Lieferung, Ausstattung Mobilar für Unterrichtsräume und Büroräume Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 23/2021 KommBi
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Ausstattung Mobilar für Unterrichtsräume und Büroräume
Los 1: Ausstattung Mobiliar für Unterrichtsräume:
- Ausstattung Möbel 5 Klassenräume, 2 Lernkabinette, 1 Raum für Sozialpädagogen (Schülertische, -stühle, Lehrertische, Lehrerstühle, Klassenschränke, Regale, Materialschränke etc.), Ausstattung Möbel Garderobenbereich, Ausstattung Möbel Werkraum, Ausstattung Möbel Aula
- Lieferung bis zum Aufbauort, Montage der Möbel vor Ort, Rücknahme des Verpackungsmaterials
- Holzmöbel: mit FSC® Zertifikat oder einem vergleichbaren Nachweis lückenloser emissionsarmer Verarbeitung von nachhaltig gewonnenem Holz.
- Emissionsklasse gemäß DIN EN 13986
Los 2: Ausstattung Mobiliar Büroräume:
- Ausstattung Möbel Schulleitung, Lehrerzimmer (mit Küchenzeile), Sekretariat, Ausstattung Möbel Ranzenbereich, Ausstattung Werkstatt Hausmeister Lager und Technikraum
- Lieferung bis zum Aufbauort, Montage der Möbel vor Ort, Rücknahme des Verpackungsmaterials
Los 1 Ausstattung Mobilar für Unterrichtsräume
Ersatzneubau Grundschule "Katharina von Bora"
D-06886 Lutherstadt Wittenberg
siehe Punkt II 1.4)
Los 2 Ausstattung Büroräume
Ersatzneubau Grundschule "Katharina von Bora"
D-06886 Lutherstadt Wittenberg
siehe Punkt II. 1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form der Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, werden auch Einzelnachweise anerkannt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form der Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, werden auch Einzelnachweise anerkannt.
(z.B. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Unbedenklichkeitsbescheinigungen)
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form der Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder ein anerkannterPräqualifikationsnachweis vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, werden auch Einzelnachweise anerkannt.
( z.B. Referenzen der letzten 3 Jahre)
Erklärung gemäß § 10, 12 und 13 Landesvergabegesetz Land Sachsen Anhalt
Abschnitt IV: Verfahren
Lutherstadt Wittenberg - Der Oberbürgermeister
FB Öffentliches Bauen
Lutherstraße 56 in 06886 Lutherstadt Wittenberg
2.Etage, Raum 2.53
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,kann der Bieter wegenNichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nur innerhalb von15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).