Maßnahmen zur Verringerung des Stoffeintrages in den Schäfergraben bei Westeregeln - Pilotprojekt zur strukturellen Aufwertung des Wasserkörpers und zur Schadstoffentlastung Referenznummer der Bekanntmachung: 67226_eV-LAF_007-21_8002 WRRL

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.laf.sachsen-anhalt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Altlastensanierung i.S.v. Artikel 1 § 4 Absatz 3 URaG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Maßnahmen zur Verringerung des Stoffeintrages in den Schäfergraben bei Westeregeln - Pilotprojekt zur strukturellen Aufwertung des Wasserkörpers und zur Schadstoffentlastung

Referenznummer der Bekanntmachung: 67226_eV-LAF_007-21_8002 WRRL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erbringung von konzeptionellen Leistungen und Planungsleistungen bis zur Ebene einer Vorplanung für Maßnahmen zur Schadstoffminimierung und Verringerung des Eintrages von Schadstoffen in den Schäfergraben und für dessen strukturelle Aufwertung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Hauptort der Ausführung:

39448 Westeregeln, Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erbringung von konzeptionellen Leistungen und Planungsleistungen bis zur Ebene einer Vorplanung für Maßnahmen zur Schadstoffminimierung und Verringerung des Eintrages von Schadstoffen in den Schäfergraben und für dessen strukturelle Aufwertung bei Westeregeln.

Es handelt sich hierbei entsprechend des so genannten LAWA-BLANO Katalog (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser, Kleingruppe „Fortschreibung LAWA Maßnahmenkatalog“: Anhang B - LAWA-BLANO Maßnahmenkatalog [WRRL, HWRMRL, MSRL], LAWA-Arbeitsprogramm Flussgebietsbewirtschaftung, Stand 03. Juni 2020) um Maßnahmen nach Nr. 25/36 des Katalogs (Maßnahmen zur Reduzierung diffuser Stoffeinträge aus Altlasten und Altstandorten und aus anderen diffusen Quellen) sowie um Maßnahmen nach Nr. 72 in Verbindung mit den Maßnahmen nach Nr. 70/71 bzw. 73/74 des Katalogs (Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- und Sohlgestaltung).

Mit dem Pilotprojekt Schäfergraben ist vorgesehen, die Aspekte und Aufgaben

- Schadstoffentfrachtung und Entwicklung eines Vorbehandlungs- und Entsorgungskonzeptes für Sediment,

- Teilentnahme von Böden inklusive Entsorgungskonzept und Rekontaminationsschutz,

- Gestaltungsprinzipien der Flussaue

in einem ausgewählten Teilbereich des Gesamtprojektes Ehle umzusetzen und dabei Erfahrungen für das Gesamtprojekt zu gewinnen.

Dies betrifft u.a.

- das methodische Herangehen,

- die Entwicklung und Optimierung einer an die Gewässerbedingungen angepassten Sedimententnahme und Sedimentvorbehandlung unter Berücksichtigung des Schadstoffaspektes,

- die Umsetzung optimaler Entsorgungswege sowie

- den Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahme verbunden mit der Möglichkeit einer Mittel- und Langfristkontrolle.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Bearbeitungskonzept / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 40
Kostenkriterium - Name: Stundensätze / Gewichtung: 15
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

ELER-Förderprogramm WRRL 6312 19 000 026

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 105-276646
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 67226_eV-LAF_007-21_8002 WRRL
Bezeichnung des Auftrags:

Maßnahmen zur Verringerung des Stoffeintrages in den Schäfergraben bei Westeregeln - Pilotprojekt zur strukturellen Aufwertung des Wasserkörpers und zur Schadstoffentlastung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zur Bestätigung der Einhaltung von an die Vertragsausführungen gestellten Anforderungen sind die folgenden Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:

1. Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (siehe Formblatt zu § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA)

2. Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (siehe Formblatt zu § 12 LVG LSA)

3. Falls erforderlich: Nachunternehmererklärung „Tariftreue und Entgeltgleichheit“ auf der Grundlage von § 10 und 15 Absatz 2 LVG Sachsen-Anhalt

4. Falls erforderlich: Nachunternehmererklärung „Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ auf der Grundlage von § 12 und 15 Absatz 2 LVG Sachsen-Anhalt

5. Falls erforderlich: Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (siehe Formblatt zu § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA)

6. Falls erforderlich: Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft

Im Falle von Bietergemeinschaften sind die in Nr. 1 und 6 aufgeführten Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Der Bieter hat mit seinem Angebot weitere Eigenerklärungen auf Formblättern der Vergabestelle abzugeben:

7. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft sowie

8. Eigenerklärung über Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, nach § 21 Abs. 1 AEntG und nach § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sowie nach §§ 123, 124 GWB.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen Eigenerklärungen nach Nr. 7 und 8 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben eine Erklärung darüber abzugeben, ob - und wenn ja, welche - Maßnahmen zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) sie ergriffen haben. Den Vergabeunterlagen liegen entsprechende Formblätter bei.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:

„Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2021