Erneuerung/ Ausbau der Netzinfrastruktur und WLAN Referenznummer der Bekanntmachung: BE-2021-404

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burg-halle.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17ac2d46757-7294849df99fb47c
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung/ Ausbau der Netzinfrastruktur und WLAN

Referenznummer der Bekanntmachung: BE-2021-404
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erneuerung/ Ausbau Netzinfrastruktur und WLAN

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle

Neuwerk 7

06108 Halle (Saale)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erneuerung/ Ausbau der Netzinfrastruktur und WLAN

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 18/11/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:

1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder

Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem

das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise

zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch

entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung,

durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2).

Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren

nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen

Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden,

werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren

Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100% entsprechen

und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die

Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten

Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/

Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der

Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur

Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen

einzureichen.

Bietergemeinschaften:

Die unter III.1.2 Nr. 1 bis 9 und 11 geforderten

Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer

Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot einzureichen.

Die unter III.1.2 Nr. 10, 12 und unter III.1.3 Nr. 1 bis 3

geforderten Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied

einer Bietergemeinschaft, dass für die Eignungserbringung im

jeweiligen Punkt vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen

abzugeben:

1. dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis

10 keine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem

Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder

gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des

Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt

worden ist.

2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung

von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

nachgekommen ist.

3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher

Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder

arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über

das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder

ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden

ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels

Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht

im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit

eingestellt hat.

5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten

nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, im

Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung

begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens

infrage gestellt wird.

6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen

Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,

Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken

oder bewirken.

7. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder

Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes

nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz

2 Nummer 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von

wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/sind.

8. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder

Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes

nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer

Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten odereiner Geldstrafe

von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/

sind.

9. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder

Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes

nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1

oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB,§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr.

1, 1b oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu

einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer

Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit

einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/

sind.

10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt

(folgende Mindestsummen müssen bis spätestens 2 Wochen

nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit

des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1 000 000

EUR, Obhut-und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR,

Schlüsselverlustrisiko [Betrag gelöscht] EUR und der

Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz).

11. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen

Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter

Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.

12. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3

abgeschlossenen Geschäftsjahre

Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch

entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48

VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV)

Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47

VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des

Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt,

zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten

Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch

die entsprechenden Nachweise zum Beleg der

Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen

Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot

einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer

Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). III.1.2).

Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische

Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die

unter III.1.1 genannten Bedingungen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:

3 vergleichbare Referenzprojekte aus den vergangenen zwei Jahren mit

folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber,

Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns,

Ansprechpartner mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1); Zertifikat ISO 9001; Zertifikat ISO 27001; Angaben über die durchschnittliche jährliche

Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei

Jahren(§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8); Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46

VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung

der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie

die unter Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten

Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer

anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47

VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. §

47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des

Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt,

zusammen mit dem Angebot vorlegen.

Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung

des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum

Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den

Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem

Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer

Bietergemeinschaft (§47VgV Abs. 4).

Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische

Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die

unter III.1.1 genannten Bedingungen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/10/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/10/2021
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang unter dem unter "I.3 Kommunikation" angegebenen Link zur Verfügung. Tragen Sie hier die in dieser EU-Auftragsbekanntmachung unter II.1.1) genannte Referenznummer der Bekanntmachung ein. Der Bieter hat sich über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu informieren.

Nachforderungen auf Grund mangelnder Ortskenntnis sind nicht zulässig.

2.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB, Abs. 3).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/09/2021