Grünflächenpflege, Straßenreinigung und Winterdienst an der Hochschule Magdeburg - Stendal, Standort Stendal Referenznummer der Bekanntmachung: HS-MS-A-051-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hs-magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünflächenpflege, Straßenreinigung und Winterdienst an der Hochschule Magdeburg - Stendal, Standort Stendal
Grünflächenpflege, Straßenreinigung und Winterdienst an der
Hochschule Magdeburg - Stendal, Standort Stendal
Hochschule Magdeburg-Stendal
Campus Stendal
Osterburger Straße 25
39576 Stendal
Der gesamte Auftrag wird für einen Zeitraum von zwei Jahren,
d. h. vom 01.12.2021 bis 30.11.2023 vergeben. Es besteht die
Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre,
längstens bis 30.11.2025.
Die Leistungen "Grünflächenpflege, Straßenreinigung und
Winterdienst" werden als Paket ausgeschrieben.
Die Pflegearbeiten werden als Entwicklungs- und
Unterhaltungsarbeiten ausgeschrieben. Es gilt die DIN 18919.
Es handelt sich einerseits um öffentliche Bereiche in der Straße der Demokratie, andererseits um das geschlossene
Campusgelände bzw. Sportareal, welches in Anlage 2 flächenmäßig dargestellt ist.
Die Flächen G 12, G 19 und 113 qm von G 7 der Anlage 1 und die Flächen V 7 und V 13 der Anlage 2 (Terrasse Mensa und
Wendehammer Anlieferung) gehören zur Mensa und sind im Besitz des Studentenwerkes Magdeburg. Für alle erbrachten
Leistungen auf diesen Flächen ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen, damit die Hochschule diese dem Studentenwerk
sofort zur Erstattung einreichen kann. In Anlage 4 ist die genaue Grenzfestlegung der Mensa dargestellt.
Gruppe 1 Pflege der Pflanzflächen - 4.322,0 m²
Gruppe 1.2 Sichtkontrolle
Gruppe 1.3 Pflege-, Entwicklungs- und Verkehrssicherungsschnitt - 5.370,8 m²
Gruppe 1.4 Düngen der Pflanzflächen - 4.597,0 m²
Gruppe 1.5 Düngen Blumenband und Staudenbeet - 475,0 m² (G 15, G 39, G 49)
Gruppe 1.6 Wässern der Pflanzflächen - 4.322,0 m²
Gruppe 1.7 Heckenschnitt, (Anlage 1 / G 17) - 1.249 m²
Gruppe 1.8 Pflanzleistungen
Gruppe 2 Rasenflächen: Die Rasenflächen sind als Gebrauchsrasenflächen angelegt. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen
Gruppe 2.1 Säubern der Rasenflächen - 50.827,80 m²
Gruppe 2.2 Rasenschnitt, 50.827,80 m² (Anlage 1 / G 1 - G 12, G 17, G 25, G 39 - G 49)
Gruppe 2.3 Vertikutieren -eventual-
Gruppe 2.4 Nach-Saat - Reparaturen
Gruppe 2.5 Kunstrasenfußballplatz - 1.197 m² (Anlage 1 / G 16)
Gruppe 3 Traufstreifen
Gruppe 4 Mulchen - Eventual-
Gruppe 5 Bäume: Es gilt die Anwendung des Regelwerkes ZTV (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) - Baumpflege der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) - für die Baumpflege als vereinbart. Auf dem Gelände der Hochschule befinden sich alte Bäume und Bäume, die im Nutzungszeitraum der Hochschule nachgepflanzt wurden. Um eine möglichst genaue Einteilung der Bäume vornehmen zu können, gilt die Festlegung, dass Bäume mit einem Stammumfang bis 30 cm in der Regel als Jungbäume bezeichnet werden. Diese Bäume sind innerhalb der letzten 20 Jahre gepflanzt worden.
Gruppe 5.1 Pflege der Neuanpflanzungen - Jungbäume
Gruppe 5.2 Baumaltbestand
Gruppe 5.3 Baumkontrolle u. Übertragung der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Gruppe 5.4 Pflanzleistungen Bäume
Gruppe 6 Straßenreinigung - Öffentlicher Bereich der Straße der Demokratie - 1.640 m²: Die Reinigung hat mit, für die einzelnen Straßenbeläge geeigneten Maschinen und Geräten, zu erfolgen. Das Granit - Naturkleinsteinpflaster ist nicht mit einer Kehrmaschine zu reinigen, da hierbei das Steinmehl aus den Fugen entfernt wird. Die aktuell gültige Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Stendal ist anzuwenden und einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Pflichten des Grundstückeigentümers aus der Satzung über die Straßenreinigung der Hansestadt Stendal und haftet bei festgestellten Ordnungswidrigkeiten.
