Knoten Magdeburg, 2. Ausbaustufe, PFA 61.12, Neubau EÜ Ernst- Reuter-Allee
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten Magdeburg, 2. Ausbaustufe, PFA 61.12, Neubau EÜ Ernst- Reuter-Allee
Knoten Magdeburg, 2. Ausbaustufe, PFA 61.12, Neubau EÜ Ernst- Reuter-Allee
Magdeburg
Fachlos 1 - Eisenbahnüberführung, Stützwände, Unterfangungen ; Erneuerung der vorhandenen Stahlüberbauten durch Spannbetonfertigteile im Verbundrahmen für 12 Gleise und 3 Bahnsteige einschließlich zugehöriger Stützwände und Unterfangungen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Knoten Magdeburg, 2. Ausbaustufe, PFA 61.12, Neubau EÜ Ernst- Reuter-Allee
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Magdeburg
Anpassung Lückenschluss Stützwand 05-BW01
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Anpassung Lückenschluss Stützwand 05-BW01
Mit dem Verschub der Kabelhilfsbrücke neben dem Gleis 13 musste auf dem Lückenschluss zwischen der neu herzustellenden Stützwand 05 (SÜD) und dem EÜ BW 01 das Geländer inklusive Gesims rückgebaut werden. Direkt am EÜ BW 01 erfolgte aufgrund schlechter Bausubstanz ein ungewollter Ausbruch aus der Bestandsstüzwand 05. Aus den zuvor genannten Gründen, ist der Bereich (ungewollter Ausbruch, Gesims, Geländer) neu zu beplanen und herzustellen (Stützwandergänzung, Verklinkerung, Geländer, Erdungsanschlüsse). Die Herstellung der Hauptbauteile bleibt unverändert.