ Ausbau der Netzinfrastruktur und WLAN Referenznummer der Bekanntmachung: BE-2021-404
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burg-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung/ Ausbau der Netzinfrastruktur und WLAN
Erneuerung/ Ausbau Netzinfrastruktur und WLAN
Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Neuwerk 7
06108 Halle (Saale)
Erneuerung/ Ausbau der Netzinfrastruktur und WLAN
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem
das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise
zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch
entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung,
durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2).
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren
nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden,
werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren
Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100% entsprechen
und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die
Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten
Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/
Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der
Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur
Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen
einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Die unter III.1.2 Nr. 1 bis 9 und 11 geforderten
Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die unter III.1.2 Nr. 10, 12 und unter III.1.3 Nr. 1 bis 3
geforderten Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied
einer Bietergemeinschaft, dass für die Eignungserbringung im
jeweiligen Punkt vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen
abzugeben:
1. dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis
10 keine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist.
2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
nachgekommen ist.
3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über
das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden
ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht
im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten
nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, im
Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens
infrage gestellt wird.
6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken.
7. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder
Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes
nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz
2 Nummer 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von
wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/sind.
8. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder
Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes
nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten odereiner Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/
sind.
9. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder
Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes
nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1
oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB,§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr.
1, 1b oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu
einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit
einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/
sind.
10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt
(folgende Mindestsummen müssen bis spätestens 2 Wochen
nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit
des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1 000 000
EUR, Obhut-und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR,
Schlüsselverlustrisiko [Betrag gelöscht] EUR und der
Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz).
11. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen
Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter
Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.
12. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch
entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48
VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47
VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des
Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt,
zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten
Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch
die entsprechenden Nachweise zum Beleg der
Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen
Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot
einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer
Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). III.1.2).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die
unter III.1.1 genannten Bedingungen.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
3 vergleichbare Referenzprojekte aus den vergangenen zwei Jahren mit
folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber,
Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns,
Ansprechpartner mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1); Zertifikat ISO 9001; Zertifikat ISO 27001; Angaben über die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei
Jahren(§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8); Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46
VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung
der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie
die unter Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten
Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer
anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47
VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. §
47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des
Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt,
zusammen mit dem Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung
des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum
Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den
Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem
Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer
Bietergemeinschaft (§47VgV Abs. 4).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die
unter III.1.1 genannten Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang unter dem unter "I.3 Kommunikation" angegebenen Link zur Verfügung. Tragen Sie hier die in dieser EU-Auftragsbekanntmachung unter II.1.1) genannte Referenznummer der Bekanntmachung ein. Der Bieter hat sich über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu informieren.
Nachforderungen auf Grund mangelnder Ortskenntnis sind nicht zulässig.
2.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB, Abs. 3).