Gruppe 7 Straßen- und Wegereinigung - Campusgelände - 16.508,10 m²
(Anlage 2 / V 1 - V 51): Bestandteil der Ausschreibung sind sämtliche Straßen, Wege und Plätze, Hauseingänge, Treppen, Stufen und Podeste incl. Abtritt-Roste des Campusgeländes. Die Reinigung hat mit, für die einzelnen Straßenbeläge geeigneten, Maschinen und Geräten zu erfolgen. Die Fallschutzflächen des Sportparcours sind behutsam zu behandeln und nicht mit
maschineller Technik zu reinigen. Die Straßen- und Wegereinigung umfasst das Beseitigen von Schmutz, Kehricht, Laub, Schlamm, Abfällen, sonstigem Unrat, Gras und Unkraut; nachfolgend Abfälle genannt, auf ihrer gesamten Breite, d.h. incl. Gosse, Bordsteine und Gehwegeinfassungen. Die Abfälle sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich und fachgerecht zu entsorgen.
Gruppe 7.6 Zusätzliche Grobmüllbeseitigung nach Veranstaltungen auf dem Campusgelände
Gruppe 7.7 Leerung von Abfallbehältern und Auffüllen der Hundetoiletten
Gruppe 7.8 Grobmüllbeseitigung Beachvolleyballplatz - 403,3 m² (Anlage 1 / V51)
Gruppe 7.9 Herbstlaub-Beseitigung
Gruppe 8 Pflege der Beachvolleyballanlage - 403 m² (Anlage 2 / V 51)
Gruppe 9 Grobmüllbeseitigung Campusgelände - 16.508,10 m² ( Anlage 2 / V 1-51): Die Beseitigung von Grobmüll umfasst das Entfernen von Steinen größer 3 cm, Papier, Dosen, Zigarettenkippen u. ä. Unrat auf den oben beschriebenen Flächen. Die Leistung ist einmal wöchentlich zu erbringen.
Gruppe 10 Winterdienst - öffentlicher Bereich Straße der Demokratie - 1.640 m²
Der Winterdienst umfasst die Räumung von Schnee und bei Winterglätte das Bestreuen der Gehwege in der Zeit von 6:00 - 20:00 Uhr. Es dürfen nur abstumpfende Streustoffe verwendet werden. Streusalz ist nur in Ausnahmesituationen anzuwenden, wenn der Einsatz aller anderen Verfahren/ Stoffe zeitnah wirkungslos bleibt. Nach Veränderung der Wetterlage sind das Entfernen des ausgebrachten Streugutes und das Entsorgen
umgehend zu realisieren. Der Abfluss des Schmelzwassers ist zu gewährleisten. Die
Streustoffe sind vom Auftragnehmer mitzubringen und in die Preiskalkulation
einzubeziehen.
Gruppe 11 Winterdienst - Campusgelände bzw. Sportareal 14.713,6 m²: Alle Straßen und Wege zu den Hauseingängen den Parkplätzen und Fahrradstellplätzen sind ständig freizuhalten und sofort nach Einsetzen des Schneefalls zu beräumen, bei Glättebildung unverzüglich abzustumpfen und nach geänderter Wetterlage umgehend vom ausgebrachten Streugut zu befreien.
Gruppe 12 Stundenlohnarbeiten
Die nachfolgend ausgeschriebenen Leistungen werden für den
Zeitraum 01.12.2021 bis 30.11.2023 vergeben. Die Option auf
eine Verlängerung um weitere zwei Jahre, längstens bis zum
30.11.2025, besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten): - Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA), - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA), - Erklärung zur
Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA), - Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (LVG LSA); - Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA)
b) Bewerbererklärung gem. RdErl MW 21.11.2008 - 41-3257/03 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten);
c) Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die
innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV), im Amtlichen Verzeichnis
Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) und im PQ VOL
erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die
sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die
Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten
Erklärungen und Nachweise.;
d) Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung.;
e) Der AG behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungs-summen je Schadensfall:
- für Personenschäden: 5.000.000,00 €
- für Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000,00 €
oder
eine Erklärung des Versicherers (im Original), dass im Falle der Zuschlagserteilung die o. a. Deckungssummen zur Verfügung stehen & der Versicherungsvertrag entsprechend angepasst wird (die elektronische Abgabe ist zulässig).
a) Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
b) Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung - mind. ausgebildeter Meister im
Gartenbau oder aber mit vergleichbarer Qualifikation sowie namentliche Benennung
c) Nachweis über eine entsprechende Qualifikation als Zertifizierter Baumkontrolleur
d) Darstellung der zum Einsatz kommenden Technik (Typ, Anzahl) sowie eine Aussage zu der Anzahl der Personen, die zum Einsatz kommen einschließlich deren Qualifikation
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaftbauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift/
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1.der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaftbauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift/